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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/kuendigung-per-whatsapp-arbeiter-laesst-1000-kueken-qualvoll-sterben/):
- Ein rumänischer Arbeiter wurde vor dem Landesgericht Klagenfurt angeklagt, nachdem er die Heizungsanlage in einem Aufzuchtstall abgeschaltet hatte.
- Diese Handlung führte zum Tod von rund 1.000 Küken.
- Der 33-jährige Arbeiter, dreifacher Vater, gab an, dass seine Racheaktion durch eine Kündigung per WhatsApp ausgelöst wurde.
- Er hatte vier Jahre für das Unternehmen gearbeitet und war nach einem schweren Arbeitsunfall gekündigt worden.
- Der Firmeninhaber bestätigte, dass die Kündigung von dem Arbeiter selbst per Nachricht ausging und es Schwierigkeiten gab.
- Staatsanwältin Daniela Zupanc erklärte, dass Küken bei Temperaturen unter drei Grad keine Überlebenschance haben und sich erdrücken können.
- Der Arbeiter gestand vollumfänglich und zahlte 3.400 Euro Schadensersatz für die verendeten Küken.
- Richter Christian Liebhauser-Karl entschied auf eine diversionelle Maßnahme, wodurch der Arbeiter mit 750 Euro davonkam.
- Der Arbeiter hat seinen Job gewechselt und arbeitet nun in der Transportbranche.
- Der Fall ist Teil einer wachsenden Zahl von Tierschutzverfahren in Kärnten.
- Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Frühjahr 2024 gelten in Österreich verschärfte Sanktionen und häufigere Kontrollen in der gewerblichen Tierhaltung.
- Im ersten Quartal 2025 wurden mehrere Verfahren wegen Tierquälerei in der Nutztierhaltung vor dem Landesgericht Klagenfurt eröffnet, mit teils härteren Strafen.

Source 2 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tierschutz-tierquaelerei-nutztiere-strafrecht-tierschutzgesetz-sanktionen-verfolgung):
- Eine unveröffentlichte Studie zeigt, dass Quälereien an Schweinen, Rindern und Hühnern in Deutschland kaum sanktioniert werden.
- Das deutsche Tierschutzstrafrecht gilt für Haustiere und Nutztiere gleichermaßen.
- Nach § 17 Nr. 1 TierSchutzgesetz (TierSchG) ist das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund strafbar.
- Auch die Zufügung von erheblichen Schmerzen oder Leiden ist strafbar (§ 17 Nr. 2 TierSchG).
- Berichte und Videos dokumentieren grausamen Umgang mit Tieren, z.B. unbetäubte Schlachtung von Schweinen und Misshandlungen von Rindern und Hühnern.
- Jährlich werden in Deutschland 700 Millionen Tiere geschlachtet.
- Im Jahr 2020 wurden nur 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, 95% erhielten Geldstrafen.
- Die Statistik unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Tierhaltern.
- In der Landwirtschaft werden kaum Gerichtsurteile wegen Tierschutzkriminalität gefunden.
- Eine empirische Untersuchung von Johanna Hahn und Prof. Dr. Elisa Hoven zeigt, dass viele Straftaten an Nutztieren nicht abgeurteilt werden.
- Gewerbliche Tierquälerei wird selten verfolgt; Sanktionen sind gering.
- In nur einem von 150 untersuchten Verfahren wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- Oft gelangen tierquälerische Sachverhalte nicht zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft.
- Tierhalter werden im Durchschnitt nur alle 17 Jahre kontrolliert.
- Amtstierärzte leiten häufig strafbare Sachverhalte nicht an Staatsanwaltschaften weiter.
- Die Staatsanwaltschaft stellt die meisten Verfahren ein, oft ohne Ermittlungen.
- Es gibt selten Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Veterinärbehörden.
- Bei Heimtieren werden andere Maßstäbe angelegt als bei Nutztieren.
- Die Anwendung des Tierschutzstrafrechts ist zurückhaltend; viele Tatbestände werden kaum geprüft.
- Politische Einflussnahme und Verflechtungen behindern die Strafverfolgung.
- Amtstierärzte sehen eine konsequente Ahndung als Gefahr für die Landwirtschaft.
- Reformen des Tierschutzstrafrechts sind notwendig, um die Vorschriften effektiver zu gestalten.
- Ein verwaltungsrechtsakzessorisches Tierschutzstrafrecht könnte die Handhabung durch Staatsanwaltschaften und Amtstierärzte verbessern.
- Die Studie von Johanna Hahn und Prof. Dr. Elisa Hoven wird demnächst im Nomos Verlag veröffentlicht.

Source 3 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tierschutz-tierquaelerei-nutztiere-strafrecht-tierschutzgesetz-sanktionen-verfolgung/):
- Eine unveröffentlichte Studie zeigt, dass Quälereien an Schweinen, Rindern und Hühnern in Deutschland kaum sanktioniert werden.
- Das deutsche Tierschutzstrafrecht gilt für Haustiere und Nutztiere gleichermaßen.
- Nach § 17 Nr. 1 TierSchG ist das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund strafbar.
- Auch die Zufügung von erheblichen Schmerzen oder Leiden ist strafbar (§ 17 Nr. 2 TierSchG).
- Berichte und Videos dokumentieren grausamen Umgang mit Tieren, z.B. unbetäubte Schlachtung von Schweinen und Misshandlungen von Rindern und Hühnern.
- Jährlich werden in Deutschland 700 Millionen Tiere geschlachtet.
- Im Jahr 2020 wurden nur 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, 95% erhielten Geldstrafen.
- Die Statistik unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Tierhaltern.
- In der Landwirtschaft werden kaum Gerichtsurteile wegen Tierschutzkriminalität gefällt.
- Eine empirische Untersuchung zeigt, dass viele Straftaten an Nutztieren nicht abgeurteilt werden.
- Bei nur einem von rund 150 untersuchten Verfahren wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- Oft gelangen tierquälerische Sachverhalte nicht zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft.
- Tierhalter rechnen im Durchschnitt nur alle 17 Jahre mit einer Routinekontrolle.
- Amtstierärzte leiten häufig strafbare Sachverhalte nicht an Staatsanwaltschaften weiter.
- Die meisten Verfahren werden von Staatsanwaltschaften eingestellt.
- Es gibt selten Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Veterinärbehörden.
- Bei Nutztieren werden andere Maßstäbe angelegt als bei Heimtieren.
- Die Anwendung des Tierschutzstrafrechts ist zurückhaltend und die Vorschrift selbst ist weit gefasst.
- Die Anforderungen an den Nachweis von Schmerzen oder Leiden sind hoch.
- Politische Einflussnahme und Verflechtungen behindern die Durchsetzung des Tierschutzrechts.
- Eine grundlegende Reform des Tierschutzstrafrechts wird gefordert, um die Vorschriften effektiver zu gestalten.
- Die Studie zur Tierschutzkriminalität in der Landwirtschaft wird demnächst im Nomos Verlag veröffentlicht.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/kuendigung-per-whatsapp-arbeiter-laesst-1000-kueken-qualvoll-sterben/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/kuendigung-per-whatsapp-arbeiter-laesst-1000-kueken-qualvoll-sterben/

Erstellt am: 2025-05-15 12:21:11

Autor:

Kosmo