Im Thüringer Landtag hat ein Urteil des Verfassungsgerichts in Weimar für Klarheit gesorgt. Dies ermöglicht es den Abgeordneten, die Wahl eines neuen Landtagspräsidenten in die Wege zu leiten. Die CDU-Fraktion, die sich in ihrer Arbeit behindert sah, konnte mit ihrer Klage gegen den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, größtenteils durchdringen. Das Gericht hat klare Regeln aufgestellt, die den Ablauf der parlamentarischen Sitzung betreffen.
Der Verfassungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung den Auftrag, dass Treutler nun eine aktualisierte Tagesordnung vorlegen und über diese abstimmen muss. Zudem dürfen noch vor der Wahl des neuen Landtagspräsidiums Änderungen an der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Diese Einigkeit unter den Richtern unterstreicht die Bedeutung des Beschlusses, der am Samstag schnell in die Tat umgesetzt werden soll, wenn der Landtag in Erfurt erneut tagt.
Wichtige Entscheidungen der Verfassungsrichter
In ihrem Beschluss teilten die Verfassungsrichter Treutler genaue Anweisungen mit. Dazu gehört die Ernennung der vorläufigen Schriftführer und die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags. Des Weiteren ist die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung zur Abstimmung zu bringen. Für Treutler und die AfD gab es bislang eine andere Rechtsauffassung, die jedoch nun durch das Gericht korrigiert wurde.
Das Gericht betonte, dass die Abgeordneten auch während der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung abstimmen können. Dies bedeutet, dass sie sogar vor der Wahl des neuen Präsidenten Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung machen dürfen. Umfassend wurden die Rechte sämtlicher Fraktionen anerkannt, die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang unterbreiten können, ohne dass dies gegen das Verfassungsrecht verstößt.
Die CDU war gezwungen, diesen Schritt zu gehen, nach einer turbulenten Sitzung, in der Treutler das Rederecht und die Antragsrechte der Abgeordneten erheblich eingeschränkt hat. Unterstützung erhielt die CDU dabei von der BSW, der Linken und der SPD, die sich ebenfalls hinter den Antrag stellten.
Kritik an der AfD
Die Kontroversen während der Sitzung und das Verhalten der AfD haben in Deutschland für großes Aufsehen und scharfe Kritik gesorgt. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner aus Jena äußerte sich besorgt und warf der AfD vor, die Situation bewusster zu nutzen, um die demokratischen Abläufe ad absurdum zu führen. Dies sei ein Spiel mit den Grundsätzen der Demokratie und der Thüringer Verfassung.
Für Manuela Schwesig, die Bundesratspräsidentin der SPD, zeigt die gesamte Situation, dass die AfD kein Verantwortungsbewusstsein hat. Dies müsse den Bürgerinnen und Bürgern bewusst sein, dass Chaos in sämtlichen Lebensbereichen zu erwarten sei, sollten sie jemals in Regierungsverantwortung kommen. Auch Christian Schaft, der Fraktionschef der Linken, wirft der AfD einen „Putschversuch gegen die Demokratie“ vor.
Um die Besetzung des Präsidentenamtes gibt es seit einiger Zeit ein Tauziehen. Die AfD, laut eigener Aussage die stärkste Fraktion im Landtag, beharrt darauf, das hohe Staatsamt zu besetzen, weicht jedoch nicht von ihrem Standpunkt ab, dass lediglich die stärkste Fraktion die Nominierung vornehmen soll. Dieses Vorgehen wird jedoch von CDU und BSW stark kritisiert.
Das Thema der Geschäftsordnung war bereits im Frühjahr im Thüringer Landtag zur Sprache gekommen. Es wurde versucht, Regelungen zu schaffen, die ein geordnetes Verfahren bei der Wahl des Landtagspräsidenten gewährleisten sollen. Eine Einigung gab es jedoch nie, was dazu führte, dass die AfD bei der Sitzung die beschlossenen Verfahren ignorierte, obwohl diese mit anderen Fraktionen diskutiert worden waren.
Der Landtagspräsident hat in Thüringen eine wichtige repräsentative Funktion inne und ist für die Einberufung des Landtags sowie die Leitung der Landtagsverwaltung verantwortlich. Insbesondere bei Wahlen, wie etwa der Ministerpräsidentenwahl, spielt dieser eine entscheidende Rolle, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.