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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3786896):
- Karl-Heinz Grasser, verurteilter Ex-Minister, muss im Mai Haft antreten.
- Eine Novelle ermöglicht ihm, früher in den Hausarrest mit Fußfessel zu wechseln.
- Die Regelung zur elektronischen Überwachung tritt am 1. September in Kraft.
- Das Budgetbegleitgesetz verlängert die Frist für den Hausarrest von 12 auf 24 Monate vor dem erwarteten Haftende.
- Diese Maßnahme ist Teil eines Sparpakets, das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgestellt wurde.
- Hunderte Häftlinge könnten dadurch ein Jahr früher aus der Haft entlassen werden.

Source 2 (https://www.kosmo.at/justiz-ironie-regierungssparplaene-koennten-grasser-vor-knast-retten/):
- Karl-Heinz Grasser, ehemaliger Finanzminister, hat zwei Wochen Zeit, um sich in der Justizanstalt Innsbruck zum Haftantritt zu melden.
- Grasser wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, was eine tatsächliche Haftzeit von zwei Jahren oder zwei Jahren und acht Monaten bedeuten könnte.
- Die Justizanstalt Innsbruck hat einen schlechten Ruf und steht auf dem letzten Platz unter zehn evaluierten Haftanstalten.
- Eine Mäuseplage hat in der Einrichtung Probleme für die rund 500 Insassen verursacht.
- Eine neue Fußfessel-Regelung könnte Grasser zugutekommen, da sie die Dauer des elektronisch überwachten Hausarrests von zwölf auf 24 Monate vor dem regulären Haftende ausweitet.
- Diese Regelung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
- Grasser könnte bereits am 1. September einen Antrag auf Hausarrest stellen, wenn er bis Ende Mai in Haft ist.
- Im besten Fall könnte Grasser einen Haftaufschub bis zum 1. September erreichen und dann direkt aus der Freiheit heraus die Fußfessel beantragen.
- Der Oberste Gerichtshof hat das ursprüngliche Strafmaß von acht Jahren auf vier Jahre reduziert.
- Das Justizministerium betont, dass Grasser wie jeder andere Verurteilte von der neuen Regelung profitieren kann, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Reform zielt auf die Entlastung der Gefängnisse und die Förderung der Resozialisierung ab.
- Bei der Anwendung der Fußfessel-Regelung spielen der Bekanntheitsgrad des Verurteilten und das Verhalten während der Haft eine entscheidende Rolle.

Source 3 (https://www.blickpunkte.co.at/2025/01/31/digitaler-strafvollzug-wie-die-ki-gefaengnisse-veraendern-koennte/):
- Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich schnell und beeinflusst den Strafvollzug.
- KI-Systeme versprechen effizientere Abläufe, präzisere Risikobewertungen und verbesserte Resozialisierung von Straftätern.
- Implementierung von KI bringt ethische, rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich.
- Europarat veröffentlichte im Oktober 2024 eine Empfehlung zur Nutzung von KI im Strafvollzug.
- Grundlegende Rechte der Straftäter, wie Datenschutz und Achtung des Privatlebens, bleiben bestehen.
- Vorteile des KI-Einsatzes im Strafvollzug:
- Unterstützung bei der Verwaltung von Häftlingsakten und Automatisierung von Risikobewertungen.
- Identifikation von Rückfallrisiken und Vorschläge für gezielte Interventionsmaßnahmen.
- KI-gestützte Kamerasysteme zur schnelleren Erkennung von Fluchtversuchen und gewalttätigen Auseinandersetzungen.
- Erstellung personalisierter Resozialisierungsprogramme basierend auf individuellen Risikoprofilen.
- Vorhersage des Personalbedarfs und Optimierung von Fortbildungsmaßnahmen.
- Herausforderungen und Risiken:
- Ethische und rechtliche Bedenken bezüglich Menschenrechten und Datenschutz (z.B. DSGVO).
- Möglichkeit der Verstärkung bestehender Vorurteile durch KI-Systeme.
- Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen und menschliche Überprüfung.
- Abhängigkeit von privaten Technologieanbietern und deren ethischen Standards.
- Empfehlungen des Europarats:
- Wahrung der Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre.
- Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit.
- KI soll menschliche Entscheidungsprozesse unterstützen, nicht ersetzen.
- Regelmäßige Evaluierungen und Anpassungen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
- Technologischer Fortschritt kann den Strafvollzug modernisieren, sollte jedoch mit Bedacht eingesetzt werden.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3786896

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Erstellt am: 2025-05-18 07:13:30

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