Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505190724/verletzter-nach-frontalcrash-alkolenker-transportierte-illegal-kaelber/):
- Datum des Vorfalls: 18. Mai 2025
- Ort: Kreuzung Hauptstraße und Rohrbacher Straße, Walding
- Beteiligte: 33-jähriger Autofahrer aus Bezirk Perg, 80-jähriger E-Bike-Fahrer aus Bezirk Urfahr-Umgebung
- Unfallhergang: Autofahrer wollte links abbiegen, E-Bike-Fahrer fuhr geradeaus und wurde frontal vom Auto erfasst
- Verletzungen: 80-jähriger Radfahrer schwer verletzt, wurde an der Unfallstelle erstversorgt und mit C10 ins UKH Linz geflogen
- Alkoholtest: Autofahrer hatte 0,76 Promille
- Transport von Tieren: Autofahrer transportierte fünf Kälber nicht ordnungsgemäß gemäß Tiertransportgesetz
- Konsequenzen: Mehrere Verwaltungsübertretungen werden angezeigt, Weiterfahrt des Autofahrers mit PKW untersagt
- Sachschaden: Erheblicher Sachschaden an Auto und E-Bike
Source 3 (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/07/alkohol-steuer-promille-grenzen-auto-e-scooter-fahrrad-regeln.html):
- Brandenburger CDU-Chef Jan Redmann wurde mit 1,3 Promille auf einem E-Scooter erwischt.
- Fahren unter Alkoholeinfluss auf E-Scootern unterliegt den gleichen Regeln wie beim Autofahren.
- Alkohol am Steuer ist ab einem bestimmten Promillewert eine Straftat.
- In Deutschland gilt seit 1998 eine Grenze von 0,5 Promille beim Autofahren.
- Für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger (innerhalb der Probezeit) gilt eine 0,0-Promillegrenze.
- Verstöße führen zu Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.
- Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.
- Auf dem Fahrrad gilt die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger nicht, jedoch können Strafen bei auffälligem Verhalten drohen.
- Erwachsene Fahrer (Auto, Motorrad, E-Scooter):
- 0,3 Promille: Bei auffälligem Fahrverhalten kann bereits eine Strafe verhängt werden.
- 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
- 1,1 Promille: Straftat, hohe Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist von 9 bis 12 Monaten, mögliche MPU.
- 1,6 Promille: Verpflichtende MPU, hohe Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis.
- E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge mit den gleichen Promillegrenzen wie Autos.
- Alkoholmenge und Promillewert hängen von Faktoren wie Alter, Gewicht und Trinkgeschwindigkeit ab.
- Fahrräder und viele E-Bikes sind keine Kraftfahrzeuge:
- 0,3 Promille: Bei auffälligem Fahrverhalten drohen Strafen.
- 1,6 Promille: "Absolut fahruntüchtig", hohe Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg, MPU-Anordnung.
- E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten nicht als Kraftfahrzeuge.
- E-Bikes ohne Tretunterstützung oder mit höherer Geschwindigkeit gelten als Roller/Mofa und unterliegen den gleichen Regeln wie Kraftfahrzeuge.