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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.fireworld.at/2025/05/16/ooe-schiffsfuehrer-und-schmalspur-bootsfahrer-uebung-bei-der-feuerwehr-alkoven-auf-der-donau/):
- Ausbildungsabend der Feuerwehr Alkoven am 15. Mai 2025.
- Fokus auf Wasserdienst.
- Schiffsführer übten diverse Fahrmanöver auf der Donau.
- Teilnehmer ohne Patent testeten Zille mit Kleinmotor.
- Feuerwehr verfügt über drei Boote und mehrere Zillen für Wasser- und Hochwasserdienst.
- Einsätze im Wasserdienst sind weniger häufig, erfordern jedoch Können und Geschick.
- Regelmäßige Inbetriebnahme der Motoren notwendig, um Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
- Schiffsführer führten Manöver wie Anlegen und Anfahrt zu verschiedenen Uferbereichen durch.
- Ziel war es, Geschicklichkeit in anspruchsvolleren Manövern zu trainieren.
- „Nicht-Wasserwehr-Feuerwehrleute“ konnten Zille mit kleinem Motor ausprobieren.
- Kleinmotor wurde nach Erfahrungen aus Hochwässern 2002 und 2013 beschafft.
- Erkenntnis des Abends: Rettungsboot und Wally wären mit Bugklappe nützlicher.

Source 2 (https://www.noe122.at/fachinfos/wasserdienst/ausbildung):
- Im Jahr 2022 wurde eine Änderung des Schifffahrtsgesetzes (SchFG3) durchgeführt, die Feuerwehren erweiterte Möglichkeiten mit Arbeitsplätten bietet.
- Mindestanforderungen für verschiedene Befähigungsausweise wurden durch Verordnung festgelegt.
- Arten der Befähigungsausweise:
1. Kapitänspatent für Binnengewässer.
2. Schiffsführerpatent für Sportfahrzeuge, Fähren und Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, der Schifffahrtsbehörden und der Feuerwehr.
3. Streckenzeugnis für spezielle Binnenwasserstraßenabschnitte.
4. Schiffsführerpatent für Fahrzeuge unter 20 m und unter 10 m.
5. Decksfrau/-mann und Maschinistin/Maschinist.
- Für die Führung von Verbänden ist ein entsprechender Befähigungsausweis erforderlich.
- Landesfeuerwehrverbände sind verantwortlich für die Ausbildung ihrer Schiffsführer.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung wird eine Bestätigung ausgestellt, die zusammen mit dem Befähigungsausweis und Feuerwehrdienstpass mitgeführt werden muss.
- Befähigungsausweise gelten auch für die Führung von Schwimmkörpern, die den jeweiligen Berechtigungsumfang erfüllen.
- Art, Form und Inhalt der Befähigungsausweise werden durch Verordnung geregelt.
- Zielgruppe des Ausbilderleitfadens für das Modul Fahren mit der Arbeitsplätte (WD55) sind Feuerwehrmitglieder mit Feuerwehrschiffsführerausbildung (WD50).
- Ausbildungsziel: Schieben, Koppeln, Menschenrettung von Schiffen und Transport von Gerätschaften.
- Verantwortung für die Ausbildung liegt bei den Feuerwehrkommandanten.
- Teilnahmevoraussetzungen sind in der Dienstanweisung 5.5.7 geregelt.
- Umfang und Dauer der Ausbildung richten sich nach vorhandenen Feuerwehrmotorbooten und Geräten.
- Lernzielkontrolle obliegt dem Feuerwehrkommandanten.
- NÖ Feuerwehren können Mitglieder mit Modul ASMWD55 und Schiffsführerpatent 10m als Ausbildner eintragen.
- Prüfer müssen Modul ASMWD55 und Schiffsführerpatent >10m besitzen.
- Lehrbehelf: Unterlage "Fahren mit der Arbeitsplätte (WD55)", Präsentation und Prüfungsfragen.
- Erfolgskontrolle umfasst praktische Führung eines Feuerwehrmotorbootes und rechtliche Kenntnisse.
- Prüfer müssen Ausbildungsnachweis und gültiges Schiffsführerpatent vorweisen.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls wird ein Ausweis für die Fahrerlaubnis vom Landesfeuerwehrkommando ausgestellt.

Source 3 (https://sichere-feuerwehr.de/feuerwehr/taetigkeiten-fw/auf-dem-wasser):
- Feuerwehren setzen Boote für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser ein.
- Bootsführer und Mannschaft müssen für Wasser-Einsätze ausgebildet sein.
- Rettungswesten sind zum Schutz vor Ertrinken erforderlich.
- Gefährdungen bei Wasser-Einsätzen:
- Witterungsbedingungen (Winddruck, Wellenschlag, schlechte Sicht)
- Hindernisse (Treibgut, Eisgang, Untiefen)
- Gefährliche Strömungsverhältnisse
- Manövrierunfähigkeit oder Kentern von Booten (z. B. durch Antriebs-Ausfall, Kollision, Überladung)
- Fehlende oder nicht benutzte Rettungswesten
- Bei Ertrinkungsgefahr müssen Auftriebsmittel verwendet werden.
- Boote müssen auch im vollgeschlagenen Zustand schwimmfähig sein und den Anforderungen an Feuerwehreinsätze genügen.
- Geeignete Auftriebsmittel sind ohnmachtssichere, selbsttätig wirkende Rettungswesten.
- Rettungswesten müssen mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
- Boote müssen DIN 14 961 „Boote für die Feuerwehr“ entsprechen.
- Boote für stark strömende Gewässer müssen mit Motorantrieb ausgestattet sein.
- Für das Führen von Motorbooten mit mehr als 3,68 kW (5 PS) ist eine amtliche Fahrerlaubnis erforderlich.
- Feuerwehrangehörige müssen schwimmen können.
- Bootsbeladungen müssen gleichmäßig verteilt und gesichert werden.
- Bei Gefahr von Kopfverletzungen muss Kopfschutz getragen werden.
- Der Text basiert auf der DGUV Information 205-010, Stand: 03/2021.

Ursprung:

Fireworld

Link: https://www.fireworld.at/2025/05/16/ooe-schiffsfuehrer-und-schmalspur-bootsfahrer-uebung-bei-der-feuerwehr-alkoven-auf-der-donau/

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https://www.fireworld.at/2025/05/16/ooe-schiffsfuehrer-und-schmalspur-bootsfahrer-uebung-bei-der-feuerwehr-alkoven-auf-der-donau/

Erstellt am: 2025-05-16 21:40:10

Autor:

Fireworld