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Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/salzburg/alko-lenker-trank-vor-der-polizei-aus-weinflasche/633642691):
- Ein betrunkener Autofahrer (23, Oberösterreicher) hat am Samstag im Flachgau einen Alkotest verweigert und aus einer Weinflasche getrunken.
- Der Mann war zuvor in Wals-Siezenheim von der Wiener Bundesstraße abgekommen, blieb jedoch unverletzt.
- Ein Alkovortest ergab über zwei Promille.
- Der Führerschein wurde ihm abgenommen, und er wird angezeigt.

- Am Freitagabend verweigerte eine 44-jährige slowenische Autofahrerin nach einem Unfall auf der Tauernautobahn in Fahrtrichtung Deutschland ebenfalls einen Alkotest.
- Mitarbeiter der Asfinag nahmen der Frau den Wagenschlüssel ab, da sie den Unfallort verlassen wollte.
- Auf dem Rücksitz des Fahrzeugs lagen zwei leere Prosecco-Flaschen und Wein.
- Die Frau gestand, vor der Fahrt Alkohol konsumiert zu haben.
- Ein Drogentest ergab eine Beeinträchtigung durch Kokain.
- Da sie kein Identitätsdokument vorlegte, wurde sie vorläufig festgenommen und eine Sicherheitsleistung von 1.600 Euro erhoben.

- Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Freitag auf der Pass Gschüttstraße (B 166) in Lungötz.
- Ein 25-jähriger Tennengauer kam bei einem Überholmanöver von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
- Er wurde von der Feuerwehr geborgen und ins Krankenhaus Schwarzach gebracht.
- Ein Alkomat-Test ergab 1,20 Promille.

- Am Freitag fiel Polizisten im Tennengau ein Mofalenker auf, der ohne Scheinwerferlicht fuhr.
- Der Jugendliche trug eine Stirnlampe als Ersatz für das defekte Licht und gab an, die Kennzeichen verloren zu haben.
- Das Moped erreichte bei einem Rollentest eine Geschwindigkeit von 69 km/h.
- Der Bursche ist erst seit Freitag im Besitz eines Führerscheins.

Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, strafbar bei Ausfallerscheinungen.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert in Milligramm pro Liter, umgerechnet auf Promille.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme.
- Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister bei Verstößen.
- Bei einem Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze drohen:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Pflichtteilnahme an Aufbauseminar für Fahranfänger.
- Bei Alkoholisierung und Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern.
- Vollkaskoversicherung kann je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht zahlen.
- Bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Führerschein wird in der Regel entzogen, Sperrfrist wird festgelegt.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl möglich, Gerichtsverhandlung kann folgen.
- Anwaltliche Beratung wird empfohlen.

Source 3 (https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-am-steuer/):
- Alkohol am Steuer ist ein Tabu, bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen.
- Unter 0,3 Promille kann Teilschuld bei Unfall mit Alkoholgenuss bestehen.
- Restalkohol kann ebenfalls strafrechtliche Folgen haben.
- Weitere Promillegrenzen im Straßenverkehr führen zu Bußgeldern, Einträgen im Verkehrszentralregister, Fahrerlaubnisentzug oder Freiheitsstrafen.
- Wiederholungstäter erhalten härtere Strafen.
- Null-Promillegrenze für Fahranfänger seit 2007: gilt für zwei Jahre Probezeit und Personen bis 21 Jahre.
- Bei 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit 250 Euro Bußgeld, einem Punkt im Flensburger Register, zwei Jahren zusätzlicher Probezeit und möglichen Auflagen.
- 0,3-Promillegrenze: relative Fahruntüchtigkeit, nicht strafbar ohne Fahrunsicherheit, aber bei auffälliger Fahrweise oder Unfall drohen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Punkte).
- 0,5-Promillegrenze: Ordnungswidrigkeit, Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; Zweitverstoß 1000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot; weiterer Verstoß 1500 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot.
- Unfall bei 0,5 Promille gilt als Straftat mit schwerwiegenden Konsequenzen.
- 1,1-Promillegrenze: absolute Fahruntüchtigkeit, zehnmal höheres Unfallrisiko, strafrechtliche Verfolgung unabhängig von Fahrfehler oder Unfall, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug von sechs Monaten bis fünf Jahren oder dauerhaft, drei Punkte in Flensburg.
- 1,6-Promillegrenze: zusätzliche MPU-Anordnung, Verdacht auf chronischen Alkoholmissbrauch, gilt auch für Wiederholungstäter bei geringeren Werten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-17 17:03:09

Autor:

OE24