Heute ist der 17.05.2025
Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1306532025/polizeimeldung-184/):
- Datum: 16. Mai 2025
- Ort: Gemeinde St. Andrä im Lavanttal
- Beteiligte: Ein 14-Jähriger und zwei 13-Jährige
- Aktivität: Versuch, ein Grill-Lagerfeuer zu machen
- Problem: Entzünden des Feuers funktionierte nicht
- Handlung: Einer der 13-Jährigen schüttete den Inhalt eines gefüllten Sprit-Kanisters auf die Lagerfeuerstelle
- Folge: Es kam zu einer Stichflamme
- Verletzung: Der Junge zog sich schwere Verletzungen am Kopf zu.
Source 2 (https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/grillunfaelle-so-grillen-sie-sicher/):
- Grillunfälle entstehen häufig durch Unachtsamkeit oder falschen Umgang mit Feuer.
- Hauptursachen für Grillunfälle:
- Verwendung von Brandbeschleunigern wie Spiritus, Benzin oder Ethanol.
- Über 50% der Grillunfälle führen zu meterhohen Stichflammen (über 1000 °C).
- Kinder sind besonders gefährdet, da sie oft auf Augenhöhe mit dem Grill stehen.
- Weitere Ursachen: falsche Handhabung von Gasgrills, Fettbrände, wackelige oder falsch platzierte Grills, Grillen ohne Schutzabstand, übermäßiger Alkoholkonsum.
- Statistiken zu Grillunfällen:
- Laut Deutschem Feuerwehrverband enden die meisten Grillunfälle glimpflich.
- 12-13% der Grillunfälle führen zu schweren Verbrennungen, die eine Behandlung in Spezialkliniken erfordern.
- Jährlich erleiden etwa 500 Menschen schwere Grillverletzungen mit oft bleibenden Schäden.
- Kinder und junge Erwachsene sind häufig betroffen.
- Typische Verletzungen: Verbrennungen an Gesicht, Händen und Oberkörper.
- Häufige Ursache: Spiritus-Verpuffungen.
- Fünf typische Fehler beim Grillen:
1. Verwendung von Spiritus oder Benzin.
2. Grillen in geschlossenen Räumen.
3. Unbeaufsichtigter Grill in der Nähe von brennbaren Materialien oder Menschen.
4. Grill unbeaufsichtigt lassen.
5. Falsche Entsorgung von Grillkohle und Glut.
- Fünf wichtige Präventionsmaßnahmen:
1. Grill auf stabiler, windgeschützter Fläche aufstellen, mindestens drei Meter Abstand zu brennbaren Materialien halten.
2. Sicheres Anzünden ohne flüssige Brandbeschleuniger, Verwendung von festen Grillanzündern oder Anzündkamin.
3. Grill nie unbeaufsichtigt lassen, geeignete Kleidung und Grillhandschuhe tragen, Löschmittel bereithalten.
4. Kinder vom Grill fernhalten, Sicherheitszone von mindestens fünf Metern einrichten.
5. Grillkohle sicher abkühlen und entsorgen, niemals heiße Kohlereste vergraben.
- Erste Hilfe bei Grillunfällen:
- Verletzte Person aus Gefahrenzone bringen.
- Brennende Kleidung mit Wasser oder Wolldecke ersticken.
- Kleinere Verbrennungen unter fließendem, handwarmem Wasser kühlen.
- Bei großen Verbrennungen Wunde steril abdecken und Notarzt rufen.
- Keine Hausmittel auf Wunden anwenden, Eigenschutz beachten.
- Gerichtsurteile zu Grillunfällen:
- OLG Hamm: Alle Partygäste haften, wenn gefährliche Brandbeschleuniger geduldet werden.
- OLG Hamm: Eltern haften für unbeaufsichtigte Kinder am Grill.
- OLG Oldenburg: Balkon-Grillen bis 22 Uhr erlaubt, bis zu vier Grillabende im Jahr bis Mitternacht.
- Grillarten:
- Elektro- und Gasgrills sind sicherer als Holzkohlegrills, da sie besser kontrollierbar sind.
- Gasgrills bergen Gasaustritts- und Verpuffungsgefahr, Elektrogrills Risiko eines Stromschlags bei Feuchtigkeit.
- Fettbrand löschen:
- Fettbrände niemals mit Wasser löschen, sondern mit Metalldeckel oder Löschdecke ersticken.
- Bei größerem Brand Feuerlöscher der Brandklasse F verwenden oder Feuerwehr rufen.
- Altersgrenze für Kinder beim Grillen:
- Keine gesetzliche Altersgrenze, Eltern beurteilen Reife und Verantwortungsbewusstsein.
- Kinder unter 14 Jahren sollten niemals den Grill verwenden, ab 14 Jahren unter Anleitung erste Erfahrungen sammeln.
Source 3 (https://das-sichere-haus.de/haeuslicher-unfall/sicher-unterwegs/sicheres-grillen):
- In Deutschland gibt es kein Gesetz, das das Grillen auf Balkonen, Terrassen oder im eigenen Garten verbietet.
- Illegales Grillen im Wald abseits ausgewiesener Plätze ist jedoch verboten.
- Es gilt die Verkehrssicherungspflicht: Der Eigentümer oder Mieter ist verantwortlich für die Sicherheit und muss Gefahrenquellen beherrschen und sichern.
- Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist nicht grundsätzlich verboten, es gilt jedoch, was im Mietvertrag festgehalten ist.
- Viele Balkon- und Terrassenböden sind aus Holz; eine feuerfeste Unterlage für den Grill wird empfohlen.
- Abstand zu Hauswänden und leicht entflammbaren Gegenständen sollte möglichst groß sein.
- Bei kleinen Grills (bis ca. 40 cm x 40 cm) wird ein Abstand von mindestens drei Metern zu Gebäuden mit nichtbrennbaren Außenwänden empfohlen.
- Ein Abstand von mindestens fünf Metern sollte zu Zelten, Holzhäusern und Gebäuden mit brennbaren Außenwänden eingehalten werden.
- Bei größeren Grillgeräten und Heizpilzen sollte der Sicherheitsabstand zu Gebäuden erhöht werden: mindestens fünf Meter zu nichtbrennbaren und zehn Meter zu brennbaren Außenwänden.
- Rauch und Dämpfe sollten nicht in die eigene Wohnung oder die der Nachbarn ziehen, um Brandmeldeanlagen nicht auszulösen.
- Grills sollten nicht unter Pavillons, Zelten, Markisen oder Sonnenschirmen aufgestellt werden, da Textilien durch Funkenflug in Brand geraten können.
- Trockene Zweige und Blätter in Sträuchern, Hecken und Bäumen können in Brand geraten; ausreichender Abstand ist wichtig.
- Es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestabstand eines Grills zur Grundstücksgrenze, jedoch werden Abstände von mindestens drei Metern aus Brandschutz- und Rücksichtnahmegründen empfohlen.
- Der Bußgeldkatalog 2021 rät, den Grill möglichst weit von angrenzenden Nachbargrundstücken entfernt aufzustellen.
- Beim Grillen in Parks oder auf öffentlichen Wiesen mit Einweggrills sollte ein Mindestabstand zum Boden eingehalten werden, um Schäden an der Grasnarbe zu vermeiden.