Heute ist der 19.05.2025
Datum: 19.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/sport/fussball/fussball-national/bundesliga/sk-rapid/brenne-fuer-diese-aufgabe-rapid-sportchef-katzer-verlaengert-bis-2027/633762248):
- SK Rapid hat den Vertrag mit Sportchef Markus Katzer vorzeitig um zwei Jahre bis 2027 verlängert.
- Die Vertragsverlängerung wurde am Sonntag vor dem Heimspiel gegen Sturm Graz bekannt gegeben.
- Der ursprüngliche Vertrag lief bis Dezember 2025 und wurde um 24 Monate verlängert.
- Markus Katzer ist 44 Jahre alt und äußerte große Freude an seiner Aufgabe.
- Aktuell sucht Katzer einen neuen Trainer für die kommende Saison.
- Katzer wechselte im Jänner 2023 von der Vienna zu Rapid.
- Er verantwortet sowohl das Profiteam als auch SK Rapid II.
- Präsident Alexander Wrabetz lobte Katzers Engagement und betonte die Wichtigkeit von Kontinuität in dieser Position.
- Die vorzeitige Verlängerung zeigt das beidseitige Vertrauen in die Zusammenarbeit.
Source 3 (https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/vertragsverlaengerungsklauseln-im-profisport/):
- Vertragsverlängerungsklauseln sind in Arbeitsverträgen von Profisportlern verbreitet.
- Sie ermöglichen die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen.
- Es gibt zwei Hauptvarianten:
- Einseitige Option für Clubs zur Vertragsverlängerung.
- Automatische Verlängerung bei Erfüllung festgelegter Bedingungen (z.B. Anzahl an Einsätzen).
- Ein Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) (Aktenzeichen 7 AZR 169/22) klärt die Auslegung solcher Klauseln bei unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Saisonabbruch durch die Corona-Pandemie.
- Im konkreten Fall hatte ein Regionalliga-Fußballer einen Vertrag bis zum 30. Juni 2020, der sich bei mindestens 15 Einsätzen verlängern sollte.
- Der Spieler hatte bis zum 15. Februar 2020 zwölf Einsätze, wurde dann jedoch nicht mehr eingesetzt.
- Die Saison wurde aufgrund der Pandemie vorzeitig beendet, was zur Folge hatte, dass der Vertrag nicht verlängert wurde.
- Der Spieler klagte auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den 30. Juni 2020 hinaus.
- Er argumentierte, dass die Entscheidung des Clubs ihn unangemessen benachteilige und eine Anpassung des Vertrags erforderlich sei.
- Beide Vorinstanzen wiesen die Klage ab und bestätigten, dass kein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht.
- Der Spieler legte Revision beim BAG ein, die Verhandlung ist für den 24. Mai 2023 angesetzt.
- Profifußballer gelten als Arbeitnehmer, weshalb Arbeitsgerichte zuständig sind.
- Die Wirksamkeit der Vertragsverlängerungsklausel wurde als „Potestativbedingung“ eingestuft, die grundsätzlich zulässig ist.
- Vorinstanzen verneinten eine Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag, da der Spieler auch ohne Saisonabbruch nicht die erforderlichen Einsätze erreicht hätte.
- Zukünftige Vertragsgestaltungen sollten Mindestquoten für Einsätze enthalten, um Klarheit bei Saisonabbrüchen zu schaffen.
- Eine absolute Zahl an Einsätzen könnte ebenfalls festgelegt werden, mit einem Zusatz, der die Gültigkeit bei Saisonabbrüchen sichert.
- Die Entscheidung des BAG zur Auslegung der Vertragsverlängerungsklausel bleibt abzuwarten.