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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250515_OTS0120/landesraetin-susanne-rosenkranz-informierte-zum-thema-sorgenfrei-in-den-urlaub-ihre-rechte-als-konsument):
- Pressekonferenz in St. Pölten zum Thema „Sorgenfrei in den Urlaub – Ihre Rechte als Konsument“.
- Teilnehmer: Landesrätin Susanne Rosenkranz, Isabella Mittelstrasser und Sandra Nowak vom Verein Pro Konsument.
- Durchschnittliche Urlaubsausgaben der Österreicher 2023: 2.244 Euro.
- Hälfte der Urlaubsreisen findet im Inland statt.
- Probleme bei Reisen: mangelhafte Hotelstandards, nicht erbrachte Leistungen, unerwartete Zusatzkosten bei Flugbuchungen.
- Wichtigkeit von Reiseversicherung, Stornoschutz und Krankenversicherung betont.
- Konsumenten sollen auf Schnäppchen achten und Eigenverantwortung übernehmen.
- Isabella Mittelstrasser: Individuell gebuchte Reisen bieten weniger Schutz als Pauschalreisen.
- Bei Internetbuchungen Preise auf verschiedenen Endgeräten vergleichen.
- Sandra Nowak: Dokumentation von Problemen durch Fotos empfohlen.
- Bei Problemen vor Ort: Kontakt zur Reiseleitung und schriftliche Reklamation.

Source 3 (https://www.anwalt.org/verbraucherschutz-reisen/):
- In Deutschland existieren Verbraucherrecht und Verbraucherschutz, um die Rechte von Verbrauchern zu wahren.
- Mietervereine und Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz.
- Verbraucher haben Rechte bei Verträgen, Lebensmitteln, Reisen und Beförderungen.
- Reisende haben Ansprüche bei Pauschalreisen und Zugverspätungen.
- Verbraucherschutz umfasst Gesetze und Maßnahmen, die Verbraucher vor Betrug und Ausbeutung schützen.
- Es gibt kein eigenständiges Verbraucherschutzgesetz in Deutschland; der Schutz setzt sich aus vielen Einzelvorschriften zusammen.
- EU-Normen und Regelungen von Drittstaaten beeinflussen den Verbraucherschutz beim Reisen.
- Reisemängel können Entschädigung, Reisepreisminderung und Schadenersatz nach sich ziehen.
- Verbraucher sollten Mängel während oder nach der Reise beim Veranstalter melden.
- Frist zur Reklamation von Reisemängeln beträgt einen Monat nach Reiseende (ab 01. Juli 2018: zwei Jahre für neue Verträge).
- Prospektwahrheit ist ein Grundsatz des Verbraucherschutzes; Abweichungen von Prospektangaben gelten als Reisemängel.
- Reisende sollten sich über örtliche Gegebenheiten vor der Buchung informieren.
- Fluggastrechte sind in der EG-Verordnung 261/2004 geregelt.
- Entschädigung bei Flugverspätungen ab drei Stunden: bis 1500 km = 250 Euro, 1500-3500 km = 400 Euro, über 3500 km = 600 Euro.
- Betreuungsleistungen bei Verspätungen: Getränke, Mahlzeiten, Telekommunikation.
- Bei Annullierung eines Fluges: Rückerstattung des Flugpreises oder Ersatzflug, Entschädigung bis 600 Euro.
- Entschädigung bei Gepäckverlust gemäß Montrealer Übereinkommen möglich.
- Bahnreisende haben bei Verspätungen von 60 Minuten Anspruch auf 25% des Ticketpreises, bei 120 Minuten 50%.
- EU-Verordnung 181/2011 regelt den Verbraucherschutz im Fernbusverkehr.
- Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters sind bereits gezahlte Beträge durch eine Pflichtversicherung gesichert.
- Reiserücktritt ist in der Regel nur mit Stornogebühren möglich; diese steigen näher am Reisebeginn.
- Eine Reise-Rücktrittsversicherung kann Stornokosten abdecken.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-15 12:58:42

Autor:

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