München – Der Reisepass ist für die meisten Menschen ein unverzichtbares Dokument, wenn es darum geht, die Grenzen eines Landes zu überschreiten. Doch erstaunlicherweise gibt es weltweit nur drei Personen, die offiziell ohne Reisepass reisen dürfen. Diese Regelung ist sowohl faszinierend als auch bemerkenswert, da sie eine besondere Stellung in der internationalen Rechtsprechung widerspiegelt.
Die meisten von uns stehen beim Reisen vor den Anforderungen eines gültigen Reisepasses, selbst Kinder müssen heutzutage die vorschriftlichen Dokumente besitzen. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses im Januar 2024 hat sich die Situation noch einmal verschärft. Doch für eine kleine Auswahl von Individuen gelten diese strengen Regeln nicht. Blicken wir genauer hin, wer diese privilegierten Personen sind und welche besonderen Umstände zu dieser Ausnahme führen.
Die königlichen Ausnahmen
Ein herausragendes Beispiel ist der britische König Charles III., der aufgrund seiner Rolle als Staatsoberhaupt keine Reisepapiere benötigt. Der Reisepass wird im Namen des Monarchen ausgestellt, wodurch es überflüssig ist, dass er einen Pass in eigenem Namen besitzt. Der Wortlaut auf dem britischen Pass „Der Staatssekretär seiner Majestät bittet und fordert im Namen seiner Majestät…“ unterstreicht diese bemerkenswerte Regelung. Diese Ausnahme gilt nicht nur für Reisepässe; auch Führerscheine sind für den Monarchen nicht notwendig – allerdings müssen die anderen Mitglieder der königlichen Familie diese Dokumente weiterhin haben.
Ähnliches gilt für das Kaiserhaus in Japan. Der gegenwärtige Kaiser Naruhito und die Kaiserin Masako benötigen ebenfalls keine Reisedokumente. Diese Regel wurde 1971 eingeführt und ist bis heute gültig. Laut den offiziellen Schreiben der japanischen Regierung ist es für den Kaiser und die Kaiserin „höchst unangebracht“, einen Reisepass zu führen, da diese Dokumente unter dem direkten Einfluss des Monarchen stehen.
Die deutsche Situation
In Deutschland verhält es sich ganz anders. Hier gibt es keine allgemeine Regelung, die Staatsoberhäuptern einen passfreien Reisestatus gewährt. Bundeskanzler Olaf Scholz ist verpflichtet, einen Reisepass sowie einen Personalausweis zu beantragen. Allerdings hat auch Deutschland in speziellen Fällen Ausnahmen etabliert. Bestimmte Gruppen, wie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, können unter gewissen Bedingungen einen Passersatz verwenden.
Diese Ausnahmeregelungen betreffen Staatenlose und Personen mit subsidiärem Schutz, sowie solche, die vom nationalen Abschiebungsverbot betroffen sind und keine Möglichkeit haben, einen gültigen Pass zu erhalten. Die Einreise nach Deutschland kann deshalb für diese Personengruppen unter bestimmten Umständen bis zu sechs Monate ohne Passpflicht möglich sein.
Die globalen Ausnahmen hinsichtlich der Reisepasspflicht zeigen, wie einzigartig und voneinander abweichend die Regelungen in unterschiedlichen Ländern sein können. Diese speziellen Bestimmungen haben historische Wurzeln und sind tief in den politischen und sozialen Strukturen der jeweiligen Nationen verankert. Während die meisten Reisenden strengen Auflagen unterliegen, genießen die Führungspersönlichkeiten aus Großbritannien und Japan eine unvergleichbare Freiheit auf Reisen.
– NAG