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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250519_OTS0098/vereinfachte-regeln-bei-investitionen-von-staedten-und-gemeinden):
- Der Bund hat mit den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 ein Instrument zur Unterstützung von Städten und Gemeinden bei Investitionen geschaffen.
- Unterstützte Maßnahmen umfassen:
- Thermische Sanierungen von kommunalen Gebäuden
- Umrüstungen von Beleuchtungen
- Ausbau von Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität
- Instandhaltung und Verbesserung von Rad- und Fußwegen
- Errichtung und Sanierung von Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung
- Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen
- Bisher war eine verpflichtende Ko-Finanzierung von 20 % bis 50 % durch die Gemeinden erforderlich.
- Hoher Verwaltungsaufwand auf Seiten des Bundes und der Gemeinden, insbesondere für kleinere Gemeinden.
- Novelle der Gesetze erleichtert die Auszahlung von Investitionszuschüssen.
- Zweckzuschüsse werden in direkte Finanzzuweisungen umgewandelt:
- 211 Millionen Euro für 2025
- 320 Millionen Euro für 2026
- 290,8 Millionen Euro für 2027
- 60 Millionen Euro für 2028
- Höhe der Mittel, deren Verteilung und die unterstützten Bereiche bleiben unverändert.
- Der Bund behält die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel.
- Finanzminister Markus Marterbauer betont die angespannte Budgetsituation und die Unterstützung für Gemeinden.
- Im Rahmen des Doppelbudgets fließen rund 50 Millionen Euro in diesem Jahr und mehr als 200 Millionen Euro im kommenden Jahr an Gemeinden.
- Die verpflichtende Ko-Finanzierung wird abgeschafft, um Investitionen zu fördern, insbesondere in kleineren Kommunen.
- Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hebt die Bedeutung des Kommunalen Investitionsprogramms hervor, das 3,9 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst hat.
- Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl betont die Wichtigkeit der direkten und unbürokratischen Hilfe für Gemeinden.
- Er fordert Effizienz durch Gemeindekooperationen zur besseren Erledigung von Verwaltungsarbeiten.
- Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger begrüßt die Änderungen und betont die Handlungsfähigkeit der Städte durch den Bürokratieabbau.
- Weninger fordert zusätzliche Mittel für die Energie- und Mobilitätswende.

Source 2 (https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/kommunalaufsicht/kommunalinvestitionsfoerderungsgesetz):
- Der Bund stellt über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen zur Verfügung.
- Gesamtvolumen des Fonds: 7 Mrd. Euro, aufgeteilt in zwei Förderprogramme.
- Kapitel 1 („Infrastrukturprogramm“):
- Volumen: 3,5 Mrd. Euro.
- Förderung kommunaler Investitionen in Infrastruktur, z.B. städtebauliche Maßnahmen, Lärmschutz, Breitbandverbindungen, Bildungsinfrastruktur.
- Fördermöglichkeiten beschränken sich auf frühkindliche Infrastruktur und energetische Sanierung von Schulgebäuden.
- Förderzeitraum bis 31.12.2023; alle Maßnahmen müssen bis zu diesem Stichtag abgenommen sein.
- Nordrhein-Westfalen erhält rund 1,12 Mrd. Euro; davon entfallen ca. 343 Mio. Euro auf den Regierungsbezirk Düsseldorf (30,49 % des Gesamtbudgets für NRW).

- Kapitel 2 („Schulsanierungsprogramm“):
- Volumen: 3,5 Mrd. Euro.
- Förderung kommunaler Investitionen zur Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden.
- Förderzeitraum bis 31.12.2025.
- Nordrhein-Westfalen erhält ebenfalls rund 1,12 Mrd. Euro; davon entfallen ca. 317 Mio. Euro auf den Regierungsbezirk Düsseldorf.

- Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW).
- Fördermittel stehen den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung, um eigene Schwerpunkte setzen zu können.
- Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 % vom Bund gefördert; Kommunen müssen nur den vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
- Trägerneutralität: auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, müssen jedoch ebenfalls einen Eigenanteil erbringen (z.B. Träger von frühkindlichen Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Weiterbildungseinrichtungen, Privatschulen).
- Förderverfahren zur Auszahlung der Mittel wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Dezernat 31 abgewickelt.
- Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht.

Source 3 (https://germany.representation.ec.europa.eu/unternehmen-und-finanzierung/fordermittel-und-zuschusse_de):
- Über 94 Prozent des EU-Haushalts kommen Bürgern, Regionen, Kommunen, Landwirten und Unternehmen in der EU zugute.
- Die EU fördert Projekte in allen 27 EU-Staaten in Bereichen wie Regional- und Stadtentwicklung, Beschäftigung, soziale Eingliederung, Landwirtschaft, Meeres- und Fischereipolitik sowie Forschung und Innovation.
- Die Verwaltung der EU-Fördermittel erfolgt größtenteils innerhalb der EU-Staaten, primär durch die Behörden der Mitgliedsländer.
- In Deutschland sind meist die Bundesländer für die Auswahl und Kontrolle der EU-geförderten Projekte zuständig.
- Informationen zur EU-Förderung in Deutschland sind für die Förderperiode 2021-2027 verfügbar.
- Innovative Unternehmen können EU-Fördermittel über den EIC Accelerator beantragen.
- Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bietet bis zu 5,5 Milliarden Euro an Finanzierungsmitteln für KMU.
- InnovFin bietet Finanzierungsinstrumente und Beratungsdienste für Innovatoren im Rahmen von Horizon 2020.
- Finanzhilfen werden für bestimmte Projekte im Rahmen von EU-Strategien bereitgestellt, oft auf Basis öffentlicher Bekanntmachungen.
- Aufträge der EU-Institutionen werden durch Ausschreibungen vergeben.
- KMU können Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften von der EU erhalten, entweder direkt oder über nationale Programme.
- Nichtregierungsorganisationen (NRO) können Förderungen erhalten, wenn sie nicht gewinnorientiert sind und sich mit EU-Politikbereichen befassen.
- Informationen über EU-Förderung in den 16 Bundesländern sind verfügbar, z.B.:
- Rheinland-Pfalz: Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Landwirtschaft wird durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.
- Ähnliche Informationen gelten für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bezüglich EFRE, ESF und ELER.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-19 12:39:18

Autor:

OTS