Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3788958):
- Eine 33-jährige Rumänin wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.
- Die Frau war zuvor unbescholten und ist Alleinerzieherin.
- Sie wurde wegen Geldwäsche verurteilt, nachdem sie 350 Euro an einen Dritten überwiesen hatte.
- Das Geld stammte aus einem Goldraub in Vorarlberg, was die Angeklagte bestritt.
- Die Rumänin war angeblich bei mehreren Einbrüchen als Schmiere gestanden.
- Sie war auch an der Umwandlung von gestohlenem Gold und Schmuck in Bregenz beteiligt.
- Drei weitere Männer, darunter ihr Freund, wurden ebenfalls rechtskräftig verurteilt.
- Die Angeklagte behauptete, sie habe nichts von den kriminellen Aktivitäten gewusst.
- Richter Dietmar Nussbaumer erkannte die Unglaubwürdigkeit ihrer Aussagen bezüglich der Geldwäsche.
- Die Überweisung der 350 Euro erfolgte einen Tag nach dem Goldverkauf.
- Der Richter äußerte Zweifel an der Erklärung der Angeklagten, dass sie das Geld einem Wildfremden geliehen habe.
- Die Verhandlung endete mit einem Rat des Richters an die Angeklagte, vorsichtiger bei der Partnerwahl zu sein.
Source 2 (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2105_GW_Fallkonstellationen2.html):
- Im Jahr 2020 wurden über 5 Milliarden Euro über Kioske, Call-Shops und Reisebüros transferiert, hauptsächlich für Konten im Ausland.
- Die Herkunft des Geldes ist teilweise kriminell, was das Interesse der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) an diesen Unternehmen erklärt.
- Diese Unternehmen werden als Agenten im Finanztransfergeschäft bezeichnet und gehören zu einer Gruppe von rund 5.200 Nichtbanken, die von der BaFin überwacht werden.
- Die BaFin hat zwei Referate, die sich mit der Aufsicht über diese Unternehmen befassen, darunter das Referat Geldwäsche 7 Nichtbankenbereich II.
- Die Aufsicht erfolgt risikoorientiert, da die Gruppe der Nichtbanken heterogen ist und verschiedene Unternehmensarten umfasst, wie Leasingunternehmen, Versicherer und Zahlungsinstitute.
- Die BaFin kontrolliert, ob Agenten und Leasinginstitute Maßnahmen gegen Geldwäsche ergreifen, wie die Identifizierung und Dokumentation von Kundendaten.
- Agenten, die einen Großteil der Nichtbanken ausmachen, sind oft Einzelunternehmen oder Kleinstbetriebe, die Finanztransfers ins Ausland anbieten, ohne eine eigene Erlaubnis der BaFin zu haben.
- Im Jahr 2020 wurden rund 14,3 Millionen Transaktionen über Agenten durchgeführt.
- Agenten sind bei Geldwäschern beliebt, da sie Bargeld annehmen und Transfers ohne nachvollziehbare Kontoverbindungen ermöglichen.
- Die BaFin prüft Agenten seit 2011 und hat festgestellt, dass viele Agenten mittlerweile die geldwäscherechtlichen Standards besser umsetzen.
- Die Anzahl der Agenten in Deutschland ist von etwa 8.600 auf rund 3.000 gesunken.
- Seit 2019 müssen Zahlungsdienstleister mit mehr als zehn Agenten in Deutschland eine zentrale Kontaktperson benennen, die der BaFin Bericht erstattet.
- Der Leasingsektor wird als mittel-niedrig im Geldwäscherisiko eingestuft, jedoch ist das Risiko im Subsektor „Leasing von Luxusgegenständen“ als mittel-hoch bewertet.
- Die BaFin überwacht Leasinginstitute, die eine Erlaubnis benötigen und unter laufender Aufsicht stehen.
- Bei der Prüfung von Luxus-Leasing-Anbietern liegt der Fokus auf der Erfüllung der Sorgfaltspflichten, insbesondere bei beliebten Leasingobjekten wie teuren Autos und Schmuck.
Source 3 (https://www.it-finanzmagazin.de/geldwaeschepraevention-erkenntnisse-aus-bafin-sonderpruefungen-223282/):
- Unternehmen im Finanzsektor sind gefährdet, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
- Aktuelle Konflikte und geopolitische Spannungen erhöhen diese Gefahr.
- Effektive Prävention ist entscheidend; Fortschritte wurden bereits erzielt, jedoch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.
- Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) führt Sonderprüfungen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen durch.
- 2022: 48 Geldwäsche-Sonderprüfungen
- 2023: 66 Geldwäsche-Sonderprüfungen
- 2024: weitere Steigerung der Prüfungen geplant.
- Geldwäschebeauftragte (GWB) spielen eine Schlüsselrolle in der Prävention.
- GWB müssen auffällige Zahlungsströme und Geschäftsmodelle frühzeitig erkennen.
- Unterstützung der Geschäftsleitung und ausreichende Ressourcen sind notwendig.
- In der Praxis gibt es häufig Arbeitsrückstände bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen.
- Prinzip „Tone from the Top“: Compliance-Kultur muss von Führungskräften vorgelebt werden.
- BaFin stellt fest, dass Warnungen von GWBs oft ignoriert werden, was auf mangelnde Ernsthaftigkeit in der Geldwäscheprävention hinweist.
- Risikoanalyse: Unternehmen müssen Risiken strukturiert identifizieren und bewerten.
- Bestandsaufnahmen sind oft unvollständig, was die Risikoidentifizierung erschwert.
- Unternehmen müssen Kunden- und Produktstruktur sowie Transaktionen detailliert darstellen.
- Ziel der Risikoanalyse ist eine realistische Risikobewertung, nicht eine Minimierung des Risikos.
- Oft ist nicht nachvollziehbar, wie Unternehmen zu ihren Bewertungen kommen.
- Wirksamkeit der implementierten Sicherungsmaßnahmen wird häufig nicht bewertet.
- Monitoring-Systeme müssen individuell an spezifische Risiken angepasst werden.
- BaFin stellt fest, dass viele Unternehmen ihre Systeme nicht ausreichend anpassen und die Parametrisierung nicht regelmäßig überprüfen.
- Qualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit relevanter Daten für das Monitoring werden oft nicht überprüft.
- Relevante Typologien der FIU (Financial Intelligence Unit) werden nicht oder unvollständig berücksichtigt.
- Schwellenwerte und Vergleichsgruppen werden oft nicht mit belastbaren Methoden bestimmt.