Gailtal-Journal

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://gailtal-journal.at/aktuell/verkehrsinsel-in-postran-sorgt-fuer-verwunderung/):
- Autofahrer und Leser des Gailtal Journals zeigen sich verwundert über den Ausbau der Verkehrsinsel in Postran.
- Mehrere Anrufe und E-Mails erreichten die Redaktion bezüglich neu montierter Straßenleitpflöcke im Granitsteinpflaster.
- Diese Verkehrsinsel ist die einzige im gesamten oberen Gailtal, die nachträglich mit Straßenleitpflöcken gesichert wurde.
- Fragen zur Notwendigkeit der Nachrüstung werden aufgeworfen, insbesondere wegen der eingeschränkten Sicht bei trübem Wetter und der verengten Straße durch eine leichte Kurve.
- Leser äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Verkehrsbehinderungen im Winter, insbesondere bei Schneefall.
- Besondere Sorge gilt ortsunkundigen Gästen, die Richtung Nassfeld unterwegs sind.
- Die Redaktion konnte bislang niemanden im Straßenbauamt Villach für eine Stellungnahme erreichen, bleibt jedoch am Thema dran.

Source 2 (https://www.stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung/):
- Überwiegender Teil der Verkehrsteilnehmer hält sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können durch straßenverkehrsrechtliche und straßenbautechnische Maßnahmen erfolgen.
- Beispiele für Verkehrsberuhigung: Einbahnstraßen, reine Anliegerstraßen, bauliche Elemente wie Poller, Schwellen, Aufpflasterungen, Blumenkübel, Versätze, Fahrbahnverengungen.
- Straßenverkehrsbehörde muss prüfen, ob Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich sind.
- Qualifizierte Gefahrenlage erforderlich für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (§ 45 Absatz 9 StVO).
- Aufpflasterungen sind zulässig und stellen keine Hindernisse dar (OLG Koblenz, Urteil vom 28.09.1999).
- Teilaufpflasterungen heben die Straße um 8 bis 10 cm an, Rampenneigung 1:10 bis 1:7.
- Plateaupflasterungen gibt es in einfacher und geteilter Form, Höhe 5 bis 8 cm.
- Radfahrer benötigen einen Durchfahrraum von 1,30 m bei Anhängern.
- Teilaufpflasterungen reduzieren Geschwindigkeit auf 25 bis 35 km/h, Plateaupflasterungen auf 25 bis 30 km/h.
- Aufpflasterungen sind keine Verkehrseinrichtungen und können nicht von Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden.
- Straßenbaubehörde muss Bauausführung von Aufpflasterungen kontrollieren.
- Schwellen sind außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen nicht erlaubt, innerhalb jedoch zulässig (OLG Düsseldorf).
- Schwellen müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefährdung darstellen.
- "Kölner Teller" sind spezielle Schwellen aus Metall, die zur Verkehrsberuhigung dienen.
- Blumenkübel und Pflanzenbeete gelten in verkehrsberuhigten Bereichen nicht als Hindernisse.
- Fahrgassenversätze können durch einfache, Insel- oder Doppelversätze hergestellt werden.
- Verkehrsberuhigung kann auch durch Fahrbahnverengungen erreicht werden.
- Verkehrszählungen sollten durchgeführt werden, um die Wirksamkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu überprüfen.

Source 3 (https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/83756/):
- Ansprechpartner:
- Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky, Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen
- Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike, TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik

- Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr:
- Bauliche Maßnahmen sind kostenintensiver als Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche.
- Integrierte Straßenraumentwürfe sollen funktionale und ästhetische Ansprüche erfüllen.
- Ziel: Berücksichtigung und Umsetzung von Verkehrsberuhigungszielen von Beginn an.

- Notwendigkeit baulicher Maßnahmen:
- Erforderlich bei unangemessen hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, die Verkehrssicherheit gefährden.

- Bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung:
1) Auf Strecken:
- Versätze (Verschwenkungen in der Straßenführung)
- Querschnittseinengungen
- Aufpflasterungen (Teilaufpflasterung, einfache/geteilte Plateauaufpflasterung)
- Quersperren im Straßenquerschnitt
- Anordnung von Mittelinseln
- In Ausnahmefällen Anordnung von Schwellen
2) Im Knotenpunktsbereich:
- Versätze
- Neuordnung des Parkens und Begrünung (Gehwegverbreiterung)
- Aufpflasterung des Knotenpunktbereiches
- Diagonalsperren
- Kreisverkehrsplätze inkl. Minikreisel

- Ziel der baulichen Maßnahmen:
- Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs, auch ohne Beschilderung.
- Besonders wirksam: Aufpflasterungen, Versätze, Mittelinseln mit Versätzen, Engstellen bei häufigem Begegnungsverkehr.

- Gestalterische Elemente:
- Begrünungen können Wohn- und Umfeldqualität erhöhen.
- Veränderungen des Fahrbahnbelages (z.B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster) zeigen Straßencharakteristik an, wirken jedoch nicht geschwindigkeitsreduzierend und können Lärmbelästigung verursachen.

- Herausforderungen:
- Gestalterische Berücksichtigung aller Zielfelder und städtebaulicher Aspekte bei hoher Flächenverfügbarkeit in Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf.

- Ansatz "Shared Space":
- Intensivierung der gegenseitigen Verständigung der Verkehrsteilnehmenden.
- Verzicht auf Verkehrsregeln, Lichtsignalanlagen und Beschilderungen.
- Gemeinsame Nutzung eines öffentlichen Raums in zentralen Bereichen mit hohem Verkehrs- und Querungsaufkommen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmender.

Ursprung:

Gailtal-Journal

Link: https://gailtal-journal.at/aktuell/verkehrsinsel-in-postran-sorgt-fuer-verwunderung/

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https://gailtal-journal.at/aktuell/verkehrsinsel-in-postran-sorgt-fuer-verwunderung/

Erstellt am: 2025-05-14 16:27:06

Autor:

Gailtal-Journal