Heute ist der 21.05.2025
Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/illegale-bauten-in-wuermla-gemeinde-hebelt-abrissbescheide-aus/633866749):
- In Würmla, Bezirk Tulln, wurden zwei nicht genehmigte Gebäude nachträglich bewilligt.
- Der Abriss dieser Gebäude war zuvor gerichtlich bestätigt worden.
- Die nachträgliche Genehmigung erfolgte auf Wunsch des Grundeigentümers, einem Landwirt und ehemaligen ÖVP-Gemeinderat.
- Eine umstrittene Umwidmung ermöglichte die Legalisierung der Bauten.
- Laut Landesvorgaben darf eine Umwidmung nicht nur auf individuelle Interessen basieren.
- Der Bauwerber reichte neue Unterlagen ein, während das Grundstück von Bauland in Grünland umgewidmet wurde.
- Im Grünland gelten andere Regeln, insbesondere keine Grenzwerte für Geländeveränderungen, was die Genehmigung erleichterte.
- Die bereits seit Jahren bestehenden Gebäude gelten nun als legal, obwohl sie baurechtlich unzulässig errichtet wurden.
- Ein drittes Bauwerk, eine Fütterungsanlage mit Silofräsen, steht ebenfalls im Fokus.
- Die Gemeinde hatte den Abriss der Fütterungsanlage verfügt, jedoch wird sie weiterhin betrieben.
- Dutzende Anzeigen gegen die Fütterungsanlage liegen vor, die Bezirksbehörde äußert sich jedoch nicht zu möglichen Strafen aus Datenschutzgründen.
- Die Gemeinde sieht keine Probleme bei der Umwidmung, während Anrainer den Eindruck haben, dass der Einfluss eines Einzelnen das Gesetz überlagert.
Source 2 (https://kanzlei-herfurtner.de/umwidmung/):
- Umwidmung ist ein wichtiges Instrument im Planungsrecht für flexible, bedarfsgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung.
- Rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden, um eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
- Der Artikel bietet einen Überblick über Formen und Voraussetzungen der Umwidmung sowie Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei.
**Definition und Bedeutung der Umwidmung:**
- Umwidmung: Änderung der bestehenden Nutzung oder des Widmungszwecks von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten.
- Umwidmungen können Wohn- oder Gewerbenutzung, Freiflächen oder landwirtschaftliche Flächen betreffen.
- Wichtig für Stadtentwicklung, da sie neue Nutzungsmöglichkeiten erschließt und vorhandene Flächen effizient nutzt.
**Formen der Umwidmung:**
- Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland.
- Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum oder umgekehrt.
- Umwidmung von Freiflächen für Bauland oder Grünanlagen.
- Umnutzung von Gebäuden, z.B. von Industrie- in Wohnraum.
**Rechtliche Grundlagen:**
- Baugesetzbuch (BauGB): Ziel ist städtebauliche Ordnung und nachhaltige Entwicklung.
- Planzeichenverordnung (PlanZV): Bestimmt Symbole in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
- Baunutzungsverordnung (BauNVO): Definiert Nutzungsarten für Baugebietstypen.
- Kommunale Bauleitplanung: Enthält Festsetzungen zur Nutzung von Flächen und Gebäuden.
**Voraussetzungen für eine rechtssichere Umwidmung:**
- Übereinstimmung mit Zielen der Raumordnung.
- Beachtung des Ratsgebundenheitsgebots.
- Änderung der Bauleitplanung erforderlich.
- Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden.
- Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben.
**Verfahren und Schritte:**
1. Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung.
2. Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.
3. Planung und Änderung der Bauleitplanung.
4. Beteiligung und Abwägung.
5. Beschlussfassung und Rechtskraft.
6. Genehmigung und Umsetzung.
**Unterstützung durch die Anwaltskanzlei:**
- Prüfung der Zulässigkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Unterstützung bei Planung und Durchführung von Änderungen der Bauleitplanung.
- Begleitung bei Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.
- Beratung zu Genehmigungsverfahren und Strategien zur Einholung.
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
**Praxisbeispiele:**
- Umwidmung eines Gewerbegebiets in eine Wohnsiedlung.
- Umnutzung eines ehemaligen Industrieareals in ein Mischgebiet.
- Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnungen.
**FAQs zur Umwidmung:**
- Dauer des Verfahrens variiert, in der Regel mehrere Monate bis Jahre.
- Bürger können im Beteiligungsverfahren Bedenken äußern und klagen.
- Umwidmung kann rückgängig gemacht werden, erfordert jedoch ein Änderungsverfahren.
- Kosten variieren je nach Umfang und rechtlicher Begleitung.
- Vorteile: effiziente Nutzung, Anpassung an Bedürfnisse, Schaffung von Wohnraum.
- Umwidmungen können Umweltwirkungen haben, daher sind Prüfungen erforderlich.
- Möglich bei denkmalgeschützten Gebäuden, besondere Anforderungen müssen beachtet werden.
- Einbeziehung von Nachbarn erfolgt im Rahmen gesetzlicher Beteiligungsverfahren.
Source 3 (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/staedtebaurecht-node.html):
- Städtebaurecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.
- Es legt die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit fest.
- Regelt flächenbezogene Anforderungen an Bauvorhaben.
- Ziel ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Zentrales Element ist die Bauleitplanung.
- Das Städtebaurecht wird vom Bund geregelt.
- Rechtsquellen: Baugesetzbuch (BauGB) und darauf gestützte Rechtsverordnungen.
- Ergänzende Rechtsbereiche enthalten spezialgesetzliche Regelungen für Bauvorhaben.
- Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 3. November 2017 neu bekannt gemacht.
- Letzte Änderung des BauGB trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
- Neuer § 215a BauGB regelt den Abschluss begonnener Bebauungsplanverfahren.
- Änderung des § 246d BauGB schafft Erleichterungen für Biomasseanlagen im Außenbereich.
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde am 21. November 2017 bekannt gemacht.
- Baugenehmigung und Bauaufsicht werden in den Landesbauordnungen geregelt.
- Bauordnungsrecht befasst sich mit baulich-technischen Anforderungen und Gefahrenabwehr.
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien.