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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/tsunami-des-antisemitismus-israel-beauftragte-cotler-wunsh-warnt-vor-welle-des-hasses/):
- Michal Cotler-Wunsh, Israels Sonderbeauftragte für den Kampf gegen Antisemitismus, äußert sich zur Lage in Österreich.
- Sie sieht die Situation in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als weniger schlimm an.
- Cotler-Wunsh hebt hervor, dass Österreich ein Bekenntnis zur Definition des Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) abgelegt hat.
- Die IHRA-Definition umfasst nicht nur Judenhass, sondern auch die Delegitimierung, Dämonisierung und doppelte Standards gegenüber Israel.
- Cotler-Wunsh betont, dass die Identifikation aller Formen von Antisemitismus wichtig für den Kampf gegen ihn ist.
- Sie stellt klar, dass Kritik an israelischen Politikern und der Politik nicht als Antisemitismus gilt.
- Antisemitismus wird als Delegitimierung von Israels Existenzrecht definiert, z.B. durch Slogans wie „from the river to the sea”.
- Im Vorjahr meldete die Israelische Kultusgemeinde in Österreich 1.520 antisemitische Vorfälle, was einem Anstieg von 32 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht.
- Im Jahr 2023 waren die Übergriffe bereits um 60 Prozent im Vergleich zu 2022 gestiegen.
- Cotler-Wunsh beschreibt die weltweite Zunahme von Antisemitismus seit dem 7. Oktober als „Tsunami”.
- Sie führt dies auf einen Mehrfrontenkrieg zurück, der darauf abzielt, den Staat Israel auszulöschen, und nennt Akteure wie Hamas, Houthi, Hisbollah und den Iran.

Source 2 (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/kampagne-gegen-antisemitismus/fragen-und-antworten/was-ist-antisemitismus/hintergrund-zur-ihra-arbeitsdefinition-von-antisemitismus.html):
- Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus basiert auf einer Definition des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia aus 2005.
- Diese Definition wird seit 2005 von verschiedenen Organisationen und Institutionen verwendet, darunter:
- European Parliament Working Group on Antisemitism
- Interparliamentary Coalition for Combating Antisemitism
- Außenministerium der USA
- Britische Polizei
- Einige NGOs
- Die IHRA-Arbeitsdefinition wurde am 26. Mai 2016 vom IHRA-Plenum angenommen.
- EU-Institutionen und Mitgliedstaaten nutzen die Definition zunehmend seit ihrer Annahme.
- Die Europäische Kommission verwendet die IHRA-Arbeitsdefinition seit Januar 2017.
- Das Europäische Parlament übernahm die Definition am 1. Juni 2017 in einer Entschließung zur Bekämpfung von Antisemitismus.
- Am 6. Dezember 2018 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten einstimmig eine Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus, die die Mitgliedstaaten auffordert, die IHRA-Arbeitsdefinition zu übernehmen.
- Diese Erklärung empfiehlt die Verwendung der Definition auch für Strafverfolgungsbehörden zur effektiveren Ermittlung antisemitischer Angriffe.
- Der Aufruf zur Verwendung der IHRA-Arbeitsdefinition wurde am 2. Dezember 2020 in einer Erklärung des Rates unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bekräftigt.
- Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sammelt Informationen von EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition für ihre jährlichen Berichte über Antisemitismus.
- Österreich hat die IHRA-Definition im April 2017 mit einem Beschluss des Ministerrates angenommen.

Source 3 (https://holocaustremembrance.com/resources/arbeitsdefinition-antisemitismus):
- Der Ausschuss für Antisemitismus und Holocaustleugnung hat das IHRA Plenum in Budapest 2015 aufgefordert, eine Arbeitsdefinition von Antisemitismus anzunehmen.
- Am 26. Mai 2016 wurde in Bukarest eine nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus angenommen.
- Definition: Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber ihnen ausdrücken kann.
- Antisemitismus kann sich gegen jüdische und nichtjüdische Einzelpersonen, deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen richten.
- Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel richten, der als jüdisches Kollektiv verstanden wird.
- Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, wird nicht als antisemitisch betrachtet.
- Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung.
- Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift, Bild und anderen Handlungsformen, nutzt Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.
- Beispiele für Antisemitismus im öffentlichen Leben können Folgendes umfassen:
- Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Jüdinnen und Juden im Namen einer radikalen Ideologie.
- Falsche, entmenschlichende oder dämonisierende Anschuldigungen gegen Jüdinnen und Juden.
- Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für das Fehlverhalten einzelner Personen oder Gruppen.
- Bestreiten des Holocausts oder der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen und Juden.
- Vorwurf, Juden hätten den Holocaust erfunden oder übertrieben dargestellt.
- Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung.
- Anwendung doppelter Standards gegenüber Israel.
- Verwendung von Symbolen, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen.
- Vergleiche der israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
- Kollektives Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel.
- Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie gesetzlich als solche definiert sind.
- Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen und Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-16 21:12:10

Autor:

Exxpress