In Thüringen hat eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar den Weg für eine Neuwahl des Landtagspräsidenten geebnet, die nach einer turbulenten Sitzung notwendig wurde. Die CDU-Fraktion, die sich durch die Handlungen des Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD eingeschränkt fühlte, war mit ihrem Antrag vor Gericht überwiegend erfolgreich. In einer schnellen Entscheidung setzten die Verfassungsrichter klare Grenzen für das Verhalten von Treutler, das zuletzt in der Kritik stand.
Das Gericht entschied, dass die Sitzung des Thüringer Landtags auf einer aktualisierten Tagesordnung basieren muss, und gab dem Parlament zudem die Möglichkeit, seine Geschäftsordnung vor den Wahlen zu ändern. Die Einberufung, um diese Punkte zu klären, ist für diesen Samstag in Erfurt angesetzt.
Wichtige Vorgaben für die Sitzung
Die Verfassungsrichter haben in ihrer Entscheidung außerdem einen konkreten Ablauf für die Sitzung vorgegeben. Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen und die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen. Auch die Tagesordnung aus September muss zur Abstimmung gestellt werden. Diese Anweisungen sind besonders wichtig, da die AfD zuvor eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hatte.
Eine zentrale Fragestellung in diesem Prozess war das Vorschlagsrecht für die Wahl des neuen Landtagspräsidenten. Das Gericht stellte klar, dass alle Fraktionen, und nicht nur die stärkste, die Chance haben, Wahlvorschläge zu machen. Diese Entscheidung bezieht sich auf die rechtlichen Möglichkeiten, die den Abgeordneten zustehen, auch in der konstituierenden Sitzung aktiv zu sein. Damit wird die Debatte um die Geschäftsordnung vor der Wahl des Präsidenten ausdrücklich erlaubt.
Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist das Bestreben der AfD, das Präsidentenamt für sich zu beanspruchen, da sie zur stärksten Fraktion im Thüringer Landtag aufgestiegen ist. Die anderen Fraktionen, darunter CDU und die BSW, stellen sich jedoch gegen die exklusive Ansprache durch die AfD und befürworten ein Verfahren, das allen Fraktionen gleichberechtigte Möglichkeiten gewährt.
Die chaotischen Abläufe der letzten Sitzung, die von Unterbrechungen und der Untergrabung demokratischer Rechte geprägt waren, haben bundesweites Aufsehen erregt und heftige Kritik ausgelöst. Michael Brenner, ein Rechtsexperte aus Jena, warf der AfD vor, das parlamentarische Verfahren auszutesten und zu instrumentalisieren.
Rund um die politischen Reaktionen hat auch die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) deutlich gemacht, dass die gegenwärtige Situation zeigt, dass die AfD nicht für verantwortungsvolle Regierungsführung geeignet ist. Sie warnte, dass das Chaos, welches die AfD im Parlament erzeuge, möglicherweise auch in anderen Lebensbereichen wie Gesundheit oder Bildung spürbar wäre, sollten sie an die Macht kommen.
Zusätzlich wurde bereits im Frühjahr im Thüringer Landtag darüber diskutiert, wie man Chaos bei der Wahl des Präsidenten vermeiden könne. Dabei gab es jedoch keine Einigung über eine verbindliche Regelung. Stattdessen wurde eine Einigung im Ältestenrat erzielt, die die AfD nun nicht einhalten wollte.
Der Landtagspräsident spielt eine entscheidende Rolle im Thüringer Parlament, da er nicht nur die Sitzungen leitet, sondern auch das Parlament jederzeit einberufen kann. Bei der Wahl eines Ministerpräsidenten ist der Präsident dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß verläuft.