Krone AT

Heute ist der 21.05.2025

Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3789393):
- Die EU plant ein neues elektronisches Einreisesystem zur Kontrolle irregulärer Migration.
- Das System wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfassen.
- Es soll automatisch erfassen, welche Nicht-EU-Bürger in einen Mitgliedstaat ein- oder ausreisen.
- Eine Datenbank wird anzeigen, ob Personen länger als erlaubt im Schengenraum verweilen.
- Mitgliedstaaten können in Echtzeit auf Reisedaten und Aufenthaltsstatus von Drittstaatangehörigen zugreifen.
- Vorgesehene Einführungsphase:
- Erste zwei Monate ohne biometrische Daten.
- Ab dem dritten Monat sollen mindestens 35% der Grenzübertritte über das neue System laufen.
- Vollständige Umstellung innerhalb von sechs Monaten.
- Manuelles Stempeln wird bis zur vollständigen Umstellung weiterhin durchgeführt.
- EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betont, dass das System bestehende Lücken schließen soll.
- Ein konkretes Startdatum steht noch nicht fest; ein gesonderter Beschluss der Kommission ist erforderlich.
- Die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten muss formal vom Rat und Parlament bestätigt werden.
- Ziel: bessere Kontrolle irregulärer Migration und Erschwerung von Identitätsbetrug.
- In der Nacht auf Montag ertrank ein Migrant nach dem Kentern eines überfüllten Flüchtlingsboots im Ärmelkanal.
- 61 weitere Migranten wurden vor der französischen Küste aus Seenot gerettet, darunter eine Mutter mit Kind.
- Im vergangenen Jahr starben 78 Menschen bei Überfahrten über den Ärmelkanal.
- Etwa 36.800 Menschen kamen 2024 auf diesem Weg nach Großbritannien.

Source 2 (https://www.n-tv.de/der_tag/EU-plant-neues-elektronisches-Einreisesystem-article25778890.html):
- Die Europäische Union plant ein neues elektronisches Einreisesystem (Entry/Exit-System, EES).
- Ziel: bessere Kontrolle irregulärer Migration und Erschwerung von Identitätsbetrug.
- Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich in Brüssel auf einen schrittweisen Start des Systems verständigt.
- Das System wird automatisch erfassen, welche Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat ein- oder ausreisen.
- Verwendung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.
- Die Datenbank zeigt an, ob Personen sich länger als erlaubt im Schengenraum aufhalten.
- Mitgliedstaaten können in Echtzeit auf Reisedaten und Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen zugreifen.
- Vorgesehene Einführungsphase: etwa sechs Monate.
- In den ersten zwei Monaten: Betrieb ohne biometrische Daten.
- Ab dem dritten Monat: mindestens 35 Prozent der Grenzübertritte über das neue System.
- Vollständige Umstellung spätestens nach einem halben Jahr.

Source 3 (https://home-affairs.ec.europa.eu/news/new-emn-inform-explores-processing-biometric-data-third-country-nationals-accordance-national-and-2024-12-19_en):
- Der European Migration Network (EMN) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der Informationen über die Migrationspolitik zur Verarbeitung biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen in 24 EMN-Mitgliedsländern und drei Beobachterländern bereitstellt.
- Biometrische Daten umfassen persönliche Informationen, die durch technische Prozesse in Bezug auf physische, physiologische oder verhaltensbezogene Merkmale von Individuen gewonnen werden.
- Beispiele für biometrische Daten sind Gesichtsabbildungen und Fingerabdruckdaten.
- In den EMN-Mitglieds- und Beobachterländern werden biometrische Daten häufig von Personen gesammelt, die internationalen Schutz, Langzeitvisa oder Aufenthaltserlaubnisse sowie Kurzzeitvisa beantragen.
- In einigen Ländern ist die DNA-Sammlung unter bestimmten Umständen erlaubt.
- Biometrische Daten werden selten bei Rückführungen, Abschiebungen oder Grenzübertritten gesammelt.
- Der häufigste Zweck der Erhebung biometrischer Daten ist die Feststellung und Überprüfung der Identität einer Person oder die Authentizität von Reisedokumenten.
- In einigen Fällen werden die gesammelten Daten auch für sekundäre Zwecke im Zusammenhang mit der Strafverfolgung verwendet, jedoch unter Einhaltung angemessener Schutzmaßnahmen.
- Die EMN-Mitglieds- und Beobachterländer haben spezifische Regeln für die Erhebung biometrischer Daten, einschließlich Altersgrenzen für Fingerabdrücke, die je nach Land und Migrationsprozess zwischen 6 und 14 Jahren variieren.
- Viele EMN-Mitgliedsländer haben spezifische Regeln zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung, einschließlich Anpassungen für Behinderungen oder religiöse/kulturelle Bedürfnisse während der Erhebung biometrischer Daten.
- Die häufigsten Datenverantwortlichen für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Daten sind das Innenministerium, eine Einwanderungs- oder Asylbehörde, die Polizei und das Außenministerium.
- Weitere Datenverantwortliche können das Ministerium für Justiz und Sicherheit, Verwaltungsgerichte auf Bundesebene oder eine parlamentarische Menschenrechtskommission sein.
- Die Ansätze zur Speicherung und zum Zeitraum der Aufbewahrung biometrischer Daten variieren zwischen den Ländern.
- Die meisten EMN- und Beobachterländer halten biometrische Daten in einem nationalen Repository für mindestens einen Teil des Migrationsprozesses.
- 21 Länder erlauben die internationale Übertragung biometrischer Daten.
- 13 Länder berichten von internationaler Datenübertragung, wenn dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt oder erforderlich ist, durch spezifische internationale rechtliche Verpflichtungen wie Verträge oder EU-Vorschriften.
- Die internationale Übertragung biometrischer Daten ist in der Regel streng verboten, es sei denn, es gibt eine spezifische Ausnahme, wie unter den Vorschriften des Visa-Informationssystems (VIS) oder Eurodac.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3789393

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Erstellt am: 2025-05-19 21:11:11

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