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Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/grenzkontrollen-ins-leere-deutsche-verschaerfung-verpufft-an-oesterreichs-grenzen/):
- Deutschland hat verschärfte Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich eingeführt.
- Laut dem österreichischen Innenministerium bleibt die Situation an der Grenze entspannt.
- Es wurden keine nennenswerten Änderungen im Grenzverkehr festgestellt.
- Die deutschen Kontrollmaßnahmen führten nicht zu Asylanträgen in Österreich oder Rückübernahmen.
- Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt deutet auf einen Kurswechsel in der Migrationspolitik hin.
- Dobrindt fordert ein konsequenteres Vorgehen an den Grenzen und spricht sich für Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan aus.
- Die neue deutsche Bundesregierung hat die Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern intensiviert.
- Asylsuchende können zurückgewiesen werden, mit Ausnahmen für Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen.
- Binnen der ersten zwei Tage nach Einführung der Kontrollen wurden 19 Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen.
- Der österreichische Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer begrüßt den Kurswechsel.
- Europarechtsexperte Walter Obwexer warnt, dass die Weisung des deutschen Innenministers einem „Asylstopp“ gleichkommen könnte.

Source 2 (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-asylpolitik-neue-regierung-deutschland-li.3231800):
- Friedrich Merz, Unionschef, versprach im Wahlkampf eine Asylwende und ein „faktisches Einreiseverbot“.
- Im Koalitionsvertrag mit der SPD bleibt das Grundrecht auf Asyl unangetastet.
- Union und SPD einigten sich auf Zurückweisungen in Asylfällen, jedoch nur in Abstimmung mit europäischen Nachbarn.
- Polen und Österreich lehnen Merz’ Pläne ab, was die Umsetzung der Zurückweisungen fraglich macht.
- Grenzkontrollen sollen bis zur EU-Asylreform, voraussichtlich bis 2026, verlängert werden.
- Liste sicherer Drittstaaten wird um Algerien, Tunesien, Indien und Marokko erweitert.
- Freiwillige Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus Afghanistan sollen gestrichen werden.
- Rückführungen sollen insgesamt steigen, insbesondere für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten.
- Befugnisse der Bundespolizei werden gestärkt, Kapazitäten für Abschiebehaft erhöht.
- Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind geplant, zunächst jedoch nur für Straftäter.
- Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus wird für zwei Jahre ausgesetzt, was rund 24.000 Menschen betrifft.
- Verfahren in Drittstaaten sind im Koalitionsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, könnten aber durch eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements im EU-Recht ermöglicht werden.
- Sozialleistungen für ausreisepflichtige Geflüchtete sollen gekürzt werden.
- Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, erhalten geringere Leistungen.
- Doppelte Staatsbürgerschaften und beschleunigte Einbürgerung nach fünf Jahren bleiben möglich, aber die Schnell-Einbürgerung nach drei Jahren wird gestrichen.
- Integration soll intensiver gefordert werden, Integrationskurse und Kitas werden einbezogen.
- Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit bei schweren Straftaten zu entziehen, wurde nach Protesten verworfen.
- Experten, Kirchen und NGOs äußern Kritik an den Plänen, insbesondere an den sozialpolitischen Verschärfungen und den Beschränkungen des Familiennachzugs.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20170627STO78419/bekampfung-der-irregularen-migration-besserer-eu-grenzschutz):
- Im April 2024 stimmte das Parlament einem neuen Grenzverfahren für Asylentscheidungen an den EU-Außengrenzen zu.
- Das Verfahren wird nach der Überprüfung von Personen durchgeführt, die an den Außengrenzen Asyl beantragen, bei irregulärem Grenzübertritt aufgegriffen werden oder nach einer Rettung auf See.
- Ziel: Schnelle Beurteilung, ob Asylanträge unbegründet oder unzulässig sind.
- Das Verfahren ist obligatorisch, wenn:
- Der Antragsteller eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellt.
- Der Antragsteller die Behörden getäuscht hat.
- Der Antragsteller aus einem Land stammt, in dem typischerweise weniger als 20% der Asylanträge genehmigt werden.
- Das Verfahren soll einschließlich Berufung innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein.
- Bei Ablehnung oder Abweisung eines Antrags muss der abgelehnte Antragsteller innerhalb von zwölf Wochen zurückgeschickt werden.
- Während des Grenzverfahrens dürfen Asylsuchende nicht in das EU-Land einreisen.
- Während der Verhandlungen forderten Abgeordnete:
- Kostenlose Rechtsberatung für Antragsteller in allen Verwaltungsverfahren.
- Unbegleitete Minderjährige dürfen nur dann dem Grenzverfahren unterliegen, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Familien mit Kindern müssen angemessene Aufnahmebedingungen erhalten.
- Die Europäische Kommission wird die Höchstzahl der Asylanträge festlegen, die jedes EU-Land an seinen Grenzen bearbeiten sollte.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/grenzkontrollen-ins-leere-deutsche-verschaerfung-verpufft-an-oesterreichs-grenzen/

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Erstellt am: 2025-05-16 12:50:10

Autor:

Kosmo