Wien Rathauskorrespondenz

Heute ist der 17.05.2025

Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://presse.wien.gv.at/presse/2025/05/16/gruppe-sofortmassnahmen-deckt-illegalen-gastgewerbebetrieb-mit-gefaehrlicher-gasmanipulation-auf):
- Kontrollen der Gruppe Sofortmaßnahmen in Wien-Margareten am Donnerstag.
- Zusammenarbeit mit MA 59, Wiener Netzen und Wiener Polizei.
- Betrieb ohne erforderliche gewerbebehördliche Bewilligung entdeckt.
- Verdacht auf illegale Manipulationen der Gasanlage.
- Betrieb hatte keinen gültigen Gaslieferungsvertrag.
- Gaszähler befand sich in einem abgesperrten Lager.
- Betreiberin, bereits amtsbekannt wegen widerrechtlicher Energieentnahme, und vier weitere Personen verweigerten den Zutritt.
- Feuerwehr wurde zur Öffnung der Tür angefordert.
- Situation eskalierte, Anwesende wurden handgreiflich gegenüber der Polizei.
- Zusätzliche Polizeikräfte mussten angefordert werden, Anwesende wurden vorläufig festgenommen.
- Bei der Betreiberin wurden zwei Messer sichergestellt.
- Nach Öffnung des Lagers bestätigte sich der Verdacht auf Manipulation der Gasleitung.
- Illegaler Bezug von Gas und Strom festgestellt.
- Gefahr in Verzug aufgrund massiver Manipulation.
- Ein Mitarbeiter war nicht ordnungsgemäß angemeldet, Verfahren wegen Verdachts auf Schwarzarbeit eingeleitet.
- Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, äußert Bedenken zur Sicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Source 3 (https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/brancheninformationen1/energieversorgung/gasversorgung/branchenspezifische-gefaehrdungen/gefahren-beim-betrieb-von-gasanlagen):
- Bei Instandhaltungsarbeiten mit Explosionsgefährdungen ist angemessene Aufsicht erforderlich.
- Die Übertragung der Aufsicht muss schriftlich dokumentiert werden.
- Die Aufsicht muss sicherstellen, dass:
- Arbeiten erst nach festgelegten Maßnahmen beginnen.
- Erforderlichenfalls eine Freimessung durchgeführt wird.
- Beschäftigte die Schutzmaßnahmen einhalten.
- Ein schnelles Verlassen des gefährdeten Bereichs gewährleistet ist.
- Unbefugte von der Arbeitsstelle ferngehalten werden.
- Bei unterschiedlichen Zuständigkeiten sollten ein Anlagenverantwortlicher und ein Arbeitsverantwortlicher benannt werden.
- Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Arbeitsbeginn über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen.
- Ein schriftliches Arbeitsfreigabesystem (Erlaubnisschein, spezielle Arbeitsanweisung) ist erforderlich.
- Beschäftigte im Umfeld der Instandhaltungsarbeiten müssen über Zeit, Ort, Inhalt und mögliche Gefährdungen informiert werden.
- Bei Außer- und Wiederinbetriebnahme von Anlagen muss Gas gefahrlos abgeführt werden.
- Gefahrenbereiche sind abzusperren und mit Warnschildern zu kennzeichnen.
- Schutzmaßnahmen dürfen erst nach Abschluss der Arbeiten und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands aufgehoben werden.
- Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen muss schriftlich dokumentiert werden.
- Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären sind erforderlich, z. B.:
- Baugruppen erst nach Entspannung und Überprüfung öffnen.
- Anlagenteile gasdicht absperren.
- Abgesperrte Abschnitte vor dem Öffnen inertisieren.
- Bei Erdgas muss die Gaskonzentration unter 50% der unteren Explosionsgrenze liegen.
- Lüftungsmaßnahmen sind zur Vermeidung gefährlicher Atmosphären zu nutzen.
- Bei Ausfall der Lüftung sind Arbeiten sofort einzustellen.
- Zündquellen müssen vermieden werden, z. B. durch:
- Vermeidung von Reib- und Schlagfunken.
- Vermeidung unzulässiger Erwärmung.
- Verwendung von ableitfähigem Schuhwerk.
- rechtzeitige Abschaltung der Stromquelle bei KKS-Anlagen.
- Auswahl elektrischer und nichtelektrischer Geräte gemäß Richtlinie 2014/34/EU.
- Sicherstellung der Spannungsfreiheit nicht explosionsgeschützter Geräte.
- Instandhaltungsarbeiten in gefährdeten Bereichen müssen unter Überwachung der Gaskonzentration erfolgen.
- Messungen müssen mit geeigneten, geprüften Geräten durchgeführt werden.
- Bei gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sind sofortige Schutzmaßnahmen gegen Zündquellen zu treffen.
- Warnungen müssen für alle Beteiligten erkennbar sein.
- Nur fachkundige Personen dürfen mit der Überwachung der Konzentration beauftragt werden.
- Fachkunde bezieht sich auf Messgeräte, Eigenschaften der Stoffe und betriebliche Verhältnisse.
- DGUV Information 203-092 bietet eine Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

Ursprung:

Wien Rathauskorrespondenz

Link: https://presse.wien.gv.at/presse/2025/05/16/gruppe-sofortmassnahmen-deckt-illegalen-gastgewerbebetrieb-mit-gefaehrlicher-gasmanipulation-auf

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Erstellt am: 2025-05-16 11:38:09

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Wien Rathauskorrespondenz