Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/sport/fussball/international/deutschland/bundesliga/so-geht-es-zwischen-sane-und-den-fc-bayern-weiter/633633817):
- Leroy Sané hat ein Angebot des FC Bayern abgelehnt.
- Sein aktueller Vertrag läuft Ende Juli aus.
- Der FC Bayern möchte das Angebot nicht nachbessern, ist jedoch weiterhin gesprächsbereit für eine Vertragsverlängerung.
- Christoph Freund, Sportdirektor des FC Bayern, äußerte sich in einem Sky-Interview über die Verhandlungen.
- Freund bestätigte, dass die Gespräche andauern und es noch keine Einigung gibt.
- Er äußerte, dass man sehen werde, ob es in den nächsten Tagen oder Wochen zu einer Einigung kommt.
- Sané wird im letzten Spiel der Bundesliga-Saison zunächst auf der Bank sitzen.
Source 2 (https://www.heidelberg24.de/sport/fussball/leroy-sane-das-comeback-der-wertschaetzungsdebatte-beim-fc-bayern-zr-93715374.html):
- Leroy Sané wird seit Wochen eine Vertragsverlängerung beim FC Bayern München erwartet.
- Vertragsverlängerungen von Manuel Neuer, Alphonso Davies, Jamal Musiala und Joshua Kimmich sind bereits erfolgt.
- Sané hat lukrative Angebote anderer Vereine abgelehnt und sich zum FC Bayern bekannt.
- In der Rückrunde zeigt Sané eine steigende Formkurve mit elf Toren, der erfolgreichsten Saison seiner Bundesligakarriere.
- Der FC Bayern hat Sané ein Angebot für seinen im Sommer auslaufenden Vertrag unterbreitet.
- Sanés Gehalt soll von geschätzten 20 Millionen Euro jährlich auf 10 bis 12 Millionen Euro reduziert werden, mit möglichen Bonuszahlungen auf 14 bis 16 Millionen Euro.
- Sané hat sich laut Medienberichten mit den neuen Konditionen einverstanden erklärt.
- FCB-Sportvorstand Max Eberl äußerte sich optimistisch über eine zeitnahe Vertragsverlängerung.
- Sané hat jedoch den Berater gewechselt und wird künftig von Pini Zahavi betreut.
- Zahavi hat in der Vergangenheit Spieler wie David Alaba und Robert Lewandowski zu anderen Vereinen vermittelt.
- Es gibt Spekulationen über die Bedeutung des Beraterwechsels für Sanés Zukunft beim FC Bayern.
- Gerüchte besagen, dass das letzte Angebot des FC Bayern möglicherweise zu gering war.
- Sané könnte sich durch den Beraterwechsel auch für eine Wertschätzung seiner Leistungen einsetzen.
- Pini Zahavi ist auch Berater von Jonathan Tah, an dem der FC Bayern Interesse haben soll.
- Ein Beraterwechsel kann verschiedene Gründe haben, jedoch gibt es Bedenken bei den Bayern-Verantwortlichen aufgrund von Zahavis Vergangenheit.
Source 3 (https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/vertragsverlaengerungsklauseln-im-profisport/):
- Vertragsverlängerungsklauseln sind in Arbeitsverträgen von Profisportlern verbreitet.
- Sie ermöglichen die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen.
- Es gibt zwei Hauptvarianten:
- Einseitige Option für Clubs zur Vertragsverlängerung.
- Automatische Verlängerung bei Erfüllung festgelegter Bedingungen (z.B. Anzahl an Einsätzen).
- Ein Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) (7 AZR 169/22) klärt die Auslegung solcher Klauseln bei unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Saisonabbruch durch die Corona-Pandemie.
- Im konkreten Fall hatte ein Regionalliga-Fußballer einen Vertrag bis zum 30. Juni 2020, der sich bei mindestens 15 Einsätzen verlängern sollte.
- Der Spieler hatte bis zum 15. Februar 2020 zwölf Einsätze, wurde dann jedoch nicht mehr eingesetzt.
- Die Saison wurde aufgrund der Pandemie vorzeitig beendet, was zur Folge hatte, dass der Vertrag nicht verlängert wurde.
- Der Spieler klagte auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den 30. Juni 2020 hinaus.
- Er argumentierte, dass die Entscheidung des Clubs ihn unangemessen benachteilige und eine Anpassung des Vertrags erforderlich sei.
- Beide Vorinstanzen wiesen die Klage ab und bestätigten, dass kein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht.
- Der Spieler legte Revision ein, der Verhandlungstermin vor dem BAG ist für den 24. Mai 2023 angesetzt.
- Profifußballer gelten als Arbeitnehmer, weshalb Arbeitsgerichte zuständig sind.
- Die Wirksamkeit der Vertragsverlängerungsklausel wurde als „Potestativbedingung“ eingestuft, die grundsätzlich zulässig ist.
- Vorinstanzen verneinten die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag trotz der Pandemie.
- Zukünftige Vertragsgestaltungen sollten Mindestquoten für Einsätze enthalten, um Klarheit bei Saisonabbrüchen zu schaffen.
- Eine absolute Zahl an Einsätzen könnte ebenfalls festgelegt werden, mit einem Zusatz, der die Gültigkeit trotz Saisonabbruch sichert.
- Die Entscheidung des BAG zur Auslegung der Vertragsverlängerungsklausel steht noch aus.