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Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505171415/79-jaehriger-betrunken-im-auto-konnte-nicht-mehr-alleine-aussteigen/):
- Datum des Vorfalls: 17. Mai 2025, 22:25 Uhr
- Ort: Wels, Oberösterreich
- Betroffener: 79-jähriger Mann aus Wels
- Polizei wurde zu einem Einsatz wegen eines vermuteten medizinischen Notfalls gerufen
- Vor Ort: Mann im laufenden Auto, machte abwesenden Eindruck, starker Alkoholgeruch wahrnehmbar
- Notarzt stellte keinen medizinischen Notfall fest
- Alkomattest: Mann verweigerte den Test, trotz mehrfacher Versuche und Ermutigung durch seinen Sohn
- Mann konnte nicht selbstständig ein- oder aussteigen
- Er wurde von mehreren Personen gestützt und von seinem Sohn nach Hause gebracht
- Führerschein wurde dem Mann abgenommen

Source 2 (https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/alkohol-am-steuer/):
- Alkohol am Steuer erhöht das Unfallrisiko.
- Alkoholisierte Unfallbeteiligte waren meist absolut fahruntüchtig.
- Bereits ab 0,5 Promille können Probleme auftreten.
- Blutalkoholkonzentration hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- 2023 verunglückten 18.884 Personen bei alkoholbedingten Unfällen, 198 Menschen starben.
- Jeder 14. getötete Verkehrsteilnehmer starb infolge eines Alkoholunfalls.
- Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden hat sich seit 1975 um rund 70 Prozent verringert.
- 72 Prozent der beteiligten Pkw-Fahrer hatten mehr als 1,1 Promille.
- Alkohol beeinflusst Konzentration, Wahrnehmung und Risikobereitschaft negativ.
- Kombination von Alkohol und Medikamenten kann besonders gefährlich sein.
- Wirkung von Alkohol variiert je nach Gesundheitszustand, Alter und Gewöhnung.
- Blutalkoholwerte und Wirkungen:
- 0,2 Promille: Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination sinken.
- 0,5 Promille: Reaktionen werden langsamer, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt.
- 0,8 Promille: Tunnelblick, Enthemmung.
- 1,0 Promille: Rauschstadium mit Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen.
- 2,0 Promille: Betäubungsstadium mit Gedächtnis- und Orientierungsstörungen.
- 3,0 Promille: Schwere Alkoholvergiftung mit Bewusstlosigkeit.
- Ab 4,0 Promille: Lebensgefahr durch Atemstillstand oder Erbrochenes.
- Restalkohol wird mit etwa 0,1 Promille pro Stunde abgebaut.
- Promille-Berechnungen sind nur Orientierungswerte.
- Es gibt keine Wundermittel zur Beschleunigung des Alkoholabbaus.
- Rechtliche Folgen ab 0,3 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Beispiel: Mann mit 75 kg und 1,2 Promille nach vier Bier drohen Strafen und Führerscheinentzug.
- Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit.
- Radfahrende müssen 1,6 Promille beachten, um keine Straftat zu begehen.

Source 3 (https://www.rechtaktuell.org/rechtsgebiete/verkehrsrecht/alkohol-am-steuer-die-rechtlichen-konsequenzen-und-wie-man-sich-verteidigen-kann/):
- Alkohol am Steuer ist eine ernsthafte Straftat im Straßenverkehr.
- Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
- Rechtliche Konsequenzen: Geldstrafen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafen bei hohen Alkoholkonzentrationen.
- Zivilrechtliche Ansprüche können bei Unfällen entstehen.
- Promillegrenzen in Deutschland:
- 0,0 Promille für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.
- 0,3 Promille in Verbindung mit Fahrunsicherheiten.
- 0,5 Promille als genereller Grenzwert.
- 1,1 Promille: Straftat, absolute Fahruntüchtigkeit.
- 1,6 Promille: gravierende körperliche und rechtliche Folgen.
- 56% der Bußgeldbescheide sollen laut VUT-Studie fehlerhaft sein.
- Alkoholgehalt wird durch Blutalkoholwert (BAK) oder Atemalkoholkonzentration (AAK) gemessen.
- Messmethoden: Atemalkoholmessgerät vor Ort, Blutentnahme bei Verdacht auf Straftat.
- Verteidigungsmöglichkeiten: Überprüfung der Testmethoden, rechtliche Unterstützung durch Anwälte.
- Nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol: Ruhe bewahren, Informationen sammeln, rechtlichen Beistand konsultieren.
- Präventionsmaßnahmen: Aufklärungskampagnen, Designierte Fahrer, Fahrdienste.
- Wichtig: Auch am nächsten Tag kann Alkohol im Körper nachgewiesen werden.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

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Erstellt am: 2025-05-17 14:16:05

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