In der heutigen Reisezeit müssen Urlauber bei der Mitnahme von Snacks in Flugzeuge gut aufpassen. Neben den üblichen Beschränkungen für gefährliche Gegenstände sind auch einige Lebensmittel auf der Liste der verbotenen Artikel. Eine überraschende Entdeckung ist das Verbot von Kokosnussfleisch, das viele Reisende möglicherweise nicht auf dem Radar haben. Aber was macht diese gesunde Leckerei so brenzlig?
Um sich die teuren Snacks am Flughafen zu sparen, nehmen viele Reisende ihre eigenen Nahrungsmittel mit an Bord. Jedoch gibt es bei Lebensmitteln besondere Regelungen, die nicht ignoriert werden sollten. Während Scheren, Flüssigkeiten und andere scharfe Gegenstände klar verboten sind, richtet sich das Augenmerk auch auf gewisse Nahrungsmittel. Die internationale Luftfahrtvereinigung IATA hat kürzlich das Fruchtfleisch der Kokosnuss, auch bekannt als Kopra, als Gefahrgut eingestuft.
Warum ist Kokosnussfleisch nicht erlaubt?
Die IATA mahnt, dass Kokosnüsse, aufgrund ihres hohen Gehalts an Öl, einen niedrigen Brennpunkt haben. Diese Eigenschaft führt dazu, dass sich Kokosnussfleisch relativ schnell entzünden kann. Die Flugzeugkabine, ein geschlossener Raum, könnte dadurch zu einem Risiko werden. Laut den Experten der IATA kann Kopra-Staub durch einen einzigen Funken entzündet werden, was das Risiko einer Selbstentzündung bedeutet. Daher wird Kokosnussfleisch ähnlich gefährlich eingestuft wie Streichhölzer oder Feueranzünder.
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Kokosnussprodukte davon betroffen sind. Fertig verpackte Lebensmittel wie Kokosnusswasser und Kokosnussmilch können problemlos ins Handgepäck. Der Grund dafür liegt in den speziellen Verpackungs- und Verarbeitungsmethoden, die sicherstellen, dass diese Produkte dicht verschlossen sind und somit die Brandgefahr erheblich vermindert wird.
Vor einer Reise sollten Urlauber immer darüber informiert sein, was sie in ihre Koffer packen dürfen. Die IATA stellt regelmäßig aktualisierte Listen mit gefährlichen Gütern zur Verfügung, die nicht ins Flugzeug mitgenommen werden dürfen. Diese Informationen sind besonders wichtig, da das Mitbringen verbotener Snacks bereits beim Sicherheitscheck zu Problemen führen kann.
– NAG