Uber einen Zeitraum von Monaten entwickelte sich eine Auseinandersetzung zwischen der ÖVP und den Grünen über ein umfangreiches Personalpaket. Letztendlich konnte am Dienstag eine Einigung erzielt werden, die nicht nur die zukünftige Leitung der Nationalbank ab 2025 umfasste, sondern auch die Schaffung einer neuen Position – den „Krisenkoordinator der Bundesregierung“. Diese Rolle wird ab dem 26. August von Generalmajor Peter Vorhofer übernommen. Zuvor war Vorhofer Leiter der Direktion für Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen im Verteidigungsministerium. Bereits ab Mittwoch trägt der Tiroler jedoch eine weitaus prestigeträchtigere Berufsbezeichnung: Nationaler Sicherheitsberater der Bundesregierung.
Bislang war in Österreich der Nationale Sicherheitsrat als Beratungsorgan in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik bekannt. Die Position eines Nationalen Sicherheitsberaters war jedoch eher aus den USA und Hollywood-Filmen bekannt. Dies ändert sich nun mit der Berufung von Generalmajor Vorhofer. Obwohl das Krisen-Sicherheitsgesetz nur von einem „Berater der Bundesregierung“ spricht, wird über eine mögliche Gesetzesänderung diskutiert, um die Rolle des Nationalen Sicherheitsberaters zu definieren.
General Vorhofer wird der Leiter einer neuen Stabsstelle im Kanzleramt sein, dem Krisensicherheitsbüro. Seine offizielle Funktionsbezeichnung umfasst die Beratung der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit, Krisenvorsorge und -bewältigung sowie umfassender Landesverteidigung und staatlicher Resilienz. Obwohl es sich um einen Beamtenposten handelt und keine politische Funktion, wird ihm die Verantwortung für alle möglichen Gefahrenbereiche der Republik in den genannten Bereichen zugewiesen. Dieser Prozess der Stärkung der Krisenresistenz Österreichs ist noch im Aufbau.
Die Schaffung eines Bundes-Krisensicherheitskabinetts zur strategischen Koordination auf Ministerebene und des Bundeslagezentrums beim Innenressort sind weitere Schritte in Richtung eines krisenresistenten Österreichs. Diskussionen und gegensätzliche Ansichten kamen beim Gesetzesbeschluss im Juni 2023 auf, insbesondere bezüglich der Definition einer gesamtstaatlichen Krise und der Autorität zur Ausrufung einer solchen. Aufgrund des Widerstands der Opposition wurden die Pläne von ÖVP und Grünen abgeändert, um eine Ausweitung der Befugnisse des Bundesheers zu vermeiden. Der neue Sicherheitsberater wurde von den beiden Parteien für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt und kann nur aufgrund dienstrechtlicher Verfehlungen vorzeitig abberufen werden, sieben Wochen vor der Wahl.