Heute ist der 20.05.2025
Datum: 20.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250519_OTS0072/auswirkungen-des-doppelbudgets-2025-und-2026-auf-menschen-mit-behinderungen):
- Das Doppelbudget 2025 und 2026 hat Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen.
- Der Österreichische Behindertenrat hat sich intensiv mit dem Budget beschäftigt.
- Pflegegeld wird in den nächsten Jahren valorisiert.
- Menschen mit Behinderungen, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind, dürfen weiterhin unbeschränkt geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen.
- Erhöhungsbetrag der erhöhten Familienbeihilfe wird 2026 und 2027 nicht valorisiert, was zu einem Wertverlust führt.
- Preis des KlimaTicket Spezial für Menschen mit Behinderungen wird ab 1.1.2026 auf 1.050 Euro jährlich angehoben.
- Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts sind Verschlechterungen geplant:
- Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung wird von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Verpflichtendes Clearing bei Erneuerungsverfahren wird gestrichen.
- Im Bereich der beruflichen Inklusion entsteht 2026 eine Finanzierungslücke von ca. 35 Mio. Euro im Ausgleichstaxfonds.
- Reduktion der aus dem Ausgleichstaxfonds finanzierten Förderfälle um ca. 11.000 Fälle wird erwartet.
- Zuschuss zum Ausgleichstaxfonds wird schrittweise von 65 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro gesenkt.
- Dies könnte die Finanzierung von Unterstützungsleistungen für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen gefährden.
- Der ÖBR fordert, bei der Ausgestaltung der Kürzungen involviert zu werden und einen Dialog über alternative Finanzierungsmodelle zu führen.
- Pilotprojekte zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz und für Inklusive Arbeit erhalten in 2025 und 2026 keine neuen finanziellen Mittel.
- Bestehende Projekte können nur bis zur Erschöpfung der Mittel fortgeführt werden.
- Klaus Widl betont die Notwendigkeit einer dauerhaften und sicheren Finanzierung für zentrale Bereiche wie die Persönliche Assistenz.
Source 3 (https://www.arbeitsagentur.de/faktor-a/arbeitswelt-gestalten/inklusion-am-arbeitsplatz):
- Viele Arbeitgeber zögern, Menschen mit Behinderungen einzustellen, was in Zeiten des Fachkräftemangels als verschenktes Potenzial gilt.
- In Deutschland leben rund 10,4 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind 7,6 Millionen schwerbehindert.
- Nur die Hälfte dieser Personen ist erwerbstätig oder hat eine abgeschlossene Ausbildung.
- Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen beträgt fast 11 Prozent, während sie bei Menschen ohne Behinderungen nur 5,7 Prozent beträgt.
- 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen sind nicht in den Arbeitsmarkt integriert.
- Nur 39 Prozent der Unternehmen schaffen es, alle Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu besetzen.
- 45.000 Arbeitgeber beschäftigen keine schwerbehinderten Personen.
- Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen einstellen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betrachtet Inklusion seit 2009 als Menschenrecht.
- Vorurteile und Unsicherheiten gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen weiterhin, auch bei Arbeitgebern.
- Reha-Beraterin Marion Winger betont die Notwendigkeit von Offenheit und Aufklärung auf Arbeitgeberseite.
- Arbeitgeber können über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten.
- Dariean Bahr, ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, wurde von seinem Arbeitgeber, der Firma Dachser, unterstützt, um in den Bürobereich zu wechseln.
- Bahr erlitt einen Rückenmarksinfarkt, der ihn ins Rollstuhl zwang, und wurde nach einer Reha-Maßnahme wieder ins Berufsleben integriert.
- Der Arbeitgeber, Jan-Ferdinand Lühmann, setzte sich für die Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes ein.
- Die Agentur für Arbeit unterstützte bei der Finanzierung und Umsetzung der notwendigen Umbauten.
- Bahr schloss seine praktische Abschlussprüfung unter besonderen Bedingungen ab und fand sich gut in seine neue Bürotätigkeit ein.
- Lühmann hebt hervor, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen auch für das Unternehmen vorteilhaft ist.
- Die Kosten für die Integrationsmaßnahmen beliefen sich auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag, wobei ein Großteil von der Agentur für Arbeit übernommen wurde.
- Der gesamte Prozess von der Planung bis zur Arbeitsaufnahme dauerte sieben Monate.
- Arbeitgeber sollten einen klaren Plan und Ansprechpartner für die Integration von Menschen mit Behinderungen im Betrieb festlegen.