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Heute ist der 19.05.2025

Datum: 19.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505181002/kopfstoss-gegen-polizist-20-jaehriger-rastet-bei-verkehrskontrolle-aus/):
- Datum der Ereignisse: 17. Mai 2025, gegen 23 Uhr
- Ort: Salzburger Straße, Linz
- Betroffener: 20-jähriger Autofahrer aus dem Bezirk Linz-Land
- Grund für die Verkehrskontrolle: Fahren ohne Abblendlicht, grundloses Beschleunigen und Abbremsen
- Autofahrer konnte keinen Führerschein vorweisen
- Verhalten während der Kontrolle: Aufgebracht, aggressiv, laut schreiend
- Missachtung mehrerer Aufforderungen der Beamten, sein Verhalten einzustellen
- Festnahme des Fahrers: Widerstand geleistet, versuchte sich zu entziehen
- Angriffe auf die Polizisten: Kopfstoß gegen die Brust eines Beamten, Beine eines anderen Beamten weggezogen
- Polizisten konnten den Mann schließlich fesseln
- Überstellung ins Linzer Polizeianhaltezentrum
- Verletzungen der Polizisten: unbestimmte Grade

Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/):
- Polizeikontrollen können für Autofahrer unangenehm sein.
- Autofahrer müssen Personalien angeben und Fahrzeugpapiere sowie Führerschein vorzeigen.
- Auf bestimmte Fragen, wie z.B. den Aufenthaltsort, muss man nicht antworten.
- Bei Verkehrskontrollen sollte man Ruhe bewahren und bei der nächsten Gelegenheit anhalten.
- Man muss der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, Folge leisten; Missachtung kann 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
- Verhalten während der Kontrolle: Polizisten nicht bedrohen, erforderliche Dokumente vorzeigen.
- Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten müssen auf Verlangen vorgezeigt werden; bei fehlenden Gegenständen kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.
- Bei Verwarnungsgeld ist man nicht verpflichtet, sofort zu zahlen; Bußgeld ab 60 Euro erfordert ein Bußgeldverfahren.
- Autofahrer sind nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest zuzustimmen; bei Verdacht kann die Polizei zur Blutabnahme mitnehmen.
- Polizei darf das Auto bei allgemeinen Verkehrskontrollen nicht durchsuchen, es sei denn, es liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor oder es besteht Gefahr im Verzug.
- Polizei benötigt ebenfalls einen Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug, um Taschen oder Personen zu durchsuchen.
- Handyüberprüfung durch die Polizei ist nur bei Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug erlaubt.
- Autofahrer müssen sich bei Verdacht auf eine Straftat nicht zum Vorwurf äußern; fehlende Belehrung durch die Polizei kann die Verwendung der Aussage einschränken.
- Es wird empfohlen, juristischen Rat einzuholen, bevor man sich zu einem Vorwurf äußert.

Source 3 (https://www.ws-kanzlei.de/2025/01/31/polizei-kontrollen-was-darf-die-polizei-und-was-muessen-sie-als-buerger-wissen/):
- Polizeikontrollen können an verschiedenen Orten wie Bahnhöfen, Innenstädten oder bei Demonstrationen stattfinden.
- Die Polizei darf Kontrollen nicht willkürlich durchführen; es muss ein rechtlicher Grund vorliegen.
- Es gibt zwei Hauptgründe für Kontrollen:
- **Konkreter Verdacht**: Wenn ein Anfangsverdacht auf eine begangene oder bevorstehende Straftat besteht.
- **Präventive Kontrollen**: Dienen der Gefahrenabwehr, z.B. an Drogenumschlagplätzen oder bei Demonstrationen.
- In Gefahrengebieten kann die Polizei verdachtsunabhängig kontrollieren.
- Die genauen Regelungen für Kontrollen sind in den Polizeigesetzen der Bundesländer festgelegt.
- Bei Identitätskontrollen darf die Polizei folgende Daten erfragen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnanschrift
- Staatsangehörigkeit
- Es besteht keine generelle Pflicht, einen Ausweis mitzuführen; ohne Ausweis kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
- Freiwillige Angaben über die Identität hinaus müssen nicht beantwortet werden.
- Die Auswahl der kontrollierten Personen darf nicht diskriminierend sein (z.B. nicht aufgrund von Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit).
- Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied 2012, dass Kontrollen aufgrund der Hautfarbe rechtswidrig sind.
- Die Bundespolizei führt verdachtsunabhängige Kontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen und in Grenzgebieten durch.
- Bürger haben folgende Rechte bei Polizeikontrollen:
- Recht auf höfliche Behandlung
- Recht auf Schweigen bei Fragen über die Identität hinaus
- Recht auf Rechtsbeistand
- In Bremen: Recht auf eine Bescheinigung über die Identitätsfeststellung.
- Tipps für den Umgang mit Polizeikontrollen:
- Ruhig und höflich bleiben
- Nur notwendige Informationen geben
- Vor Ort nicht über die Rechtmäßigkeit der Kontrolle diskutieren
- Kontaktdaten der Beamten notieren, falls man sich unrechtmäßig behandelt fühlt.
- Die Polizei darf Fahrzeuge kontrollieren, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
- Falsche Angaben zur Identität können strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Das Filmen von Polizeikontrollen ist erlaubt, solange es nicht die Arbeit der Beamten behindert und privat genutzt wird.
- Eine polizeiliche Vorladung ist nicht immer verpflichtend, außer bei Vorladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht.
- „Gefahr im Verzug“ erlaubt der Polizei, ohne richterliche Anordnung zu handeln, wenn der Erfolg einer Maßnahme gefährdet wäre.

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Erstellt am: 2025-05-18 10:09:05

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