Kleine Zeitung

Heute ist der 21.05.2025

Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19704898/tirols-staedtevertreter-bund-soll-freizeitpaedagogen-zahlen):
- Thema: Finanzausgleichsgesetz und finanzielle Unterstützung für Gemeinden
- Schreiben an die Bundes-Organisation des Städtebundes: Regelung des Themas erst nach Außerkrafttreten des aktuellen Finanzausgleichsgesetzes am 31. Dezember 2028 ist "nicht akzeptabel"
- Forderung: Finanzzuweisung an Gemeinden, die 2023 zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung gewährt wird, soll auch für die Folgejahre bis zum Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes 2024 erfolgen
- Forderung nach mehr Einfluss der westlichen Bundesländer bei künftigen Verhandlungen zum Finanzausgleich
- Unterstützung dieser Forderung durch Vorarlberg und Salzburg
- Anliegen der Tiroler Landesgruppe einstimmig beschlossen und sollen beim Städtetag diskutiert und gegenüber der Bundesregierung vertreten werden
- Tiroler Landesgruppe repräsentiert 300.000 Tirolerinnen und Tiroler
- Städte stehen wegen Sparmaßnahmen unter finanziellem Druck, daher Bedarf an mehr Bundesunterstützung

Source 2 (https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bundesgesetze/fag-2024):
- **Finanzausgleich (§§ 2 bis 4 F VG 1948)**:
- **Kosten der mittelbaren Bundesverwaltung**:
- Länder tragen Personal- und Sachaufwand sowie Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bediensteten.
- Aufwand für Dienstbezüge und Sachaufwand der Behörden der allgemeinen Verwaltung wird von den Ländern getragen.
- Bund ersetzt Aufwand für Vermessungsarbeiten durch Dritte, wenn angeordnet.
- Bund trägt sonstigen Aufwand für Betrieb und Erhaltung, Grunderwerb und Förderungsmittel.

- **Tragung des Aufwandes für Ausgleichszulagen**:
- Bund trägt Ausgleichszulagen gemäß verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen.

- **Kostenbeitrag zum Heimopferrentengesetz**:
- Länder leisten jährlich 1 Million Euro, verteilt nach Volkszahl.

- **Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen**:
- Länder leisten jährlich 12.749.430,46 Euro für stationäre Behandlung von Insassen in Justizanstalten.
- Verteilung auf Länder nach festgelegten Anteilen.

- **Kosten von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union**:
- Betroffene Länder sind zur Kostentragung verpflichtet.

- **Ersatz von Besoldungskosten für Lehrer**:
- Bund ersetzt 100% der Besoldungskosten für Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und 50% an berufsbildenden Schulen.
- Bund ersetzt auch Pensionsaufwand und Dienstzulagen für Lehrer.

- **Landesumlage**:
- Maximal 7,66% der ungekürzten Ertragsanteile der Gemeinden an den Bundesabgaben.

- **Voraussetzungen für Verhandlungen**:
- Bund muss mit Gebietskörperschaften vor steuerpolitischen Maßnahmen verhandeln.

- **Abgabenwesen (§§ 5 bis 11 F VG 1948)**:
- **Ausschließliche Bundesabgaben**: Zuwendungen, Treibhausgasemissionen, Digitalsteuer, verschiedene Gebühren.
- **Gemeinschaftliche Bundesabgaben**: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, etc.
- **Ertragsanteile**: Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach festgelegten Schlüsseln.

- **Finanzzuweisungen und Zuschüsse (§§ 12 und 13 F VG 1948)**:
- Bund stellt jährlich Mittel für einen Zukunftsfonds zur Verfügung, aufgeteilt nach Volkszahl.
- Mittel für Elementarpädagogik, Wohnen, Sanieren, Umwelt und Klima.

- **Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus**:
- Bund und Länder erarbeiten Maßnahmen zur Einhaltung von Klimaschutzverpflichtungen.
- Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten werden zwischen Bund (80%) und Ländern (20%) aufgeteilt.

- **Sonder- und Schlussbestimmungen**:
- Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
- Vermögensrechtliche Ansprüche verjähren nach fünf Jahren.
- Bestimmungen über die Vollziehung des Gesetzes und die zuständigen Ministerien.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.991706.html#:~:text=Der%20Finanzausgleich%20regelt%20die%20finanziellen%20Beziehungen%20zwischen%20Bund%2C,Bund%20einhebt%2C%20zwischen%20Bund%2C%20Bundesl%C3%A4ndern%20und%20Gemeinden%20aufgeteilt.):
- Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden.
- Erträge aus bestimmten Abgaben, die der Bund einhebt, werden aufgeteilt.
- Der Finanzausgleich ist eine einvernehmlich verhandelte und beschlossene Vereinbarung.
- Verhandlungen finden alle vier bis sechs Jahre statt.
- Ergebnisse werden in befristeten Finanzausgleichsgesetzen (FAG) festgehalten.
- FAG regeln die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile).
- Mit dem Finanzausgleich werden auch Aufgaben vereinbart, die jede Ebene übernehmen und finanzieren muss.
- Neue Aufgaben während einer FAG-Periode erfordern gesonderte Verhandlungen über deren Finanzierung.
- Oft resultieren diese Verhandlungen in 15a-Vereinbarungen zwischen Bundesländern und Bund.
- Letzte Aktualisierung: 31. März 2025.
- Verantwortlich für den Inhalt: oesterreich.gv.at-Redaktion.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 05:59:06

Autor:

Kleine Zeitung