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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250516_OTS0039/alles-tun-damit-erwachsenenvertretung-gar-nicht-erst-notwendig-wird):
- Volksanwalt Bernhard Achitz betont den Handlungsbedarf der Länder und Gemeinden bei der Prävention von Erwachsenenvertretungen.
- Es fehlen oft gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise.
- Selbstbestimmung sollte gefördert werden; Erwachsenenvertretung sollte das letzte Mittel sein.
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Alten- und Pflegeheime verlangen häufig eine Erwachsenenvertretung für die Aufnahme neuer Bewohner.
- Volksanwaltschaft beschäftigt sich mit Beschwerden über Erwachsenenvertretungen und der Wahrnehmung bei der präventiven Menschenrechtskontrolle.
- Ein amtswegiges Prüfverfahren der Volksanwaltschaft zeigt, dass gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oft nicht umgesetzt werden.
- Unterstützerkreise, die Betroffene bei der Selbstbestimmung unterstützen sollen, fehlen häufig.
- Bei medizinischen Behandlungen ist ein Unterstützerkreis gesetzlich vorgesehen, bevor eine Erwachsenenvertretung hinzugezogen werden sollte.
- Viele Einrichtungen setzen eine Erwachsenenvertretung voraus, auch wenn Betroffene entscheidungsfähig sind.
- Betreiber von Einrichtungen fragen oft nur den Erwachsenenvertreter bei medizinischen Entscheidungen, anstatt die Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.
- Es besteht die Notwendigkeit, die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich ernst zu nehmen und entsprechende Entwicklungen zu initiieren.
- Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, was auch für die Länder gilt.

Source 3 (https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/menschenrechte/diskriminierungsschutz/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/):
- Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet (Resolution 61/106).
- Das Übereinkommen trat am 3. Mai 2008 in Kraft.
- Bis Mai 2022 wurde das Übereinkommen von 185 Staaten ratifiziert.
- Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen wurde ebenfalls am 13. Dezember 2006 verabschiedet und trat gleichzeitig in Kraft.
- Bisher sind 100 Staaten, darunter Deutschland, dem Fakultativprotokoll beigetreten.
- Das Übereinkommen verbietet Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und räumt ihnen dieselben Menschenrechte ein wie anderen Menschen.
- Es spezifiziert besondere Bedürfnisse, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen.
- Garantierte Rechte umfassen:
- Unabhängiges und selbstbestimmtes Leben
- Gleiches Recht auf eine eigene Familie
- Recht auf Arbeit und Beschäftigung
- Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben
- Zugang zur Bildung
- Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch
- Artikel 1 definiert Menschen mit Behinderungen als Personen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die an der Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
- Die Definition von „Behinderung“ ist absichtlich breit gefasst, um keinen Menschen vom Schutz der Konvention auszuschließen.
- Vertragsstaaten sind verpflichtet, Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu verhindern und Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung zu ergreifen.
- Gesetze und Praktiken, die behinderte Menschen benachteiligen, müssen abgeschafft oder angepasst werden.
- Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen sollen bekämpft werden.
- Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ist erforderlich.
- Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen um einen internationalen Beschwerdemechanismus.
- Betroffene Personen können nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs eine Individualbeschwerde einreichen.
- Ein Untersuchungsverfahren ermöglicht dem Ausschuss für Menschen mit Behinderungen, gegen systematische Verletzungen zu ermitteln und Staaten um Stellungnahmen zu bitten.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250516_OTS0039/alles-tun-damit-erwachsenenvertretung-gar-nicht-erst-notwendig-wird

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Erstellt am: 2025-05-16 09:47:09

Autor:

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