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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505191259/macheten-mann-bedrohte-poltergruppe/):
- Datum des Vorfalls: 17. Mai 2025, gegen 1.10 Uhr
- Ort: Bahnhof in Krems an der Donau, Niederösterreich
- Eine Poltergruppe wurde von einem Mann mit einer Machete bedroht
- Die Polizei erhielt einen Notruf und traf am Einsatzort ein
- Der Täter war bei Eintreffen der Polizei bereits geflüchtet
- Fahndung wurde eingeleitet
- Um 1.30 Uhr wurde ein 24-jähriger tschechischer Staatsbürger vorläufig festgenommen
- Bei der Festnahme wurde keine Waffe bei ihm gefunden
- Am nächsten Tag wurde eine Machete (51 cm lang) unter einer Holzpalette am Bahnhofsgelände entdeckt und sichergestellt
- Der Beschuldigte hatte eine neunköpfige Poltergruppe (Alter 24 bis 36 Jahre) bedroht
- Bedrohung geschah durch das Richten der Machete auf die Gruppe und wildes Gestikulieren
- Der Beschuldigte hatte ein behördliches Waffenverbot
- Vor der Bedrohung gab es eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Gruppe
- Der Streit war zuvor mit seiner Lebensgefährtin entstanden
- Der Beschuldigte gestand, die Machete aus seiner Hose gezogen zu haben
- Er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in die Justizanstalt eingeliefert

Source 2 (https://www.diepresse.com/19702059/24-jaehriger-bedroht-polterergruppe-mit-machete-in-krems):
- Ein 24-jähriger Mann wurde in Krems festgenommen.
- Der Mann ist geständig und wurde in die Justizanstalt eingeliefert.
- Er soll mit einer Machete auf eine mehrköpfige Gruppe losgegangen sein.
- Die Festnahme erfolgte nach einem Notruf am Samstag gegen 1.10 Uhr.
- Der Notruf informierte die Polizei über einen Mann mit einer Machete am Bahnhof Krems.
- Bei Eintreffen der Polizei war der Täter zunächst geflüchtet, wurde jedoch schnell gefasst.
- Der Täter ist ein tschechischer Staatsbürger.
- Die Machete, mit einer Gesamtlänge von 51 Zentimetern, wurde am nächsten Tag unter einer Holzpalette auf dem Bahnhofsgelände gefunden.
- Der Beschuldigte hatte eine neunköpfige Gruppe im Alter von 24 bis 36 Jahren bedroht.
- Die Bedrohung geschah durch das Richten der Waffe und wildes Gestikulieren.
- Vor dem Vorfall gab es eine verbale Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin.
- Der 24-Jährige hat ein behördliches Waffenverbot.

Source 3 (https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4C3275503730422F575A593D):
- Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen wurden seit ihrer Einführung 2020 vervielfacht.
- Innenminister Gerhard Karner betonte die Notwendigkeit, das Thema Gewaltschutz kontinuierlich zu thematisieren.
- Pressekonferenz am 12. August 2024 in Wien mit Frauenministerin Susanne Raab und Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der Österreichischen Gewaltschutzzentren.
- Bundesregierung hat diverse Maßnahmen im Gewaltschutz eingeführt, die Teil des Regierungsprogramms sind.
- Einführung von:
- Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen
- Verpflichtendem Anti-Gewalttraining
- Automatischem Waffenverbot für Gefährder
- Anzahl der Präventionsspezialisten wurde von 500 auf etwa 1.200 mehr als verdoppelt.
- Präventionsspezialisten sind in 38 Kriminalassistenzdienststellen tätig.
- Kriminaldienst wurde reformiert mit Schwerpunkt auf Prävention.
- Spezialisiertes Büro für Gewaltschutz im Bundeskriminalamt seit 1. August 2024 eingerichtet.
- Einrichtung von neun Koordinatoren für Gewaltschutz in allen neun Bundesländern im Gange.
- Gewaltschutzstrategie wurde vor einigen Wochen präsentiert.
- Fokus auf flächendeckendes Beratungs- und Opferschutzangebot für Frauen und Mädchen.
- Frauenbudget wurde verdreifacht, ein Großteil in Gewaltschutz investiert.
- Verpflichtende Beratung von Tätern durch Anti-Gewalttrainings als wichtig erachtet.
- Seit Beginn 2024 wurden 8.610 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen (2023: 8.947).
- 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen durchgeführt (2023: 135).
- 7.171 Gefährder bis Ende Juli 2024 zum verpflichtenden Anti-Gewalttraining vorgeladen (2023: 7.428).
- 15 Tötungsdelikte an Frauen in 2024 (2023: 24), was einem Rückgang von knapp einem Drittel entspricht.
- Vier der Tötungsdelikte fanden in Lebensgemeinschaften oder Ehen statt, die mit Pflegeherausforderungen konfrontiert waren.
- Karner betonte, dass es bei keinem der Tötungsdelikte im Vorfeld ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot gab.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-19 13:03:11

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