Krone AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3784071):
- US-Präsident Donald Trump plant, einen luxuriösen Boeing-747-8-Jet aus Katar anzunehmen.
- Der Jet wird als Geschenk von der katarischen Königsfamilie angeboten.
- Sicherheitsexperten warnen vor dem Jet als Sicherheitsrisiko.
- Der 13 Jahre alte Jumbojet gilt als „Albtraum für die Gegenspionage“.
- Der Jet hat keine Schutzsysteme, die für Präsidentenflüge erforderlich sind.
- Aktuelle Air-Force-One-Maschinen sind gegen nukleare Angriffe gehärtet und verfügen über abhörsichere Kommunikationssysteme.
- Um den Jet sicher zu machen, wären Jahre an Arbeit und Milliardeninvestitionen nötig.
- Trump könnte bestehende Sicherheitsstandards umgehen, was Risiken birgt.
- Der Jet befindet sich bereits auf einem US-Flughafen in Texas, wo Umbauarbeiten vorbereitet werden.
- Politische Gegner, auch aus Trumps eigenen Reihen, kritisieren die Annahme des Geschenks.
- Die Emoluments Clause der US-Verfassung verbietet Regierungsbeamten Geschenke ausländischer Staaten ohne Zustimmung des Kongresses.
- Das Weiße Haus behauptet, die Schenkung sei rechtlich zulässig, gestützt durch ein Gutachten des Justizministeriums.
- Die Übergabe des Jets an eine Stiftung nach Trumps Amtszeit soll rechtlich entlastend wirken.
- Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen Einfluss auf die US-Politik nehmen könnten.

Source 3 (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/civil-aviation-rules-and-the-european-union-aviation-safety-agency.html):
- Verordnung (EU) 2018/1139 legt gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt fest und errichtet eine EU-Agentur für Flugsicherheit.
- Ziel: Gewährleistung eines hohen und einheitlichen Maßes an Flugsicherheit und Umweltschutz in der Zivilluftfahrt.
- Aktualisierung der Gesetzgebung im Bereich Flugsicherheit.
- Abgedeckte Schlüsselbereiche:
- Lufttüchtigkeit
- Fliegendes Personal
- Flugplätze
- Flugbetrieb und Flugsicherungsdienste.
- Einführung risiko- und leistungsbasierter Vorschriften mit flexiblen Mitteln zur Zielerreichung.
- Hersteller müssen Lufttüchtigkeitszeugnisse gemäß technischen Anforderungen ausstellen.
- Überarbeitung des Anwendungsbereichs:
- Ausschluss kleiner Ein-Personen-Heißluftballons
- Anpassung der Gewichtsgrenzen für Segelflugzeuge
- Hinzufügung leichter elektrischer Luftfahrzeuge.
- Maßnahmen zur Bewältigung des Wachstums des Luftverkehrs, Erhöhung der Sicherheit und Senkung von Kosten und Umweltauswirkungen.
- Flugbegleiter im gewerblichen Luftverkehr benötigen Zertifizierung und Bescheinigung.
- Einführung grundlegender Anforderungen für sichere Bodenabfertigungsdienste.
- Kapitel für Flugsicherheitsmanagement und Einrichtung eines Europäischen Plans für Flugsicherheit.
- Grundlegende Anforderungen an Drohnen:
- Sicher steuerbar und manövrierbar
- Berücksichtigung von Datenschutz und Privatsphäre.
- Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber, wenn Drohnen kinetische Energie von mehr als 80 Joule übertragen können.
- Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von Drohnen.
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 regelt die Anrechnung von Lehrgängen für Pilotenlizenzen aus Nicht-EU-Ländern.
- Umweltschutzanforderungen für Luftfahrzeuge ab 1. Januar 2021.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der EASA auf Cybersicherheit und Umweltschutz.
- Mechanismus zur Schaffung eines Pools von Luftfahrtinspektoren zur Unterstützung der Mitgliedstaaten.
- Anforderungen zur Identifizierung und Management von Informationssicherheitsrisiken mit potenziellen Auswirkungen auf die Flugsicherheit.
- Verordnung trat am 11. September 2018 in Kraft.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-14 16:39:10

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