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Waldbesitzer in Not: Lieferkettengesetz gefährdet Forstwirtschaft in SH

Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbands Schleswig-Holstein, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, kritisiert das Lieferkettengesetz, das ab dem 31. Dezember 2024 strenge Nachweisregeln für 1,8 Millionen Waldbesitzer in Deutschland einführt und die Forstwirtschaft handlungsunfähig machen könnte.

In Schleswig-Holstein stehen Waldbesitzer vor einer bedeutenden Herausforderung aufgrund des neuen Lieferkettengesetzes, das die Nachverfolgbarkeit von Holzproduktion und -handel verbessern soll. Hans-Caspar Graf zu Rantzau, der Vorsitzende des Waldbesitzerverbands in der Region, hat deutliche Kritik an der Umsetzbarkeit des Gesetzes geübt. Seiner Meinung nach trifft die Gesetzgebung die privaten Waldbesitzer und stellt ihre Arbeit auf eine extreme Probe.

„Das Gesetz wurde von Menschen entworfen, die die Realität der Waldbewirtschaftung nicht verstehen“, erklärte Graf Rantzau. Die Regelung verlangt von Waldbesitzern, detaillierte Nachweise über jeden einzelnen Baum zu erbringen, der geschlagen wird. Dies stellt eine enorme bürokratische Belastung dar, die kaum zu bewältigen ist.

Die Komplexität des Nachweissystems

Ein zentrales Problem des Lieferkettengesetzes ist die Notwendigkeit, den Ursprung eines jeden Baumes bis hin zum genauen Ort des Einschlags zurückverfolgen zu können. Der einfache Verweis auf „Gutsverwaltung Pronstorf“ reicht hierbei nicht aus. Das Gesetz betrachtet alle Länder der Erde als potenzielle Quellen von illegale Waldnutzung, was dazu führt, dass auch in Mitteleuropa, wo Raubbau kaum eine Rolle spielt, aufgefordert wird, Nachweise zu erbringen.

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Graf Rantzau bezeichnete diese Anforderungen als „völlig unrealistisch“ und betonte, dass die Bestrebungen zur Entbürokratisierung der Forstwirtschaft durch solche Vorgaben zunichtegemacht werden. Anstatt den Prozess zu erleichtern, werde ein undurchsichtiger Dschungel an Vorschriften geschaffen, der die Waldbewirtschaftung erschweren könnte.

Versäumnisse der Verwaltung und mögliche Konsequenzen

Eine weitere Herausforderung ist die Frist, die für die Umsetzung der neuen Vorschriften gesetzt wurde: der 31. Dezember 2024. Laut Graf Rantzau wurden bislang nicht einmal notwendige Personalressourcen bereitgestellt, um die erforderlichen Strukturen zu schaffen. „Man hat nichts unternommen, weder in Deutschland noch in der EU“, klagte er.

Die möglichen Konsequenzen des Versagens bei der Umsetzung des Gesetzes sind alarmierend. „Wenn das Gesetz in Kraft tritt, ohne dass wir es umsetzen können, wird die gesamte Holzindustrie zum Stillstand kommen. Es wird kein Baum mehr geschlagen, und alle Betriebe, von Sägewerken bis zu Papierfabriken, stehen still“, fügte er hinzu.

Graf Rantzau machte auch deutlich, dass viele internationale Handelspartner, wie Brasilien oder afrikanische Staaten, vermutlich nicht in der Lage sein werden, die geforderten Nachweise über ihre Holzernte zu erbringen. Dies könnte zu massiven Handelshemmnissen führen.

Anstatt einer Lösung forderte Graf Rantzau ein Moratorium für das Lieferkettengesetz, um den Waldbesitzern Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Diese Forderung spiegelt seine Überzeugung wider, dass gut gemeinte Vorschläge in der Praxis verheerende Auswirkungen haben können, wenn sie unnötige Komplexität und Bürokratie mit sich bringen.

Die Debatte über das Lieferkettengesetz wirft grundlegende Fragen über die Zukunft der Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein auf. Während Politiker und Umweltschützer auf die Notwendigkeit von transparenter und nachhaltiger Holzernte bestehen, gibt es in der Waldbesitzergemeinschaft berechtigte Bedenken über die Umsetzbarkeit der neuen Regeln. Die Zeit wird zeigen, ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl verantwortungsvolle Bewirtschaftung als auch die Bedürfnisse der Waldbesitzer berücksichtigt.

– NAG

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