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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.laola1.at/de/red/sport-mix/mehr-sport/sonstiges/sparen-ist-angesagt--wie-kommt-der-sport-durch-die-krise-/):
- Gernot Uhlir, Geschäftsführer der Österreichischen Sporthilfe, betont die Bedeutung der Unterstützung des Sports.
- Ab 2026 wird die Sportförderung der Bundesregierung um etwa 10% gekürzt, was rund 23 Millionen Euro weniger bedeutet.
- Die Erhöhung der Glücksspielabgabe könnte die Finanzierung des Sports zusätzlich belasten.
- Jürgen Irsigler, Geschäftsführer von ADMIRAL Sportwetten, warnt, dass steigende steuerliche Belastungen Unternehmen zwingen könnten, bei Sponsorings zu kürzen.
- Sportwettanbieter sind wichtige Sponsoren im Sport, sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport.
- Markus Plazer, Präsident von Handball Austria, beschreibt die Situation als "harten Schlag" und betont die Notwendigkeit von Synergieeffekten zwischen Sportverbänden.
- Es wird angeregt, Sponsoring-Modelle neu zu denken und maßgeschneiderte Partnerschaften zu entwickeln.
- Der Einsatz von KI und datenbasierter Zielgruppenanalyse wird als potenziell hilfreich für die Sponsorenakquise angesehen.
- Athlet:innen haben großen Einfluss auf Social Media, werden jedoch in der klassischen Sponsoringwelt oft übersehen.
- Markus Plazer äußert den Wunsch nach einer besseren Infrastruktur für Sportevents in Österreich.
- Es besteht die Sorge, dass die Politik den gesellschaftlichen Mehrwert des Sports unterschätzt.
- Die Podiumsrunde endet mit dem Aufruf zur Zusammenarbeit zwischen Politik, Sport und Unternehmen zur Förderung des Sports und der Gesundheit.

Source 2 (https://www.dsgv.de/unsere-verantwortung/gesellschaftliches-engagement/sportfoerderung.html):
- Die Sparkassen-Finanzgruppe fördert die Verankerung von Sport in der Gesellschaft.
- Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung des Deutschen Sportabzeichens.
- Jährlich nehmen rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland am Deutschen Sportabzeichen teil.
- Teilnehmer können alt oder jung, Hobby- oder Leistungssportler sowie Menschen mit oder ohne Behinderung sein.
- Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Sparkassen-Finanzgruppe suchen jährlich die besten Engagements von Schulen, Vereinen oder Unternehmen im Zusammenhang mit dem Deutschen Sportabzeichen.
- Beim Sportabzeichen-Wettbewerb werden Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro vergeben.
- Die Sparkassen unterstützen die jährliche Sportabzeichen-Tour des DOSB in verschiedenen Regionen.
- Sie helfen bei der Organisation von zehn deutschlandweiten Events.
- Die Sparkassen stellen Aktionsmodule zur Verfügung und ihre Sportbotschafter motivieren die Teilnehmer zur Ablegung des Sportabzeichens.

Source 3 (https://adw-leipzig.de/adw/adw-fachbeitrag/detail/steuerrechtliche-aspekte-der-sportunterstuetzung.html):
- Sponsoring bezeichnet die Gewährung von Geld oder Sachwerten durch Unternehmen zur Förderung von Personen oder Organisationen im Sport.
- Unternehmen verfolgen mit Sponsoring eigene werbliche oder öffentliche Ziele.
- Das Bundesfinanzministerium hat am 18. Februar 1998 zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsorings Stellung genommen.
- Zahlungen für Sponsoring können als Betriebsausgaben, Spenden oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung klassifiziert werden.
- Betriebsausgabenabzug ist möglich, wenn wirtschaftliche Vorteile für den Sponsor bestehen (z.B. Steigerung des Ansehens oder Werbemöglichkeiten).
- Spenden sind freigiebige Zahlungen ohne Gegenleistung und müssen an steuerbegünstigte Körperschaften gehen.
- Abzug als Spende ist auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 % der jährlichen Umsatzerlöse plus Personalaufwendungen begrenzt.
- Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Spenden sind, gelten als nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.
- Beispiel für nicht abziehbare Kosten: Erwerb eines Lotterieloses ohne wirtschaftliche Vorteile.
- Gewinne aus der Sportlotterie unterliegen nicht der Ertragsteuer, da keine Gegenleistung des Sponsors vorliegt.
- Bei Kapitalgesellschaften können verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen, wenn Zahlungen aus privatem Interesse des Gesellschafters erfolgen.
- Sponsoring kann auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Wertpapiere umfassen.
- Aufwandsspenden (z.B. unentgeltliche Arbeitskraft) sind nicht abziehbar, es sei denn, es besteht ein vertraglicher Vergütungsanspruch.
- Empfänger von Sponsoringzahlungen können Sportler, Vereine oder Sportgesellschaften sein.
- Zahlungen können je nach Empfänger steuerpflichtige Betriebseinnahmen, Arbeitslohn oder steuerfreie Einnahmen sein.
- Umsatzsteuerliche Behandlung: Sponsoring ist in der Regel ein Entgelt für eine steuerbare Leistung; Spenden unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
- Umsatzsteuersatz variiert je nach Art der Sponsoringleistung (z.B. 19 % für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, 7 % für Vermögensverwaltung).
- Steuerliche Aspekte des Sponsorings sollten individuell geprüft werden, um die Sportförderung optimal zu gestalten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-14 20:12:09

Autor:

Laola1