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Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/sparhammer-vor-pfingsten-reisepass-fuehrerschein-staatsbuergerschaft-wird-teurer/9408593):
- Nationalrat plant Beschluss eines neuen Sparpakets in der kommenden Woche.
- Erhöhung von Bundesgebühren und Krankenversicherungsbeiträgen für Pensionist:innen.
- Budgetsanierung erfolgt in mehreren Etappen.
- Endgültiges Budget und Begleitgesetz werden im Juni zur Abstimmung gebracht.
- Änderungen im Bereich der Gebühren für Dokumente und Verwaltungsleistungen:
- Reisepass: Anstieg von 75,90 auf 112 Euro.
- Führerschein: künftig 90 Euro.
- Zulassungsschein: Erhöhung auf 178 Euro.
- Staatsbürgerschaft: Gebühren steigen auf 1.448 Euro (ca. 300 Euro mehr).
- Krankenversicherungsbeitrag für Pensionist:innen steigt von 5,1 % auf 6 % ab 1. Juni.
- Rezeptgebührenobergrenze wird zur Arzneimittelgebührenobergrenze umgewandelt.
- Rezeptgebühr bleibt im Jahr 2026 unverändert.
- Arbeitsmarktservice (AMS) erhält mehr finanzielle Flexibilität:
- Reduktion der freien Bilanzrücklage um 25 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Förderungen.
- Großes Budgetpaket im Juni mit 74 Artikeln und 72 Gesetzesnovellen.
- Budgetpaket enthält:
- Einschränkungen beim Zugang zur Korridorpension.
- Abschaffung des Klimabonus.
- Einbehaltung eines Drittels der kalten Progression.
- Ausweitung der Fußfessel-Regelungen.
- Gesamtumfang des Pakets: ca. 700 Seiten.

Source 2 (https://www.experten.de/id/4936672/Anstieg-der-Sozialversicherungsbeitraege-2025-Auswirkungen-auf-Buerger-Unternehmen-und-die-Volkswirtschaft/):
- Ab 1. Januar 2025 erhebliche finanzielle Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
- Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründet die Erhöhung mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen.
- Prognose eines Defizits von 13,8 Milliarden Euro für 2025 durch den Schätzerkreis.
- Ziel der Erhöhung: Einnahmen von rund 16 Milliarden Euro zur Deckung steigender Gesundheitskosten.
- Kostensteigerungen durch Alterung der Bevölkerung, medizinischen Fortschritt und höhere Pflegeausgaben.
- Zusatzbeitrag und allgemeiner Beitragssatz (14,6 Prozent) werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen:
- Kranken- und Pflegeversicherung: von 62.100 Euro jährlich auf 66.150 Euro jährlich.
- Rentenversicherung: Anhebung auf 8.050 Euro monatlich (96.600 Euro jährlich).
- Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der alten Beitragsbemessungsgrenzen erfahren spürbare Mehrbelastungen.
- Beispiel für Mehrbelastung:
- Kranken- und Pflegeversicherung: zusätzliche Belastung von 30,38 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Zusatzbeitrag: zusätzliche Belastung von 22,05 Euro monatlich.
- Rentenversicherung: zusätzliche Belastung von 46,50 Euro monatlich.
- Gesamte Mehrbelastung für Arbeitnehmer: 98,93 Euro pro Monat bzw. 1.187,16 Euro pro Jahr.
- Selbstständige tragen die erhöhten Sozialversicherungsbeiträge allein:
- Gutverdienende Selbstständige: zusätzliche Belastung von 1.176 Euro pro Jahr.
- Kleinstverdienende Selbstständige: Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage von 1.178 Euro auf 1.248 Euro.
- Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV: Einkommensgrenze steigt von 505 Euro auf 535 Euro monatlich.
- Arbeitgeber tragen ebenfalls die gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge, was zu Herausforderungen in lohnintensiven Branchen führen kann.
- Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen:
- Eingeschränkter finanzieller Spielraum für Lohnerhöhungen.
- Weniger Mittel für Investitionen in Innovationen und Geschäftsausbau.
- Wettbewerbsfähigkeit könnte durch höhere Lohnnebenkosten beeinträchtigt werden.
- Volkswirtschaftliche Implikationen:
- Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme durch zusätzliche Einnahmen.
- Dämpfung des privaten Konsums durch weniger verfügbares Einkommen.
- Mögliche Einschränkung der Investitionstätigkeit von Unternehmen.
- Langfristige Folgen für Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum sind ungewiss.

Source 3 (https://www.merkur.de/wirtschaft/sozialversicherungen-kosten-2025-beitraege-erhoeht-beitragserhoehungen-netto-brutto-gehalt-93497756.html):
- Ab Januar 2025 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer höhere Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung zahlen.
- Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung steigt auf durchschnittlich 41,9 Prozent; Arbeitnehmer mit Kind zahlen 20,95 Prozent (2024: 20,45 Prozent).
- Kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich 0,6 Prozent.
- Von einem Bruttoentgelt von 2.000 Euro gehen im Schnitt 419 Euro an die Sozialversicherung (10 Euro mehr als 2024).

**Entwicklung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung:**
- **Rentenversicherung:** Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent; stabil bis 2027 erwartet.
- **Arbeitslosenversicherung:** Beitragssatz bleibt bei 2,6 Prozent.
- **Pflegeversicherung:** Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent; Arbeitgeberanteil 1,8 Prozent (außer in Sachsen: 1,3 Prozent).
- **Krankenversicherung:** Allgemeiner Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent; durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,5 Prozent (2024: 1,7 Prozent).

**Sparmöglichkeiten bei der Sozialversicherung:**
- Kassenwechsel bei der Krankenversicherung kann sich lohnen; Zusatzbeiträge variieren je nach Kasse.
- Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags; Kündigungsfrist von zwei Monaten.

**Beitragsbemessungsgrenzen:**
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro).
- Arbeitslosen- und Rentenversicherung: 8.050 Euro (2024: unterschiedliche Werte in Ost und West).

**Maximale Rentenansprüche:**
- Höchstbetrag beim Arbeitslosengeld und der Rente gedeckelt; Rentenansprüche hängen von der BBG und dem Durchschnittsentgelt ab.
- Durchschnittsentgelt für 2025: 50.493 Euro (2024: 45.358 Euro).

**Versicherungspflichtgrenze:**
- Steigt auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro); besondere Grenze für privat Versicherte: 5.512,50 Euro.

**Familienversicherung:**
- Beitragsfreie Familienversicherung bis zu einem Einkommen von 535 Euro im Monat; bei Minijobs 556 Euro.

**Änderungen der Steuerbelastung 2025:**
- Steuerlicher Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro (+312 Euro); Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro (+30 Euro pro Elternteil).
- Höhere Steuersätze greifen erst bei höheren Einkommen; Ausgleich der kalten Progression.
- Eltern können künftig 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten bis zu 4.800 Euro steuerlich absetzen (bislang 4.000 Euro).

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-17 14:39:31

Autor:

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