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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/tiktok-verstoesst-gegen-eu-recht/9404078):
- EU-Kommission geht gegen TikTok wegen intransparenter Werbung vor.
- Vorläufige Einschätzung: TikTok verstößt gegen EU-Digitalregeln.
- TikTok stellt nicht die erforderlichen Informationen über Werbeanzeigen bereit.
- Risiko einer Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
- Digital Services Act (DSA) schreibt Veröffentlichung eines Anzeigenspeichers vor.
- Anzeigenspeicher ist wichtig für Forscher und Zivilgesellschaft zur Erkennung von betrügerischer Werbung und Informationsoperationen.
- TikTok hat kein Anzeigenregister veröffentlicht.
- Öffentliches Anzeigenarchiv ermöglicht keine umfassende Suche, was den Nutzen einschränkt.
- Vorläufige Feststellungen basieren auf internen Unternehmensdokumenten, Tests der TikTok-Tools und Experteninterviews.
- Ermittlungen gegen US-Plattformen wie X (ehemals Twitter) und Meta (Facebook, Instagram) laufen ebenfalls wegen mutmaßlicher DSA-Verstöße.

Source 2 (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-opens-formal-proceedings-against-tiktok-under-digital-services-act):
- Die Europäische Kommission hat formelle Verfahren gegen TikTok eröffnet.
- Ziel der Verfahren ist die Überprüfung möglicher Verstöße gegen das Digital Services Act (DSA).
- Bereiche der Untersuchung umfassen:
- Schutz von Minderjährigen
- Transparenz in der Werbung
- Datenzugang für Forscher
- Risikomanagement von süchtig machendem Design und schädlichen Inhalten
- Grundlage der Entscheidung sind vorläufige Ermittlungen und eine Analyse des Risikoberichts von TikTok, der im September 2023 eingereicht wurde.
- TikToks Antworten auf formelle Informationsanforderungen der Kommission wurden ebenfalls berücksichtigt.

Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digitale-dienste-was-regelt-der-digital-services-act-87852):
- Der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) schaffen einen neuen europäischen Rechtsrahmen für digitale Dienste.
- Der DSA verpflichtet digitale Dienstleister, insbesondere Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher.
- Grundsatz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.
- Der DSA regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU und gilt seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Ab dem 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat erste Vorgaben umsetzen.
- Ziel des DSA: Grundregeln für das Marktverhalten digitaler Dienstanbieter und Rechtsschutzmöglichkeiten für Verbraucher schaffen.
- Evaluation des DSA erfolgt bis Anfang 2027.
- In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt, das am 14. Mai 2024 in Kraft tritt.
- Digitale Dienstleistungen umfassen Kommunikation, Online-Einkauf, Informationssuche und digitale Unterhaltung.
- Der DSA benennt problematische Verhaltensweisen, die unterlassen werden müssen, wie der Handel mit illegalen Waren und unkontrollierte Datennutzung.
- Anbieter müssen ein sicheres Online-Umfeld schaffen und Verbraucherrechte schützen.
- Der DSA gilt für alle Anbieter digitaler Dienste, unabhängig von deren Größe, jedoch variieren die Regelungen je nach Unternehmensgröße.
- Ab dem 24. Februar 2024 gelten die Regeln auch für kleinere Unternehmen.
- Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen unterliegen seit dem 25. August 2023 besonderen Vorschriften.
- Der DSA etabliert eine zweigliedrige Struktur für die Rechtsdurchsetzung: Rechte für Nutzer und behördliche Durchsetzung durch EU-Mitgliedstaaten.
- Anbieter müssen Beschwerdeverfahren bereitstellen und Entscheidungen nachvollziehbar erklären.
- Die Durchsetzung des DSA liegt überwiegend bei den Mitgliedstaaten; die EU-Kommission überwacht sehr große Plattformen.
- In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA.
- Anbieter müssen Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern vorrangig behandeln.
- Verbraucherzentralen können sich als "Trusted Flaggers" registrieren lassen, um Beschwerden effizienter zu bearbeiten.
- Sehr große Online-Plattformen müssen eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer bereitstellen.
- Anbieter sind verpflichtet, die Kriterien für Empfehlungen und Rankings verständlich anzugeben.
- Nutzer haben das Recht, zu erfahren, warum bestimmte Inhalte angezeigt werden, und können auf ein Opt-Out bestehen.
- Ab dem 17. Februar 2024 müssen Anbieter leichtere Möglichkeiten zur Meldung illegaler Inhalte bereitstellen.
- Werbung darf nicht auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden; besondere Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen sind erforderlich.
- Die Bundesnetzagentur fungiert als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Verstöße gegen den DSA.
- Herausforderungen in der Umsetzung des DSA umfassen technische Probleme, rechtliche Klärungsbedarfe und die Etablierung klarer Zuständigkeiten der Aufsichtsstellen.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/tiktok-verstoesst-gegen-eu-recht/9404078

URL ohne Link:

https://www.vienna.at/tiktok-verstoesst-gegen-eu-recht/9404078

Erstellt am: 2025-05-15 12:27:08

Autor:

Vienna AT