Heute ist der 17.05.2025
Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19692317/e-roller-diebe-in-wien-dank-ortungssystem-gefasst):
- Eine geringe Menge Drogen wurde beschlagnahmt.
- Eine 50-Jährige, die in der Wohnung anwesend war, gestand den Besitz.
- Ein 36-Jähriger war ebenfalls anwesend; beide wurden auf freiem Fuß angezeigt.
- Alle drei Personen sind slowakische Staatsbürger und nicht in der Wohnung gemeldet.
- Die 50-Jährige war als Putzfrau tätig und hatte den Schlüssel zur Wohnung.
- Sie ließ die beiden Männer während eines Auslandsaufenthalts des Wohnungsinhabers unrechtmäßig hinein.
- Ein 34-Jähriger, dessen E-Roller gestohlen wurde, verfolgte das Signal seines Fahrzeugs.
- Der E-Roller war auf der Wiener Mariahilfer Straße gestohlen worden.
- Der 34-Jährige fand die genaue Wohnung in Wien-Landstraße und sah seinen E-Scooter durch ein Gangfenster.
- Er rief gegen 21:45 Uhr die Polizei.
- Beamte der Polizeiinspektion Fiakerplatz forderten die Anwesenden auf, die Tür zu öffnen.
- Da dies nicht geschah, wurde die WEGA (Sondereinheit) angefordert.
- Bevor es zu einer gewaltsamen Wohnungsöffnung kam, wurde die Tür schließlich geöffnet.
Source 2 (https://www.n-tv.de/auto/Fuenf-Gerichtsurteile-zu-E-Scootern-article23789268.html):
- E-Scooter gelten im deutschen Straßenverkehr als Kraftfahrzeuge und unterliegen strengen Regeln.
- Fünf grundlegende Gerichtsurteile zu E-Scootern wurden behandelt, insbesondere zu Alkohol- und Drogeneinfluss, Halterhaftung und der Nutzung als Rollstuhlersatz.
- Alkoholfahrt:
- Bei mehr als 1,1 Promille ist man fahruntauglich, Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts.
- Beispiel: Ein Oktoberfestbesucher mit 1,35 Promille wurde zu 2200 Euro Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.
- Der Einwand, E-Scooter seien wie Fahrräder zu bewerten, wurde abgelehnt.
- Betrunken mitgefahren:
- Ein Mann, der betrunken auf einem E-Scooter mitfuhr und sich am Lenker festhielt, wurde ebenfalls als Fahrer gewertet.
- Das Amtsgericht entzog ihm die Fahrerlaubnis, da das Festhalten am Lenker als Führen eines Fahrzeugs gilt.
- Bekifft ohne Motor:
- Ein Mann, der unter Marihuana-Einfluss mit einem unmotorisierten E-Scooter fuhr, wurde nicht bestraft, da er das Fahrzeug nicht als Kraftfahrzeug nutzte.
- Für unmotorisierte Tretroller sind keine Versicherungen oder Fahrerlaubnisse erforderlich.
- Halterhaftung:
- Es gibt keine verschuldensunabhängige Halterhaftung für E-Scooter, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied.
- Ein Autobesitzer konnte keinen Schaden von der Haftpflichtversicherung des Roller-Eigentümers verlangen, da der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
- Kein Rollstuhlersatz:
- Ein E-Scooter wird nicht als Rollstuhlersatz anerkannt, Urteil des Landessozialgerichts Bremen.
- Eine Krankenkasse muss die Kosten für einen E-Roller nicht übernehmen, da dieser als Freizeitgerät gilt und nicht für die Bedürfnisse von Kranken und Behinderten konzipiert ist.
Source 3 (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/):
- E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb und unterliegen der Versicherungspflicht.
- Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal.
- Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) regelt die Nutzung von E-Scootern und Segways, nicht jedoch von Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
- Geplante Neuregelungen zielen darauf ab, die EKfV zu überarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
- E-Scooter sollen künftig dort fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist.
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen E-Scooter nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- E-Scooter-Fahrer müssen Radwege nur benutzen, wenn dies auch für Radfahrer vorgeschrieben ist.
- E-Scooter sollen mit Blinkern und einer getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet werden.
- Der Opferschutz bei Unfällen mit E-Scootern ist ein ungelöstes Problem; derzeit muss ein Geschädigter persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.
- Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich 2025 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr.
- E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt; auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten.
- E-Scooter dürfen nicht in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden, es sei denn, es gibt ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei".
- Für das Fahren von E-Scootern ist kein Führerschein erforderlich, das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Es gibt keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms empfohlen.
- Die Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer entsprechen denen für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von ca. 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg.
- Ab 1,1 Promille: Straftat.
- Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
- E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Plakette nachgewiesen wird.
- Bußgelder für Verstöße:
- Bei Rot über die Ampel: 60 bis 180 €
- Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 €
- Fahren auf der Autobahn: 20 €
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 €
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 €
- Nebeneinander fahren: 15 bis 30 €
- Benutzung eines elektronischen Geräts: 100 €, 1 Punkt.
- Bei Vorhandensein einer Fahrradampel gilt diese; andernfalls ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.