Heute ist der 19.05.2025
Datum: 19.05.2025 - Source 1 (https://gailtal-journal.at/aktuell/diebstahlserie-in-lesachtaler-gastronomiebetrieb-aufgedeckt-26-jaehriger-entwendet-ueber-monate-bargeld-und-tabakwaren/):
- Ein 26-jähriger Mann aus dem Bezirk Hermagor entwendete zwischen Juni 2024 und Mai 2025 regelmäßig Bargeld und Tabakwaren aus einem Gastronomiebetrieb im Lesachtal.
- Der Täter entnahm Bargeld und Tabakwaren aus der Kellnerbrieftasche, die in einer Kassenlade aufbewahrt wurde.
- Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
- Die Polizei hat den Mann identifiziert und ermittelt weiterhin zur genauen Schadenshöhe und zum Tatablauf.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/10-haeufige-fragen-zum-diebstahl-242-stgb_018758.html):
- Diebstahl kommt häufig in der Praxis von Strafverteidigern vor, Beschuldigte stammen aus allen gesellschaftlichen Schichten.
- Es gibt viele Irrtümer über den Tatbestand des Diebstahls.
1. **Eingesteckte Waren im Laden**:
- Auch das Verbergen von Waren am Körper oder in einer Tasche ist vollendeter Diebstahl.
- Empfehlung: Einkaufswagen benutzen, um Missverständnisse zu vermeiden.
2. **Ersttäter mit geringwertigem Diebstahl**:
- Verfahren wird in der Regel eingestellt, wenn der Wert unter 50 Euro liegt und der Täter nicht vorbestraft ist.
- Entscheidung liegt im Ermessen des Staatsanwaltes.
3. **Beobachtung durch Kaufhausdetektiv**:
- Auch wenn man beobachtet wird, ist es Diebstahl.
4. **Essen von nicht bezahlter Ware (Mundraub)**:
- Mundraub existiert nicht im Strafgesetzbuch; auch das Essen von Waren ist Diebstahl.
5. **Hausverbot nach Diebstahl**:
- Hausverbot gilt in der Regel für ein bis zwei Jahre und für alle Geschäfte der Ladenkette.
- Verstoß gegen das Hausverbot kann Hausfriedensbruch zur Folge haben.
6. **Fangprämien**:
- Fangprämien sind zulässig, solange sie 50 Euro nicht überschreiten.
7. **Besonders schwerer Diebstahl**:
- Beispiele: Wohnungseinbruchsdiebstahl, Stehlen von besonders gesicherten Gegenständen.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.
8. **Diebstahl mit Waffen**:
- Kann gegeben sein, wenn ein Taschenmesser oder andere gefährliche Werkzeuge mitgeführt werden.
- Hohe Strafandrohung; professionelle Verteidigung empfohlen.
9. **Selbstverteidigung bei Diebstahl**:
- Empfehlung, sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt verteidigen zu lassen.
- Anwalt hat umfassende Einsicht in die Ermittlungsakte und kann die Beweislage bewerten.
10. **Pflichtverteidiger**:
- Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers hängt vom Einzelfall ab, z.B. bei drohendem Widerruf einer Bewährung.
Source 3 (https://de.statista.com/themen/2448/kriminalitaet-in-deutschland-diebstahl-und-raub/):
- Kriminalität umfasst alle Straftaten.
- 2022 wurden in Deutschland rund 5,63 Millionen Straftaten erfasst.
- Diebstahl: Entwendung fremden Eigentums; Raub: gewaltsame Entwendung von Eigentum.
- Erstmals Anstieg der Diebstahlsdelikte seit 2015.
- 2022: 1,78 Millionen polizeilich erfasste Diebstähle, Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
- Häufigste Diebstähle 2022:
- Ladendiebstähle: 344.669 Fälle
- Fahrraddiebstähle: 265.562 Fälle
- Diebstähle in/aus Kraftfahrzeugen: 235.732 Fälle
- Entwendung von Kraftwagen: 25.511 Fälle, ebenfalls Anstieg im Jahr 2022.
- Wohnungseinbruchdiebstähle stiegen zwischen 2006 und 2015, Rückgang von 2016 bis 2021, Anstieg 2022.
- Nordrhein-Westfalen: über 23.500 Wohnungseinbrüche 2022, über 35% aller Fälle in den Bundesländern.
- Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchdiebstahl 2022: 16,1%.
- Aufklärungsquote bei Kfz-Diebstahl 2022: 31,1%.
- 2022: über 38.000 polizeilich erfasste Raubdelikte, 29 Raubmorde.
- Zahl der Raubmorde in den letzten 20 Jahren halbiert.
- 2022: 1.060 Handtaschenraube, 628 Raubüberfälle auf Tankstellen, 42 Raubüberfälle auf Geldinstitute.
- Aufklärungsquote bei Raubdelikten: knapp 60%, höher als bei Wohnungseinbruchdiebstahl.