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Heute ist der 21.05.2025

Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/behoerden-skandal-3-millionen-fuer-krankenhaus-in-fitness-projekt-versickert/):
- Vita Karapa, eine 95-jährige Wohltäterin aus Maglie, Süditalien, verstarb im Februar 2019.
- Sie hinterließ 3 Millionen Euro in ihrem Testament für den Bau einer „Pflege- und Hilfseinrichtung“ in der Region Salento.
- Die Testamentseröffnung fand am 11. September 2019 statt und wurde von Rai dokumentiert.
- Im Testament war festgelegt, dass die Einrichtung innerhalb von fünf Jahren nach der Testamentseröffnung errichtet werden müsse.
- Anstelle eines Krankenhauses entschieden die lokalen Behörden, das Geld in ein „Bezirks-Rehabilitationszentrum mit hochmoderner Robotertechnologie“ zu investieren, das als Fitnessstudio beschrieben wird.
- Der Bau des Alternativprojekts kommt nicht voran; der selbstgesetzte Fertigstellungstermin am 9. Mai wurde nicht eingehalten.
- Laut örtlichem Gesundheitspersonal ist die Baustelle im Erdgeschoss des ehemaligen Krankenhauses von Maglie häufig verwaist.
- Der Baufortschritt ist minimal, und die Fünf-Jahres-Frist läuft ab.

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaft-in-italien-anwendbares-recht-185546.html):
- Bei der Vererbung von Gegenständen in Italien stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht und den Rechtsvorschriften.
- Die EU-Verordnung 650/2012 regelt die Erbfolge für Erblasser, die am oder nach dem 17. August 2015 verstorben sind.
- Das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ist maßgeblich, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.
- Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nach Italien verlegt hat, gilt italienisches Recht für die Erbfolge, unabhängig vom Standort der vererbten Gegenstände.
- Ein Testament, das in Italien wirksam sein soll, muss bei einem Notar hinterlegt werden, wenn es in einem anderen Land bereits eröffnet wurde.
- Ist das Testament noch nicht eröffnet, muss dies durch einen italienischen Notar erfolgen.
- Ist das Testament nicht auf Italienisch verfasst, ist eine Übersetzung erforderlich.
- Das europäische Nachlasszeugnis bescheinigt die Erbeigenschaft und die Quoten der Erben auf europäischer Ebene.
- Mit dem europäischen Nachlasszeugnis kann die Abwicklung in anderen europäischen Ländern (außer Irland und Dänemark) erleichtert werden.
- Die Ausstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses ist nicht verpflichtend; nationale Verfahren können ebenfalls genutzt werden.
- In Italien kann die Erbeigenschaft durch eine notarielle Erklärung ("atto notorio") oder eine schriftliche Ersatzerklärung nachgewiesen werden.
- In Deutschland kann ein Erbschein nach nationalem Recht beantragt werden.
- Das Nachlasszeugnis ist im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen zu beantragen.
- In Deutschland ist das Nachlassgericht zuständig, in Italien stellt ein Notar das Nachlasszeugnis aus.
- Steuerliche Aspekte der Erbschaft sind auf europäischer Ebene noch nicht geregelt.
- Es bestehen Staatsverträge (Doppelbesteuerungsabkommen) mit einigen Ländern, um doppelte Erbschaftssteuern zu vermeiden, jedoch nicht zwischen Italien und Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Nach italienischem Gesetz werden alle Gegenstände besteuert, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte, unabhängig von ihrem Standort.
- Eine doppelte Besteuerung ist nicht zulässig; im Ausland gezahlte Steuern werden angerechnet.

Source 3 (https://detulliolawfirm.com/de/category/italienisches-erbschaftsrecht-und-testamente/):
- Das italienische Erbrecht basiert auf der Tradition des Römischen Rechts.
- Es schützt die nächsten Anverwandten und schränkt die Rechte des Erblassers ein.
- Die testamentarische Erbfolge wird durch das Testament des Erblassers festgelegt.
- Bei Fehlen eines Testaments greift die gesetzliche Erbfolge.
- Gesetzliche Erben sind in erster Linie der Ehepartner, eheliche und leibliche Kinder sowie Anverwandte bis zum 6. Grad.
- Ohne Anverwandte bis zum 6. Grad fällt die Erbmasse an den italienischen Staat.
- Das italienische BGB sieht eine Pflichtnachfolge vor, die nahen Anverwandten (Pflichterben) einen bestimmten Anteil der Erbmasse zusichert.
- Der Erblasser kann über einen Teil seines Vermögens frei verfügen, jedoch kann ein Testament, das die Rechte der Pflichterben einschränkt, vor Gericht angefochten werden.
- Ausländern mit Immobilien in Italien wird empfohlen, ein italienisches Testament zu erstellen.
- Ein italienisches Testament muss durch einen italienischen Notar beglaubigt werden.
- Fremdsprachige Dokumente benötigen eine italienische Übersetzung für die Beglaubigung.
- Ein italienisches Testament minimiert Konflikte unter den Erben und klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Der Erblasser muss mindestens 18 Jahre alt und bei klarem Verstand sein, um ein Testament zu erstellen.
- Das Testament wird nach dem Tod des Erblassers durch den Notar veröffentlicht.
- Die Testamentseröffnung (Denuncia di Successione) sollte innerhalb eines Jahres nach dem Tod erfolgen.
- Die EU-Verordnung 650/2012 (Brüssel IV) ist seit dem 17. August 2015 in Kraft und harmonisiert Erbschaftsregeln in teilnehmenden EU-Staaten.
- Brüssel IV führt den gewöhnlichen Aufenthalt als einheitlichen Anknüpfungspunkt für Erbfälle ein.
- Erblasser können das Recht eines bestimmten Landes für die Vererbung ihres Nachlasses wählen.
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ECS) ermöglicht es Erben, ihren Status in allen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen.
- Die Nachlassplanung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei internationalen Investitionen.
- Die Anwaltskanzlei De Tullio bietet Unterstützung bei grenzüberschreitenden Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in Italien.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/behoerden-skandal-3-millionen-fuer-krankenhaus-in-fitness-projekt-versickert/

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https://www.kosmo.at/behoerden-skandal-3-millionen-fuer-krankenhaus-in-fitness-projekt-versickert/

Erstellt am: 2025-05-19 20:56:07

Autor:

Kosmo