Heute ist der 18.05.2025
Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3787266):
- Ein 33-jähriger Bulgare steht vor dem Landesgericht Eisenstadt wegen mutmaßlicher Misshandlung seiner Frau.
- Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, seine Frau habe gelogen.
- Die Frau, 38 Jahre alt, berichtet von mindestens fünf gewalttätigen Übergriffen pro Woche über einen Zeitraum von sieben Jahren.
- Sie schildert, dass der Angeklagte sie mit Fäusten schlug und sie mit Fußtritten malträtierte, während sie wehrlos am Boden lag.
- Die Frau gab an, dass die Verletzungen so gezielt zugefügt wurden, dass sie unter Kleidung nicht sichtbar waren.
- Der Bulgare äußerte Unverständnis darüber, warum er vor Gericht steht.
- Die Beziehung begann in Wien, wo der Angeklagte die Rumänin kennenlernte, die sich später als Ungarin mit einem anderen Namen herausstellte.
- Der Angeklagte behauptet, die Frau habe in der Vergangenheit über ihre Familie und ihre Herkunft gelogen.
- Die Frau berichtete, dass der Angeklagte ihr die Zähne ausgeschlagen habe, was der Angeklagte mit mangelnder Mundhygiene der Frau und einem Vorfall, bei dem sie sich einen Zahn ausgebissen habe, zurückwies.
- Ein Streit am 18. November 2024 führte dazu, dass die Frau die Polizei rief, nachdem der Angeklagte sie geschlagen und mit einem Messer bedroht hatte.
- Der Prozess wurde vertagt, da die Frau die Ladung zum Prozess nicht erhalten hatte, da sie umgezogen ist.
Source 3 (https://www.strafrechtsiegen.de/haeusliche-gewalt-im-strafrecht-verfolgung-bestrafung-und-opferschutz/):
- Häusliche Gewalt in Deutschland nimmt zu, laut polizeilicher Kriminalstatistik.
- Häufigste Deliktarten sind körperliche Gewalt gegen den Partner, oft ohne Strafanzeige.
- Dunkelziffer der Fälle wird als hoch eingeschätzt.
- Sensibilisierung der Betroffenen und Wissen über strafrechtliche Verfolgung und Opferschutz sind wichtig.
- Definition von häuslicher Gewalt: körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt zwischen Personen, die in einem Haushalt leben oder lebten.
- Häusliche Gewalt ist kein eigenständiger Straftatbestand im deutschen Strafrecht.
- Polizeiliche Definition umfasst sexuelle, physische und psychische Gewalt in der häuslichen Gemeinschaft.
- Ort der Gewalt ist irrelevant; kann auch im öffentlichen Raum stattfinden.
- Mögliche Straftatbestände im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt:
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Erpressung (§ 235 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Opfergruppen: Frauen, Männer, Kinder; unabhängig von Bildungs- oder Einkommensniveau.
- Opfer leben oft in Abhängigkeitsverhältnissen und haben Angst vor dem Täter.
- Viele Opfer scheuen sich, Schutzangebote in Anspruch zu nehmen.
- Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet rechtliche Unterstützung für Opfer.
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz: Kontaktverbote, Annäherungsverbote, Zutrittsverbote.
- Täterverfolgung ist herausfordernd; Opfer müssen oft den ersten Schritt zur Anzeige machen.
- Staatliche Kampagnen sollen Opfer ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Polizei hat geschulte Beamte, die sich um Opfer häuslicher Gewalt kümmern.
- Prävention ist ein Ziel des GewSchG; Stalking wird als Vorstufe zur häuslichen Gewalt betrachtet.
- Gericht kann Anordnungen zum Schutz des Opfers auch vor einer Gewalttat erlassen.
- Gesetzgeber bietet Schutzmaßnahmen, aber häusliche Gewalt ist noch nicht als Straftat im StGB verankert.
- Opfer können sich an Polizei oder Familiengericht wenden, um Hilfe zu erhalten.