Kleine Zeitung

Heute ist der 24.05.2025

Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19685219/totschnig-verteidigt-sparmassnahmen-im-klima-bereich):
- Totschnig betont die Notwendigkeit einer Budgetsanierung und gleichzeitigem Klimaschutz.
- Ziel: mehr Effizienz pro eingesetztem Euro im Klimaschutz.
- Ein Klimagesetz soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden.
- Fokus auf Anreize statt Verbote für den gesellschaftlichen Wandel zur Klimaneutralität.
- Anpassungen im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) sind aufgrund neuer budgetärer Rahmenbedingungen nötig.
- Für das Jahr 2023 stehen dem Ministerium knapp fünf Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 sind 4,2 Milliarden Euro veranschlagt.
- Ministerium spricht von zielgerichteten Maßnahmen und Rückführung der Förderungen auf tragbare Maßstäbe.
- Externe Experten evaluieren alle Förderungen auf Wirksamkeit, Studie bis zum Sommer erwartet.
- 2,19 Milliarden Euro fließen 2023 in Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
- 1,37 Milliarden Euro stehen 2024 für den gleichen Bereich zur Verfügung.
- Bis 2030 sind 1,8 Milliarden Euro für Heizkesseltausch, eine Milliarde für "Sauber Heizen" für einkommensschwache Haushalte und 266,9 Millionen Euro für klimafreundliche Fernwärme-Infrastruktur eingeplant.
- Alle 78.000 offenen Anträge aus der Sanierungsoffensive sollen 2023 bearbeitet werden.
- 150 Millionen Euro jährlich für Umweltförderungen im Inland, 72,5 Millionen Euro für den Klima- und Energiefonds.
- Jährlich 51 Millionen Euro für Kreislaufwirtschaft und zwei Millionen Euro für Flächenrecycling.
- Reparaturbonus bleibt mit 30 Millionen Euro gefördert.
- 2,84 Milliarden Euro in 2023 und 2,88 Milliarden Euro in 2024 sind für Land- und Forstwirtschaft vorgesehen.
- Rund 61 Millionen Euro jährlich fließen in Forschung und Entwicklung.
- Bericht von "Politico": Österreich zieht Unterstützung für EU-Klimaziel (90% Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2040) zurück.
- Totschnig bekennt sich zum Regierungsprogramm und den Klimazielen bis 2040.
- Österreich will gesetzlich festgelegte Ziele bis 2030 erreichen und Wettbewerbsfähigkeit sowie Ernährungssicherheit berücksichtigen.
- Ministerium wartet auf konkreten Kommissionsvorschlag zur Diskussion über das Ziel 2040.

Source 2 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-der-eu):
- Ziel der europäischen Klimaschutzpolitik: Auswirkungen des Klimawandels abschwächen, Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Aktivitäten.
- Beeinflussung durch internationale Klimaschutzpolitiken, insbesondere durch das UN-Rahmenübereinkommen, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris.
- Treibhausgasemissionen (THG) in der EU 2020: ca. 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq.
- Verteilung der Emissionen: Energiesektor (26 %), Verkehr (22 %), Industrie (22 %), Gebäude (13 %), Agrarwirtschaft (12 %), restliche Sektoren (5 %).
- LULUCF-Sektor mit -7 % Emissionen.
- EU-Ziel 2020: Treibhausgase um 20 % gegenüber 1990 reduzieren, Ziel übertroffen, hauptsächlich durch Corona-Pandemie-Effekte.
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und Energieeffizienzsteigerung um 20 % ebenfalls erreicht.
- EU-Langzeitstrategie „Ein sauberer Planet für alle“ veröffentlicht am 18. November 2018, Ziel: Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050.
- Langzeitstrategie als zentrale Säule des Programms von Ursula von der Leyen und des europäischen Green Deal.
- EU Green Deal verabschiedet im Dezember 2019, Wachstumsstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
- Energieunion und Governance-Verordnung 2015: Fünf Säulen (Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung, Forschung und Innovation).
- Mitgliedstaaten verpflichtet, Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln.
- Nationale Energie- und Klimaschutzpläne (NECPs) müssen Emissionsreduktionen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz darlegen.
- EU-weite Analyse zeigt, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % bis 2030 übertroffen werden könnte.
- EU-Klimagesetz beschlossen im Juli 2021: rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität bis 2050 und 55 % Reduktion bis 2030.
- EU-Kommission schlägt im Februar 2024 ein Minderungsziel für 2040 vor: 90 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990.
- „Fit for 55“-Klimapaket veröffentlicht am 14. Juli und 15. Dezember 2021: 13 Strategie- und Legislativvorschläge zur Umsetzung der Klimaziele.
- REPower EU-Maßnahmenpaket veröffentlicht am 18. Mai 2022: Ziel, Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu erreichen.
- Kernstrategien von REPower EU: Diversifizierung der Energiezufuhr, Einsparung von Energie und Steigerung der Energieeffizienz, Beschleunigung der Energiewende.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210419IPR02302/eu-klimaneutralitat-bis-2050-europaisches-parlament-erzielt-einigung-mit-rat):
- Das Europäische Parlament erzielte am 20. April 2021 eine informelle Einigung mit den Mitgliedsstaaten über das EU-Klimagesetz.
- Ziel: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden.
- Das Gesetz verwandelt das politische Versprechen in eine rechtliche Verpflichtung.
- Es soll Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit für den Übergang zur Klimaneutralität bieten.
- Nach 2050 strebt die EU negative Emissionen an.
- Das Emissionsreduktionsziel für 2030 wird von 40 % auf mindestens 55 % gegenüber 1990 erhöht.
- Neben der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen wird auch der Abbau bereits emittierter Treibhausgase angestrebt.
- Der Beitrag des Abbaus zum Klimaziel 2030 wird auf 225 Mt CO2-Äquivalente begrenzt.
- Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der LULUCF-Verordnung zur Regelung der Treibhausgas-Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft.
- Ziel: Kohlenstoffsenken in der EU bis 2030 auf über 300 Mt CO2-Äquivalent erhöhen, was einem Reduktionsziel von 57 % für 2030 entspricht.
- Die Kommission wird einen Vorschlag für ein Ziel für 2040 spätestens sechs Monate nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Pariser Abkommens vorlegen.
- Ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium wird eingerichtet, um die Kohärenz der Politik zu bewerten und Fortschritte zu überwachen.
- Der Beirat besteht aus 15 Experten, die für vier Jahre ernannt werden.
- Die Kommission wird sektorspezifische Klimadialoge und Partnerschaften fördern.
- Die Vereinbarung wird dem Ausschuss für Umweltfragen, dem Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat der Europäischen Union zur Annahme vorgelegt.
- Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
- Das Europäische Parlament hatte am 28. November 2019 den Klimanotstand ausgerufen.
- Der Europäische Rat unterstützte im Dezember 2019 das Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
- Die Europäische Kommission schlug im März 2020 ein EU-Klimagesetz vor, um das Ziel gesetzlich zu verankern.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-14 16:37:17

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Kleine Zeitung