Heute ist der 18.05.2025
Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1308352025/polizeimeldung-185/):
- Am 17. Mai 2025 hielt eine 43-jährige Rumänin ihren 47-jährigen Lebensgefährten in ihrer gemeinsamen Wohnung fest.
- Die Frau versperrte die Tür von innen und versteckte den Schlüssel.
- Während einer verbalen Auseinandersetzung warf die Frau dem Mann einen Aschenbecher gegen den Kopf.
- Die Wohnungstür wurde von der Frau auch den eintreffenden Beamten nicht geöffnet.
- Die Öffnung der Tür erfolgte durch Beamte der schnellen Interventionsgruppen.
- Laut Polizei war das Paar hochgradig alkoholisiert.
Source 3 (https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/haeusliche-gewalt/):
- Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Schutzmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt.
- Familiengerichte können Tätern das Betreten der gemeinsamen Wohnung verbieten.
- Schutzmaßnahmen umfassen:
- Näherungsverbote
- Untersagung von Kontakten (Anrufe, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke)
- Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung an die gefährdete Person für bis zu sechs Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal sechs Monate.
- Antrag auf zivilrechtlichen Schutz kann beim Familiengericht gestellt werden, persönlich oder mit Anwalt.
- Schutzanordnungen können Folgendes beinhalten:
- Verlassen der gemeinsamen Wohnung
- Einhaltung einer bestimmten Entfernung zum Opfer oder dessen Kindern
- Vermeidung jeglichen Kontakts.
- Verstoß gegen Schutzanordnungen ist eine Straftat gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz, bestraft mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Bei Missachtung der Schutzanordnungen soll die Polizei informiert werden.
- Antrag auf zivilrechtlichen Schutz kann kostenpflichtig sein; Verfahrenskostenhilfe kann beantragt werden.
- Umgangsrecht des Täters für gemeinsame Kinder kann durch Schutzanordnung eingeschränkt werden.
- Mögliche Regelungen für den Umgang sind:
- Übergabe in einem geschützten Raum
- Begleiteter oder betreuter Umgang
- Aussetzen des Umgangs.