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Heute ist der 21.05.2025

Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3788679):
- Der ÖAMTC warnt vor dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen als Geschäftsmodell zur Abzocke von Autofahrern.
- Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen gegen diese Praktiken zu ergreifen.
- Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, äußert, dass die Drohungen mit Besitzstörungsklagen teilweise strafrechtlich bedenklich sind.
- Es wird berichtet, dass oft nach geringfügigen oder erfundenen Parkvergehen hohe Forderungen erhoben werden.
- In Wien ist die Situation besonders problematisch; die Zahl der Besitzstörungsklagen stieg zwischen 2013 und 2023 um 75 % (von 1657 auf 2869).
- Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben.
- Es wurde festgestellt, dass durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich einer Klage vorgebeugt werden kann.
- Eine Unterlassungserklärung und der ernsthafte Versuch eines prätorischen Vergleichs können die Grundlage für Besitzstörungsklagen entziehen.
- Der ÖAMTC fordert zusätzliche gesetzliche Maßnahmen, um die Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz zu stoppen.

Source 2 (https://www.oeamtc.at/news/oeamtc-zu-besitzstoerungsklagen-gesetzgeber-muss-endlich-handeln-79504572):
- ÖAMTC fordert gesetzliche Maßnahmen gegen überzogene Abkassiererei bei Besitzstörungsklagen.
- Mobilitätsclub hat sich schriftlich an Justizministerin Anna Sporrer gewandt.
- Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist, kritisiert strafrechtlich bedenkliche Drohungen und lukrative Geschäftsmodelle.
- In Wien ist die Zahl der Besitzstörungsklagen zwischen 2013 und 2023 um 75% gestiegen (von 1.657 auf 2.869).
- Ein Landesgericht in Wien hat dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben.
- Gericht stellte fest, dass Klagen durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich abgewendet werden können.
- Abgabe einer Unterlassungserklärung und ernsthaftes Streben nach einem prätorischen Vergleich beseitigt die Grundlage für Besitzstörungsklagen.
- ÖAMTC sieht das Urteil als nicht ausreichend, um die Geschäftemacherei zu stoppen.
- Martin Hoffer empfiehlt Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen.

Source 3 (https://wien.orf.at/stories/3298234/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3298234/

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-19 11:38:11

Autor:

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