Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/zu-langsam-am-zebrastreifen-autofahrer-schlaegt-67-jaehrigen-brutal-nieder/):
- Ein 30-jähriger Autofahrer wurde am Landesgericht Steyr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
- Der Vorfall ereignete sich im März an einem Zebrastreifen in der Arbeiterstraße in Steyr.
- Der Täter ärgerte sich über einen 67-jährigen Fußgänger, der seiner Meinung nach zu langsam die Fahrbahn überquerte.
- Nach verbalen Beleidigungen parkte der Mann sein Fahrzeug und verfolgte den Senior bis in eine nahegelegene Bäckerei.
- In der Bäckerei eskalierte die Situation: Der Täter griff den 67-Jährigen zunächst mit bloßen Händen an und schlug dann mit einem Barhocker auf ihn ein.
- Der Angreifer flüchtete kurzzeitig, wurde jedoch von der Polizei gefasst.
- Der 67-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste im Klinikum Steyr behandelt werden, konnte das Krankenhaus jedoch nach ambulanter Versorgung wieder verlassen.
- Das Gericht wertete die Tat als absichtliche schwere Körperverletzung.
- Der Täter wurde unmittelbar nach der Festnahme in Untersuchungshaft genommen.
- Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Source 2 (https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/verkehrsrecht-unfall-auf-dem-zebrastreifen):
- Ein Fahrzeug muss sich einem Zebrastreifen nur mit verminderter Geschwindigkeit nähern, wenn ein Fußgänger diesen erkennbar benutzen will.
- Wenn ein Fußgänger plötzlich auftaucht oder nicht klar ist, dass er den Zebrastreifen benutzen möchte, muss der Autofahrer aufmerksam sein, aber nicht langsamer fahren.
- Ein Gericht in erster Instanz hatte einen Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, was das Oberlandesgericht Stuttgart als falsch entschied.
- Im konkreten Fall fuhr der Angeklagte mit mindestens 40 km/h auf einen Zebrastreifen zu, als ein dunkel gekleideter Fußgänger diesen überquerte und es zu einem Unfall kam.
- Der Fußgänger verletzte sich am Kopf und erlitt mehrere Brüche, ist weiterhin beeinträchtigt.
- Das Amtsgericht Sigmaringen verurteilte den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot.
- Der Autofahrer wehrte sich gegen die Verurteilung, nicht gegen die zivilrechtliche Haftung.
- Das Oberlandesgericht entschied, dass die Geschwindigkeit des Autofahrers bei der Strafzumessung keine Rolle spiele, wenn der Fußgänger nicht erkennbar den Zebrastreifen benutzen wollte.
- Es gibt keine allgemeine Verpflichtung für Autofahrer, ihre Geschwindigkeit zu verringern, nur weil die Möglichkeit besteht, dass ein Fußgänger den Zebrastreifen benutzen könnte.
- Die Verpflichtung zur Geschwindigkeitsminderung besteht nicht, wenn Fußgänger parallel zur Fahrbahn neben dem Überweg gehen.
- Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, da die vorherige Instanz ein mögliches Mitverschulden des Unfallopfers nicht berücksichtigte.
- Es wurde festgestellt, dass der Fußgänger möglicherweise blindlings über den Zebrastreifen ging und nicht auf den Verkehr achtete.
- Fußgänger sind verpflichtet, beim Überqueren eines Zebrastreifens einen Blick in beide Richtungen zu werfen.
- Es wird angenommen, dass der Fußgänger nicht gewartet hat, bevor er den Zebrastreifen betrat.
- Ein Mitverschulden des Fußgängers hätte sich strafmildernd auswirken müssen.
- Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart am 30. Mai 2014 (AZ: 1 Ss 358/14).
Source 3 (https://www.udv.de/udv/themen/sicherheit-von-zebrastreifen-75434):
- Im Jahr 2016 verunglückten 5.425 Personen an Zebrastreifen, 25 davon tödlich.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) führte eine Sicherheitsbewertung von 335 Querungsanlagen in Hannover, Karlsruhe und Stuttgart durch.
- Bewertete Querungsanlagen: Mittelinseln, Zebrastreifen (mit und ohne Mittelinseln) und Fußgängerampeln.
- Richtig geplante Zebrastreifen können vergleichbare Sicherheit bieten wie Fußgängerampeln.
- Voraussetzungen für sichere Zebrastreifen:
- Gute Erkennbarkeit durch Beschilderung und Markierung.
- Gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen und die Wartefläche.
- Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit.
- Zusätzliche Beleuchtung.
- Barrierefreie Gestaltung.
- Mittelinseln erhöhen die Sicherheit von Zebrastreifen und sollten eingesetzt werden.
- Wenn eines der Sicherheitskriterien nicht eingehalten wird, steigt die Unsicherheit von Fußgängerüberwegen.
- Bestehende Zebrastreifen sollten überprüft werden, insbesondere bei vermehrten kritischen Situationen oder Unfällen.
- Eine Analyse von 162 Berliner Zebrastreifen (2003-2005) ergab:
- 2 Unfälle mit Getöteten, 18 mit Schwerverletzten, 114 mit Leichtverletzten.
- 91 Zebrastreifen hatten in drei Jahren keine Unfälle mit Personenschaden.
- 54 Zebrastreifen hatten jeweils nur ein oder zwei Unfälle mit Personenschaden.
- Unfallgeschehen konzentrierte sich auf 10% der Zebrastreifen, wo die Anlageform das Unfallgeschehen beeinflusste.
- Einige gefährdete Zebrastreifen wurden durch Ampeln ersetzt oder durch Sicherheitsmaßnahmen verbessert.
- Fazit: Zebrastreifen können sicher betrieben werden, insbesondere in Kombination mit Mittelinseln. Bei vermehrten Unfällen sollte die Unfallkommission die beste Querungshilfe prüfen.