Heute ist der 20.05.2025
Datum: 20.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/bis-zu-5-700-euro-wer-von-der-neuen-hochwasserhilfe-profitiert/633845312):
- Weitere Finanzhilfe vom Bund für Hochwasseropfer im September 2024 in Höhe von 40 Millionen Euro.
- Unterstützung für Personen, die ihr Zuhause verloren haben und in eine Ersatzwohnung ziehen mussten.
- Maximale Unterstützungsleistung pro Haushalt beträgt 5.700 Euro.
- Anträge können bis 30. Juni 2025 unter hochwasserzuwendung.at gestellt werden.
- Grundlage der Hilfe ist der "Wohnschirm", ein Gesetz, das 2022 beschlossen und um einen Paragrafen zu "Unterstützungsleistungen nach Unwetterkatastrophen" erweitert wurde.
- Hochwasserhilfe wurde aufgrund des Schadensausmaßes von 20 auf 50 Prozent des Schadens angehoben.
- Katastrophenfonds wurde auf eine Milliarde Euro aufgestockt.
- In Niederösterreich gab es 19.700 Schadensfälle mit Auszahlungen von rund 337 Millionen Euro.
- Auch in Wien waren mehrere hundert Einwohner betroffen.
- Schäden an Straßen, Dämmen und Unternehmen wurden ebenfalls verzeichnet.
- ÖBB und Wiener Linien waren stark betroffen.
- Versicherungsverband schätzt den von Versicherungen abgedeckten Schaden auf 600 bis 700 Millionen Euro.
Source 2 (https://services.bundeskanzleramt.gv.at/newsletter/bka-medien-newsletter/innenpolitik/20240918hochwasser.html):
- Bundeskanzler Karl Nehammer äußert sich zu den verheerenden Unwettern in Österreich.
- Die Unwetter haben viele Regionen betroffen und große Verwüstung verursacht.
- Österreich zeigt Solidarität in schwierigen Zeiten.
- Ein umfangreiches Maßnahmenbündel wurde geschnürt, um den Menschen bei der Bewältigung der Schäden zu helfen.
- Der Katastrophen-Fonds wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt.
- Der bestehende Wohnschirm wird umgestaltet und für besondere Härtefälle erweitert.
- Unterstützung für Personen, die vorübergehend oder längerfristig ihr Zuhause nicht bewohnen können.
- Vizekanzler Werner Kogler berichtet von großen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen in vielen Gemeinden.
- Dank an Einsatzkräfte und Helfer, die den Betroffenen zur Seite stehen.
- Die Wassermassen haben Verletzte und Todesopfer gefordert.
- Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer.
- Hochwassergefahr geht zurück, viele Betroffene stehen vor der Herausforderung, ihr Zuhause neu aufzubauen oder zu renovieren.
- Bundesregierung sieht es als ihre Verantwortung, den Betroffenen zu helfen.
- Hochwasser-Soforthilfen wurden bereitgestellt, um finanzielle Unterstützung zu leisten.
Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/katastrophenfaelle/Seite.29500422.html):
- In Österreich gibt es finanzielle Hilfe für Katastrophengeschädigte aus Mitteln des Bundes und der Bundesländer (Katastrophenfonds).
- Neben finanziellen Beihilfen können zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden, z.B. Beihilfen für in Not geratene Familien oder Rückerstattung von Behandlungskosten im Ausland.
- Zuständige Ministerien erteilen Auskünfte zu den Hilfsangeboten.
- Katastrophenbetroffene können steuerliche Erleichterungen und Befreiungen in Anspruch nehmen.
- Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Katastrophenfolgen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sofern sie nicht durch Versicherungen oder öffentliche Mittel gedeckt sind.
- Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophen sind nicht absetzbar.
- Absetzbare Kosten können in einigen Fällen gedeckelt sein (z.B. Pkw, Bekleidung).
- Absetzbare Kosten umfassen:
- Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Katastrophenfolgen (laut Rechnung).
- Reparatur und Sanierung beschädigter, aber nutzbarer Vermögensgegenstände.
- Mietkosten für ein Überbrückungsquartier.
- Ersatzbeschaffung von Wohnungseinrichtungen, Radio- und Fernsehgeräten, Mopeds, Fahrrädern, Vorräten, Spielwaren, Schulbedarf, Werkzeugen und Bekleidung.
- Kosten für Ersatzbeschaffungen sind nur für den Hauptwohnsitz absetzbar.
- Für die steuerliche Berücksichtigung katastrophenbedingter Aufwendungen müssen Niederschriften der Gemeindekommissionen oder Unterlagen des Katastrophenfonds vorgelegt werden.
- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können beim Finanzamt beantragt werden (Formular L54).
- Spenden zählen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen der Empfänger.
- Rechtsgrundlagen: Katastrophenfondsgesetz (KatFG).
- Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2025.
- Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Inneres.