Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://noe.gv.at/noe/Strafen_fuer_Integrationsunwillige_Eltern_-_LH_Mikl-Leitn.html):
- Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner begrüßt Ankündigung von Bildungsminister Christoph Wiederkehr.
- Bildungsminister plant Vorarbeiten für Strafen für integrationsunwillige Eltern.
- Niederösterreich fordert seit Monaten Strafen für Eltern, die nicht zur Integration ihrer Kinder beitragen.
- Strafen für integrationsunwillige Eltern im Kindergarten wurden im niederösterreichischen Landtag beschlossen.
- Mikl-Leitner betont die Notwendigkeit der Unterstützung des Bundes zur Verschärfung der Mitwirkungspflicht in Schulen.
- Niederösterreich sieht sich als Vorreiter in der Null-Toleranz-Politik gegenüber Integrationsverweigerern.
- Mikl-Leitner kritisiert Verhalten von Vätern, die Pädagoginnen nicht die Hand geben oder ihren Töchtern die Teilnahme am Schwimmunterricht verbieten.
- Strafen von bis zu 2.500 Euro werden gefordert, Umsetzung soll schnell erfolgen.
- Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister betont Ziel eines positiven Schulklimas und die Wahrung der Rechte der Lehrkräfte.
- Initiative soll Bildungsstandort stärken und zukunftsorientiertes, wertebasiertes Schulwesen fördern.
- Unterstützung für Schülerinnen, Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen wird betont.
Source 3 (https://www.derstandard.at/story/3000000261755/eltern-wuenschen-sich-ombudsstellen-von-eltern-fuer-eltern-in-schulen):
- Im Regierungsprogramm ist eine "Mitwirkungspflicht" der Erziehungsberechtigten in schulischen Belangen verankert.
- Elternvereine zeigen sich positiv gegenüber dieser Regelung und freuen sich auf mehr Mitgestaltungsrechte.
- Evelyn Kometter, Vorsitzende der Elternverbände der Pflichtschulen Österreichs, betont die Notwendigkeit der aktiven Einbindung der Eltern für das Lernen der Kinder.
- Kometter äußert, dass im Bildungskapitel des Regierungsprogramms viele Punkte enthalten sind, die die Elternverbände seit Jahren fordern.
- Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung entscheidend ist.