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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505161548/tankwagen-fahrer-muss-tausende-euro-zahlen-und-sein-fahrzeug-putzen/):
- Datum der Veröffentlichung: 16. Mai 2025
- Ort: A14, Hörbranz, Vorarlberg
- Polizei führte routinemäßige Gefahrgut-Kontrollen durch
- Kontrolle fand am 14. Mai 2025 gegen 9 Uhr statt
- Ein Satteltankfahrzeug wurde aus dem Verkehr gezogen
- Fahrzeug hatte zwei Zusatztafeln zur Kennzeichnung von „umweltgefährdenden Stoffen“
- Kennzeichnung entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben
- Fehlende orangefarbene Tafeln für die vorgeschriebene Kennzeichnung
- Lenker hatte keinen Berechtigungsausweis für den Transport von Gefahrgut
- Lenker verfügte nicht über das erforderliche Fachwissen
- Fahrzeug war ein leerer, ungereinigter Tankwagen, der fachgerecht gereinigt werden musste
- Lenker musste rund 10.000 Euro an vorläufigen Sicherheitsleistungen zahlen
- Nach Zahlung durfte der Lenker seine Fahrt nach Bosnien und Herzegowina fortsetzen

Source 2 (https://www.wirtschaftswissen.de/arbeitssicherheit-datenschutz/gefahrstoffe-gefahrgut/gefahrguttransport/):
- Gefahrguttransport bezieht sich auf den Transport von gefährlichen Gütern, die potenzielle Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte darstellen.
- Gefährliche Güter können explosiv, entzündlich, giftig, ätzend, radioaktiv oder anderweitig schädlich sein.
- Der Transport unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften zur Risikominderung und Sicherheit.
- Gefahrgut bezeichnet Materialien oder Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine potenzielle Gefahr darstellen.
- Gefahren können durch Leckagen, Explosionen, Brände, toxische Dämpfe oder radioaktive Strahlung entstehen.
- Der Umgang mit Gefahrgut unterliegt strengen Vorschriften für Transport, Lagerung und Handhabung.
- Gesetzliche Grundlage für Gefahrguttransporte auf der Straße ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).
- ADR ist ein internationales Regelwerk für die Beförderung von Gefahrgut.
- Nationale Vorschrift in Deutschland: Gefahrgutverordnung (GGVSEB).
- ADR enthält Vorschriften zu:
- Notwendigen Verpackungen des Gefahrguts.
- Kennzeichnung.
- Sicherheitsmaßnahmen (Ladungssicherung, Maßnahmen bei Unfällen).
- Einstufung von Gefahrgütern.
- Befreiungen von ADR-Vorschriften.
- In Deutschland sind ADR-Vorschriften in der Gefahrgutverordnung verankert; 54 Länder haben das Abkommen unterzeichnet.
- Verpflichtende Ausrüstungsgegenstände für Gefahrguttransporte:
- Unterlegkeil je Fahrzeug.
- ABC-Pulverlöscher (2 oder 6 kg).
- Erste-Hilfe-Material.
- Warnweste für alle Beteiligten.
- Ladungssicherung.
- Handleuchte (nicht metallisch).
- Atemschutzmaske.
- Schutzausrüstung für den Fahrer.
- Besen (kein Handfeger).
- Schaufel.
- Auffangbehälter (Größe nicht vorgeschrieben).
- Warnblinkleuchte (empfehlenswert für LKW über 3,5 Tonnen).
- Fahrer muss Sicherheitsdatenblatt mitführen, das Informationen zu gefährlichen Stoffen enthält.
- Kennzeichnung erfolgt über orangefarbene Warntafeln, die sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Gefahrnummer (Kemler-Zahl) gibt Auskunft über Art und Ausmaß der Gefahr des transportierten Stoffes.
- UN-Nummer ist eine vierstellige Zahl zur Kennzeichnung von Stoffen gemäß UN-Empfehlungen.
- Kennzeichnung mit Warntafeln ist wichtig für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und für Rettungskräfte.
- ADR-Schein ist erforderlich, wenn 1.000 Punkte beim Transport überschritten werden; kann in einem dreitägigen Lehrgang erworben werden.
- Kleinmengen unter 1.000 Punkten können ohne ADR-Schein transportiert werden (Handwerkerregelung).
- Bußgeld von 500 Euro bei Kontrolle ohne gültigen ADR-Schein.
- Beförderungspapiere, die mitgeführt werden müssen:
- ADR-Gefahrguterklärung (enthält UN-Nummer, Bezeichnung, Stoffklasse, Menge, Absender- und Empfängerdaten).
- Unfallmerkblatt mit Informationen zur Ausrüstung und Schutzmaßnahmen.
- Unternehmen müssen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
- Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:
- Überwachung der Vorschriften.
- Beratung des Unternehmens.
- Durchführung von Schulungen.
- Erstellung von Unfallberichten.
- Meldung von Verstößen.
- Bußgelder für Verstöße gegen ADR und GGVSEB:
- Orangene Tafel nicht angebracht: 300 Euro.
- Orangene Tafel falsch sichtbar: 100 Euro.
- Dichtigkeit nicht überprüft: 250 Euro.
- Schriftliche Weisung nicht mitgeführt: 150 Euro.
- Beförderungspapier nicht mitgeführt: 150 Euro.
- Nichtbeachtung des Rauchverbots: 250 Euro.
- Keine Reinigung nach Entladen: 250 Euro.
- Be- und Entladung an unzulässiger Stelle: 100 Euro.

Source 3 (https://www.wedolo.de/blog/adr-wichtige-vorschriften-fuer-gefahrguttransporte/):
- Gefahrguttransporte innerhalb der EU unterliegen dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
- ADR wurde 1957 beschlossen und trat 1968 in Kraft; es wird alle zwei Jahre aktualisiert, zuletzt am 01.01.2019.
- Nächste Änderungen der Gefahrgutvorschriften treten am 01.01.2021 in Kraft.
- ADR umfasst Vorschriften für Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Umgang, Ladungssicherung und verwendete Fahrzeuge.
- Gefahrgüter werden in neun Klassen unterteilt, basierend auf der UN-Klassifizierung.
- Vorschriften beinhalten Sicherheitsmaßnahmen, Transportmengen und Dokumentationsanforderungen.
- Eindeutige Kennzeichnung von Gefahrgütern ist gesetzlich vorgeschrieben, sowohl am Fahrzeug als auch an den Behältern.
- ADR definiert spezifische Vorschriften für Transport und Verpackung jeder Gefahrgutklasse.
- ADR-Zulassung für Behälter und Transportmittel ist erforderlich.
- Bußgelder drohen bei Verstößen gegen ADR-Vorschriften.
- Gefahrguttransporte dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
- Lkw-Fahrer:innen benötigen einen ADR-Schein, der nach erfolgreicher Schulung und Prüfung ausgestellt wird.
- ADR-Schein ist maximal fünf Jahre gültig; Auffrischungskurse sind erforderlich.
- Für bestimmte Gefahrgutklassen sind zusätzliche Schulungen notwendig.
- Speditionen müssen Gefahrgutbeauftragte benennen, die ebenfalls eine ADR-Ausbildung absolvieren müssen.
- ADR schreibt spezifische Schutzausrüstungen für jede Gefahrgutklasse vor.
- Schriftliche Weisungen für den Umgang bei Unfällen sind erforderlich.
- Standardausrüstung bei Gefahrguttransporten umfasst Warnweste, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Augenschutz, Schutzhandschuhe und weitere spezifische Ausrüstungen je nach Gefahrgutklasse.

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Erstellt am: 2025-05-16 15:54:08

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