Kleine Zeitung

Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19693363/betrug-mit-falschen-strafzetteln-aus-oesterreich-auf-sizilien):
- Schriftstück bezieht sich auf Richtlinie 2015/413/EU.
- Thema: Geschwindigkeitsübertretung.
- Angaben zur Person und zum Fahrzeug enthalten.
- Geldstrafe in Höhe von 30 Euro gefordert.
- Zahlung innerhalb von vier Wochen per Banküberweisung.
- Ein Opfer meldete den Vorfall bei Codacons und zahlte nicht, da es nie in Österreich war.
- Konsumentenschutzverband äußert, dass der Betrug glaubwürdig erscheint.
- Bescheidene Beträge sollen Menschen zur Zahlung bewegen.

Source 2 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L0413):
- Datum der Veröffentlichung: 13. März 2015
- Richtlinie: (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Ziel: Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte
- Grundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe c
- Wichtigkeit der Straßenverkehrssicherheit betont
- Notwendigkeit der Ahndung von Verkehrsdelikten, die die Sicherheit gefährden
- Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen in grenzüberschreitenden Fällen
- Einführung eines Systems für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch
- Geltungsbereich: Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, rechtswidrige Nutzung von Mobiltelefonen beim Fahren
- Definitionen für relevante Begriffe wie "Fahrzeug", "Deliktsmitgliedstaat", "Zulassungsmitgliedstaat" etc.
- Verfahren für den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten festgelegt
- Mitgliedstaaten müssen nationale Kontaktstellen benennen
- Informationsschreiben an betroffene Personen bei Verkehrsdelikten
- Datenschutzbestimmungen gemäß Richtlinie 95/46/EG
- Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten an die Kommission
- Frist für die Umsetzung der Richtlinie: bis zum 6. Mai 2015 (Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich bis zum 6. Mai 2017)
- Inkrafttreten der Richtlinie: vier Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Adressaten: Mitgliedstaaten der EU

Source 3 (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/transport/information-data/transport-safety):
Weitere Informationen finden Sie auf https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/transport/information-data/transport-safety

Ursprung:

Kleine Zeitung

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Erstellt am: 2025-05-16 14:46:07

Autor:

Kleine Zeitung