Heute ist der 21.05.2025
Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19704343/mks-kleine-grenzuebergaenge-ab-mittwoch-wieder-offen):
- Schutzmaßnahmen haben ein Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf Österreich verhindert.
- Für die kommenden Wochen wird weiterhin Vorsicht empfohlen.
- Betriebe werden verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken, um eine Einschleppung der Krankheit zu verhindern.
- Seuchenteppiche an offenen Grenzübergängen werden abgebaut.
- Die Überwachungszone, die die Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Nickelsdorf, Halbturn und Mönchhof im Bezirk Neusiedl am See umfasste, wurde am vergangenen Freitag aufgehoben.
- Burgenland plant Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen.
- Betriebe mit Klauentierhaltung müssen künftig eine Risikoeinschätzung zur Verbreitung von Tierseuchen vornehmen und dokumentieren.
- Dies gilt auch für Transportunternehmen und andere Wirtschaftstreibende im Umfeld von Tierhaltungen.
- Höchste Hygienestandards müssen eingehalten werden; Transportmittel und Container müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Veranstalter von Messen, Märkten oder Tierschauen mit mehreren empfänglichen Tieren müssen ein Biosicherheitskonzept vorlegen.
- Geeignete Desinfektionsmittel für Fahrzeuge, Transportcontainer sowie zur Hand- und Schuhdesinfektion müssen an Ein- und Ausgängen bereitgestellt werden.
- Örtlichkeiten müssen nach Veranstaltungen entsprechend gereinigt werden.
Source 2 (https://www.lko.at/maul-und-klauenseuche-aktueller-stand-und-schutzma%C3%9Fnahmen+2400+4247010):
- Mit Verlautbarung des 1. MKS-Verordnungsanpassungspakets wurden die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche erhöht.
- Verbringung empfänglicher Tiere aus der gelben Zone in Gebiete außerhalb der Zone nur mit Ausnahmegenehmigung der Behörde zulässig.
- Allgemeine Biosicherheitsvorkehrungen gelten für:
- Betriebe mit empfänglichen Tieren
- Transportunternehmer:innen
- Veranstalter:innen von Messen, Märkten, Tierschauen
- Verschärfte Vorgaben zur "Allgemeinen Biosicherheit" für alle Betriebe in Österreich, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder andere Paarhufer (z.B. Alpakas, Lamas, Rot-, Reh- oder Schwarzwild) halten.
- Jeder Betrieb ist verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche selbstverantwortlich und auf eigene Kosten umzusetzen.
Source 3 (https://magazin.agrarzone.de/maul-und-klauenseuche-betrieb-schuetzen):
- Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine betrifft.
- Auch wild lebende Wiederkäuer und Wildschweine können erkranken.
- Ein Ausbruch kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, einschließlich Tierverluste und Handelsbeschränkungen.
- Anfang März 2025 wurden in Ungarn und der Slowakei mehrere Ausbrüche bei Nutztieren bestätigt, was zur Keulung von mehreren tausend Rindern führte.
- Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine Einschleppung nach Österreich, jedoch wird das Risiko als hoch eingeschätzt.
- Tierhaltende Betriebe in Österreich sollten Biosicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards beachten, insbesondere bei Stalleingängen, Tierzukäufen und -transporten.
- Das MKS-Virus verbreitet sich durch direkten Kontakt, kontaminierte Produkte, Ausscheidungen und Gegenstände; Luftübertragung über mehrere Kilometer ist möglich.
- Das Virus kann bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser überleben und mehrere Jahre in Tiefkühlfleisch.
- Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis sieben Tage; oft ist die gesamte Herde betroffen.
- Symptome: Blasenbildung im Maul, Euter und Klauen, Bewegungsunlust, Fieber, Schmerzen, Apathie.
- MKS ist eine anzeigepflichtige Tierseuche; bei Verdacht müssen die Behörden informiert werden.
- Behandlung erkrankter Tiere ist nicht zulässig; alle empfänglichen Tiere müssen getötet werden.
- Bei Ausbruch werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Betriebssperre
- Tötung aller empfänglichen Tiere
- Unschädliche Entsorgung der Kadaver
- Reinigung und Desinfektion
- Einrichtung von Schutzzonen (3 km) und Überwachungszonen (10 km)
- Handelsbeschränkungen für lebende Tiere und tierische Produkte.
- Präventionsmaßnahmen:
1. Personenverkehr am Betrieb einschränken.
2. Desinfektionsschleuse beim Stallzugang einrichten.
3. Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden.
4. Reinigung und Desinfektion von Stall und Stallkleidung.
5. Tiere aus vertrauenswürdigen Beständen kaufen.
6. Viehtransporte einschränken und desinfizieren.
7. Abstand von Risikogebieten halten.
8. Zusätzliche Präventionsmaßnahmen wie keine Speiseabfälle verfüttern und Quarantäneställe einrichten.
- MKS ist für Menschen nicht ansteckend; keine bekannten Infektionen durch den Verzehr von Lebensmitteln.
- Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Produkten.
- Morbidität kann bis zu 100 % betragen; Sterblichkeit bei erwachsenen Tieren meist gering, bei jungen Tieren kann sie 20 % oder mehr erreichen.
- Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten für MKS; prophylaktische Impfung ist in der EU nicht zulässig.