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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/kaufland-lindau-warum-ein-vermeintlich-billiger-einkauf-ploetzlich-richtig-teuer-werden-kann/9406910):
- Viele Vorarlberger fahren zum Einkaufen nach Lindau, insbesondere zu Kaufland.
- Im Parkhaus von Kaufland gilt Parkscheibenpflicht.
- Bei Verstoß gegen die Parkscheibenpflicht droht eine Vertragsstrafe von bis zu 22,90 Euro, im schlimmsten Fall 49,00 Euro.
- Die Schilder zur Parkscheibenpflicht sind im Parkhaus und im Markt vorhanden, werden jedoch oft übersehen.
- Ein Redakteur der VOL.AT-Redaktion wurde beim Einkaufen mit einer Parkscheibe konfrontiert.
- Ein Mitarbeiter der German-Service-Group GmbH (GSG) machte Beweisfotos des Fahrzeugs des Redakteurs wegen fehlender Parkscheibe.
- Der Redakteur erhielt einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe mit der Androhung einer Strafe bei erneutem Verstoß.
- Im Markt gibt es Lautsprecherdurchsagen, die zur Nutzung einer Parkscheibe auffordern.
- Viele Kunden sind nicht daran gewöhnt, bei einem Supermarktbesuch eine Parkscheibe zu verwenden.
- Die Betreiberfirma gibt an, dass die Maßnahme zur effizienten Verwaltung des Parkraums dient.
- Kunden sollten an die Parkscheibe denken, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Source 2 (https://www.wochenblatt-news.de/region-lindau/lindau/stadt-lindau-fuehrt-parkscheibenpflicht-ein/):
- Hauptausschuss der Stadt Lindau beschließt am 3. Juni 2024 neue Parkregelung in der Rickenbacher Straße.
- Parkscheibenpflicht ab Kurve Freihof bis Bistro Roseneck.
- Maximale Parkdauer: zwei Stunden.
- Regelung gilt täglich von 8 bis 20 Uhr.
- Ziel: Verbesserung der Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher.
- Bewohner der Rickenbacher Straße mit Hauptwohnsitz können Bewohnerparkausweis beantragen.
- Voraussetzung: kein privater Stellplatz vorhanden.
- Jahresgebühr für den Parkausweis: 30 Euro.
- Benötigte Unterlagen für den Antrag:
- Fahrzeugschein
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Überlassungsbescheinigung, falls Fahrzeug nicht auf Antragsteller zugelassen ist.
- Antragstellung möglich online oder vor Ort bei der Straßenverkehrsbehörde.
- Kontakt für Fragen: E-Mail an Straßenverkehrsbehörde.

Source 3 (https://digital.zlb.de/viewer/fulltext/34491775/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://digital.zlb.de/viewer/fulltext/34491775/

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-19 18:11:11

Autor:

VOL AT