Heute ist der 17.05.2025
Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19696903/jet-fliegt-auf-autopilot-wegen-ohnmacht-von-co-pilot):
- Lufthansa bestätigt Kenntnis des Untersuchungsberichts, äußert sich jedoch nicht zu Ergebnissen eigener Untersuchung.
- Co-Pilot war während des Vorfalls bewusstlos und betätigte ungewollt Bedienelemente.
- Maschine konnte dank aktivem Autopiloten stabil weiterfliegen.
- Stimmenrekorder zeichnete merkwürdige Geräusche im Cockpit auf, die auf einen gesundheitlichen Notfall hindeuteten.
- Kapitän benötigte rund zehn Minuten, um die Sicherheitstür zum Cockpit zu öffnen.
- Kapitän hatte einen Monat zuvor ein Training für Notfälle absolviert.
- Fünfmalige Eingabe des normalen Türöffnungscodes war erfolglos.
- Stewardess versuchte, Kontakt mit dem Co-Piloten über Bordtelefon aufzunehmen.
- Sicherheitstüren können nicht gewaltsam geöffnet werden.
- Kapitän gab schließlich einen Notfallcode ein, um die Tür zu öffnen.
- Co-Pilot öffnete die Tür kurz vor automatischer Öffnung trotz seines Schwächeanfalls.
- Co-Pilot war blass, schwitzte stark und machte merkwürdige Bewegungen.
- Kapitän entschied sich zur Landung in Madrid.
- Maschine landete sicher mit 199 Passagieren und sechs Besatzungsmitgliedern an Bord.
- Co-Pilot erhielt Erste Hilfe von einem mitreisenden Arzt und wurde ins Krankenhaus gebracht.
- Bericht zeigt keine Hinweise auf Vorerkrankungen des 38-jährigen Co-Piloten.
- Vorfall wirft Sicherheitsfrage zur Doppelbesetzung des Cockpits auf.
- EASA wird aufgefordert, Flugbetreiber zur Neubewertung von Sicherheitsrichtlinien anzuhalten.
- Empfehlung, dass immer eine zweite befugte Person im Cockpit anwesend ist, wenn ein Pilot das Cockpit verlässt.
Source 2 (https://www.n-tv.de/panorama/Lufthansa-Maschine-fliegt-zehn-Minuten-ohne-Pilot-article25774868.html):
- Vorfall auf Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Sevilla im Februar 2024.
- Kapitän verlässt Cockpit um 10:31 Uhr für Toilettenpause.
- Co-Pilot kollabiert 36 Sekunden nach Verlassen des Kapitäns.
- Autopilot steuert das Flugzeug für etwa 10 Minuten ohne Kontrolle durch einen Piloten.
- Maschine konnte sicher in Madrid notlanden.
- An Bord: 199 Passagiere und 6 Crewmitglieder.
- Co-Pilot erlitt einen Krampfanfall, was zu unbeabsichtigten Schalterbetätigungen führte.
- Kapitän versuchte fünfmal, ins Cockpit zu gelangen, Code für Sicherheitstür wurde eingegeben.
- Flugbegleiterin versuchte ebenfalls, Kontakt ins Cockpit herzustellen.
- Co-Pilot öffnete Tür manuell, kurz bevor der Notfallcode die Tür entriegelte.
- Co-Pilot zeigte Symptome wie starkes Schwitzen und unkontrollierte Bewegungen.
- Mitreisender Arzt leistete Erste Hilfe, Co-Pilot wurde in Madrid ins Krankenhaus gebracht.
- Untersuchungen ergaben epilepsieähnlichen Anfall, Symptom einer nicht erkannten neurologischen Erkrankung.
- CIAIAC beschreibt Reaktion der Besatzung als professionell und wirkungsvoll.
- Empfehlung an EASA, Besetzungsregeln für Cockpit zu überdenken, um sicherzustellen, dass immer mindestens zwei Personen im Cockpit sind.
- EASA hatte bereits nach dem Germanwings-Absturz 2015 eine ähnliche Empfehlung ausgesprochen, die 2016 überarbeitet wurde.
Source 3 (https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/minimum-cockpit-occupancy-easa-issues-revised-safety-information-bulletin):
- EASA hat das Safety Information Bulletin (SIB) zur Mindestbesetzung im Cockpit überarbeitet.
- Die Überarbeitung berücksichtigt operative Erfahrungen seit der Empfehlung "2 Personen im Cockpit" aus März 2015.
- Das revidierte SIB (SIB 2016-09) basiert auf umfangreicher Konsultation mit betroffenen Interessengruppen.
- Es verfolgt einen flexibleren, risikobasierten Ansatz.
- Empfohlene Vorgehensweise: Zuerst eine Risikobewertung durchführen.
- Basierend auf den Ergebnissen der Risikobewertung kann der Betreiber entscheiden, ob das Verfahren "2 Personen im Cockpit" als eine mögliche Minderungsmaßnahme beibehalten wird.
- Das SIB bietet Leitlinien für Betreiber zur Durchführung der Risikobewertung.
- Zu berücksichtigende Elemente der Risikobewertung:
- Psychologische und Sicherheitsüberprüfung des Flugpersonals
- Beschäftigungsstabilität und Fluktuationsrate
- Zugang zu Unterstützungsprogrammen
- Fähigkeit des Managementsystems des Betreibers zur Minderung psychologischer und sozialer Risiken.