Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/parteien/kickl-tobt-banken-zahlen-weniger-als-pensionisten/633303855):
- FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisiert im oe24.TV-Interview das Budget der Regierung.
- Er bezeichnet es als "Mogelpackung" und bemängelt, dass Banken weniger zum Sparpaket beitragen als Pensionisten.
- Kickl betont, dass die FPÖ in den gescheiterten Verhandlungen mit der ÖVP das Defizitverfahren abwenden wollte.
- Er weist darauf hin, dass die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten nicht Teil der Vereinbarung war.
- Kickl kritisiert die ÖVP und insbesondere Finanzminister Brunner, den er als "größten Bilanzfälscher" bezeichnet.
- Die FPÖ habe die Bankenabgabe ins Spiel gebracht, die ohne sie nicht existieren würde.
- Kickl behauptet, die Bankenabgabe wäre höher gewesen, wenn die FPÖ in der Regierung gewesen wäre.
- Er äußert den Wunsch, Bundeskanzler zu sein, um den Leidensdruck der Bevölkerung zu lindern.
- Kickl bewertet das aktuelle Budget als unzureichend, da die Schulden von 400 Milliarden Euro um weitere 82 Milliarden Euro steigen würden.
- Er hat 827 Anfragen im Parlament zu Corona gestellt, was von der ÖVP kritisiert wird.
- Kickl verteidigt die Anfragen und sieht sie als notwendig an, um schriftliche Auskünfte zu erhalten.
- Er erklärt, dass nur ein U-Ausschuss pro Jahr möglich ist, plant aber weitere Untersuchungen zur Corona-Politik.
- Zum Fall Christian Pilnacek äußert er, dass eine genauere Untersuchung notwendig sei.
- Kickl weist die Aussage eines deutschen Sozialwissenschaftlers zurück, die FPÖ sei ein Fall für den Verfassungsschutz.
- Er äußert, dass jeder Tag der aktuellen Bundesregierung kein guter Tag für Österreich sei.
- Auf die Frage nach einer möglichen Kandidatur für die Bundespräsidentenwahl 2028 sagt Kickl, dass er sich darauf noch keine Gedanken gemacht hat und sein Ziel der Volkskanzler bleibt.
Source 3 (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-sind-die-Gruendung-und-Finanzierung-von-Parteien-geregelt):
- Gründung politischer Parteien in Österreich ist grundsätzlich frei.
- Um eine politische Partei zu gründen, muss eine Satzung beschlossen und beim Bundesministerium für Inneres (BMI) hinterlegt werden.
- Die Satzung muss Mindestinhalte aufweisen, z. B. Angaben über die Organe der Partei und deren Vertretungsbefugnis (§ 1 Abs. 4 PartG).
- Ab 1. Jänner 2024 muss das Leitungsorgan der Partei nach demokratischen Grundsätzen legitimiert sein (z. B. durch Wahl der Parteimitglieder).
- Jede Partei ist verpflichtet, ihre Satzung auf ihrer Website zu veröffentlichen (§ 7a Z 2 PartG).
- Das BMI führt ein öffentliches Parteienverzeichnis, das den Namen der Partei und das Datum der Hinterlegung der Satzung enthält.
- Ab 1. Jänner 2024 muss das Parteienverzeichnis auch die vertretungsbefugten Personen und eine aktuelle Fassung der Satzung enthalten.
- Mit der Hinterlegung der Satzung beim BMI erlangt eine Gruppierung Rechtspersönlichkeit als politische Partei.
- Weder der:die Bundesminister:in für Inneres noch andere staatliche Institutionen können verbindlich entscheiden, ob eine Gruppierung eine Partei ist.
- Jede Behörde bzw. jedes Gericht muss im Einzelfall prüfen, ob eine Gruppierung als Partei gilt.
- Die Gründung einer politischen Partei ist nur frei, wenn "bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist" (§ 1 Abs. 3 PartG).
- Das Verbotsgesetz und die Artikel 9 und 10 des Staatsvertrags von Wien stehen der Gründung nationalsozialistischer Organisationen entgegen.
- Derartige Vereinigungen dürfen nicht als Parteien tätig werden.
- Die Gründungsfreiheit umfasst auch den Bestand, die Betätigung und die Beendigung politischer Parteien (§ 1 Abs. 3 PartG).
- Ab 1. Jänner 2024 müssen Parteien ihre freiwillige Auflösung dem:der Bundesminister:in für Inneres bekannt geben.
- Die Auflösung muss im Parteienregister vermerkt werden (§ 1 Abs. 5 PartG).
- Ein Verstoß gegen die Bekanntgabepflicht hat keine rechtlichen Konsequenzen.