In einem aktuellen Vorstoß haben die Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch eine neue Verfassungsbeschwerde wegen der unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht. Diese rechtliche Maßnahme kommt mit einer beeindruckenden Zahl von über 54.000 Mitklägerinnen und Mitklägern, die sich hinter diesen Anliegen vereinen. Die Hauptkritik richtet sich gegen die kürzlich erfolgte Reform des Klimaschutzgesetzes, die als unzureichend angesehen wird. In der Klage wird außerdem eine stärkere Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor gefordert.
Roda Verheyen, die Rechtsanwältin, die die Beschwerdeführenden vertritt, hebt hervor, dass die Bundesregierung effektive und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen verzögert und damit die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger verletzt. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden – die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil“, erklärt Verheyen. Diese Klage stellt einen weiteren Schritt dar, die politischen Entscheidungsträger zu drängen, aktiv gegen die Klimakrise vorzugehen.
Reform des Klimaschutzgesetzes
Eine der zentralen Änderungen, die im Frühjahr beschlossen wurde, betrifft die Überwachung der Klimaziele. Zuvor mussten Ministerien bei Nichterfüllung der Vorgaben für bestimmte Sektoren wie Verkehr oder Gebäude umgehend Maßnahmen ergreifen. Diese Regelung wurde nun umgestaltet: Künftig erfolgt die Kontrolle der Klimaziele nicht mehr rückblickend, sondern zielt auf eine langfristige Strategie ab, bei der die Bundesregierung auch proaktiv handeln muss, wenn sich zeigt, dass die gesetzten Ziele für 2030 gefährdet sind. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Reform zu einer Schwächung der Klimaziele führen könnte.
Im vergangenen Jahr konnten sowohl der Verkehrs- als auch der Gebäudesektor die festgelegten Vorgaben nicht einhalten. Mit der neuen Regelung sollen derartige Mängel nicht mehr isoliert betrachtet, sondern im Kontext eines übergreifenden Zieles bewertet werden. Viele Umweltschützer und Experten sehen darin eine potenzielle Aufweichung bestehender Standards, die sich nachteilig auf die Erreichung der Klimaziele auswirken könnte.
Folgen des Klimaurteils von 2021
Die eingereichte Verfassungsbeschwerde steht in direkten Zusammenhang mit einem früheren, wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Damals stellte das Gericht klar, dass die Politik mehr Anstrengungen unternehmen muss, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen und dass die Verantwortung nicht auf die nächsten Generationen abgewälzt werden darf. Die Regierung ist aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen von schädlichen Treibhausgasen signifikant zu reduzieren.
Trotz der Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben des Gerichts bleibt die Bundesregierung in der Kritik. Viele Umweltschützer betonen, dass die Bundesregierung nicht auf Kurs sei, um die verbindlichen Klimaziele zu erreichen, und weisen darauf hin, dass diese neue Verfassungsbeschwerde Teil eines größeren Einsatzes von fünf deutschen Umweltverbänden ist. Zusammen versuchen sie, Maßnahmen gegen die als unzureichend empfundene Klimapolitik der Regierung zu erwirken, insbesondere in Bezug auf die Reform des Klimaschutzgesetzes.
Diese Entwicklungen entsprechen einem globalen Trend, in dem Umweltorganisationen versuchen, durch rechtliche Mittel Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Für viele Bürger ist es eine Möglichkeit, ihre Besorgnis über den Klimawandel und die damit verbundenen Risiken zum Ausdruck zu bringen. Um mehr über die Hintergründe und Details dieser Klage zu erfahren, kann ein Blick in die aktuelle Berichterstattung auf www.radioherne.de geworfen werden.